Monatsarchive: März 2009

Aus dem Lexikon

PläDoJemineeh – Schlußvortrag, mit dem der Mandant nicht einverstanden war.

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Spezialisierung

Ohne Spezialisierung geht eigentlich nichts mehr auf dem Anwaltsmarkt. Jedenfalls nicht einer Großstadt.

Seit Januar 2006 wird eine Kanzlei in Essen betrieben. Spezialgebiet? Alles!

Hier ein Ausriß aus dem Angebot:

verschwert

:-)

