Monatsarchive: März 2009

Teilgeständnis im Inzestfall von Amstetten

Im Prozess um das Inzest-Drama von Amstetten hat der Angeklagte Josef F. am Montag ein Teilgeständnis abgelegt. Vor dem Landesgericht in Sankt Pölten bekannte er sich des Inzestes, der Nötigung und der Freiheitsberaubung für schuldig. Der Vergewaltigung will sich der 73-Jährige nur teilweise schuldig gemacht haben, beim Vorwurf des Sklavenhandels und des Mordes durch Unterlassen wies er eine Schuld zurück.

Quelle: 123-Recht

Bei dem Alter des Angeklagten ist die Dauer der Freiheitsstrafe nicht mehr so entscheidend: Für den Inzeste, der Nötigung und die Freiheitsberaubung muß er allein schon mit einer Freiheitsstrafe rechnen, deren Ende die statistische Lebenserwartung eines Österreichers übersteigen dürfte. Eine Verurteilung wegen Mordes hätte da „nur“ noch deklaratorischen Charakter.

Update:
Auch der Spiegel berichtet nun über den Prozeßauftakt.

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Offene Ermittlungen durch die Bank

Mit welchen subversiven Methoden manche Banken gegenüber ihren Kunden auftreten, hatte ich bereits mitgeteilt. Daß es auch anders geht, zeigt das Schreiben einer anderen Bank an ihren Kunden:

offene-ermittlungen

So wird Vertrauen erhalten und nicht durch verdeckte Ermittlungen zerstört.

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Stets die Reihenfolge beachten!

Der Bastler wurde erwischt. An einem seiner Autos waren Kennzeichen montiert, deren amtliche Siegel nicht von der Kraftfahrzeug-Zulassungstelle ausgegeben wurden. Sondern von einem copy shop. Nun schreibt er mir:

Ich wurde dazu vor geraumer zeit auch schon von der Polizei vernommen. Gestern erreichte mich nun der Strafbefehl, 900,- Euro und die Kosten des Verfahrens. Kann man da noch was machen?

Wenn der junge Mann „vor geraumer Zeit“ statt zu Polizei zu seinem Verteidiger gegangen wäre, hätte ich seine Frage mit einem freundlichen „Ja“ beantwortet. Nachdem der Strafbefehl im Raum ist, wird die Verteidigung schlicht unwirtschaftlich.

Es kommt immer auf die richtige Reihenfolge an.

Beim Mopped-Fahren lautet die Regel: Erst die Füße von den Fußrasten und dann anhalten. Macht man’s umgekehrt, tut’s weh.
Beim Strafver-Fahren ist es ähnlich: Erst zum Verteidiger, und dann zu den Ermittlern. Niemals umgekehrt.

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Interview

BZ-Interview

Offenbar ist dieser Verteidiger immer noch als solcher tätig.

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Kopfstand

Irgendwas stimmt hier nicht.

kopfstand

Original-Foto: Berthold Stadl via ddp

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Bandido vs. Bandido?

Ein Streit zwischen zwei Rockern endete am Sonnabend tödlich. Beide hatten in einer Bar an der Klemkestraße in Reinickendorf getrunken und sich gestritten. Gegen 13.30 Uhr [am Samstag. crh] stach der 50-jährige José M. mit einem Messer auf seinen Kontrahenten ein. Olaf G. (44) starb am Tatort, der Täter ließ sich von der Polizei festnehmen. Worüber sich die beiden im „Fly Inn“ gestritten haben, ist unklar. Der Spanier José M. und Olaf G. sollen Unterstützer der Rockergruppe „Bandidos“ sein.

Quelle: Tagesspiegel

Ob die beiden tatsächlich Bandidos waren, wollte die Polizei zunächst nicht bestätigen. Allerdings sollen unmittelbar nach der Tat ca. 20 Bandidos zur Stelle gewesen sein.

Die Rede ist davon, daß der getötete Olaf G. Member der Malos Hombres war, einem Supporter-Club der Bandidos. Das Guest-Book auf der Website der Hombres spricht dafür.

Die Bandidos distanzieren sich auf ihrer Website mit deutlichen Worten von dem Gerücht, daß Jose M. einer der ihren ist.

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Schweigepflicht

Michel, Ärztlicher Direktor des Klinikums am Weissenhof in Weinsberg, sagte gestern im SWR, Tim. K. sei im vergangenen Jahr fünf Mal in der Klinik gewesen und „auf ambulanter Basis“ behandelt worden.

Quelle: SWR

Aber sonst geht’s uns gut, Herr Doktor?

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Das Berufungsurteil im Fall Emmely

Das Urteil der 7. Kammer des Landesarbeitsgericht (LArbG) Berlin-Brandenburg vom 24.02.2009 zu Aktenzeichen 7 Sa 2017/08 wurde veröffentlicht. Die amtlichen Leitsätze lauten:

1. Die rechtswidrige und vorsätzliche Verletzung des Eigentums oder Vermögens des Arbeitgebers ist, auch wenn die Sachen nur geringen Wert besitzen, als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich geeignet (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur BAG 11.12.2003 – 2 AZR 36/03).

2. Die Frage, ob bei einem gegebenen Eigentumsdelikt die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber zumutbar ist oder nicht, ist dann im Rahmen einer Interessenabwägung im Einzelfall zu beantworten. In diese Interessenabwägung sind auf
Seiten des Arbeitnehmers regelmäßig die Betriebszugehörigkeit und das Lebensalter einzubeziehen. Auf Seiten des Arbeitgebers sind u.a. die Funktion des Arbeitnehmers im Betrieb und die Frage der Fortdauer des für das Arbeitsverhältnis notwendigen Vertrauensverhältnisses zu berücksichtigen. Auch generalpräventive Gesichtspunkte können auf Seiten des Arbeitgebers Gewicht erlangen.

3. Im Rahmen der so vorzunehmenden Interessenabwägung sind die besonderen Umstände des Einzelfalles zu würdigen. Dabei kann auch auf das Verhalten des Arbeitnehmers nach der Tatbegehung abgestellt werden, ob er beispielsweise die Tat einräumt, oder aber bei den Aufklärungsmaßnahmen des Arbeitgebers weitere Täuschungshandlungen begeht.

4. Auf den Einzelfall bezogen war hier in der Interessenabwägung zu berücksichtigen, dass die Klägerin im Rahmen der arbeitgeberseitigen Aufklärung den Sachverhalt beharrlich geleugnet, den Verdacht haltlos auf andere Mitarbeiter abzuwälzen versucht hat und sich im Prozess entgegen § 138 ZPO zu maßgeblichem Sachvortrag wahrheitswidrig eingelassen hat. Dadurch war der Vertrauensverlust irreparabel geworden.

Hier das vollständige Urteil als PDF-Datei und hier die Quelle.

Link gefunden im lawblog.

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Kneipendurchsuchung

Aus einer Ermittlungsakte, der Antrag des Staatsanwalts auf Erlaß eines Durchsuchungsbeschlusses:

Der Beschuldigte ist eines Verbrechens nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG verdächtig. Ihm wird vorgeworfen, gemeinsam mit Mittätern Cannabis im Kilogrammbereich sowie Kokain und Amfetamin im dreistelligen Grammbereich zu kaufen und das Rauschgift in der Kneipe „Zum Brausewirt“ mit Gewinn zu verkaufen.

Es ist zu vermuten, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird, nämlich Betäubungsmitteln und händlertypische Utensilien zum Strecken und Verpacken sowie Unterlagen zu Mittätern, Lieferanten und Abnehmern.

Das hört sich nach einigen Jahren Freiheitsentzug an …

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Verhaftungsauftrag

Die Schuldnerin wollte nicht zahlen. Die eidesstattliche Versicherung wollte sie aber auch nicht abgeben; dem Gerichtsvollzieher hat sie „die Tür vor der Nase zugeschlagen“ (O-Ton Pfändungsprotokoll). Erst als der Exekutor, diesmal gemeinsam mit 8 (!) Polizeibeamten, bei ihr auf der Matte stand, war die Zahlungsbereitschaft plötzlich vorhanden. Schwups, kam das Fax mit der Kopie des Einzahlungsbelegs, zusammen mit der dringenden Bitte, ihr die Terrier vom Hals zu halten.

Die Zahlung kam einen Tag später. Es fehlten noch knapp 20 Euro von ein paar Tausend. Kurze Mitteilung per eMail, das Fax mit dem weiteren Einzahlungsbeleg kam ein paar Minuten später. Freitagnachmittag habe ich dann mal auf’s Konto geguckt und Montag irgendwann werde ich dem Gerichtsvollzieher Bescheid sagen.

Schönes Wochenende! ;-)

Was Rechtsanwaltsfachangestellte für Gemeinheiten in ihrer Ausbildung gelernt haben, treibt mir immer wieder Tränen der Rührung in die Augen.

Die Schuldnerin hätte echt ernsthaftes Geld gespart, wenn sie gleich zu Beginn dieses häßlichen Mandats auf mich gehört hätte. Aber auf mich hört ja keiner …

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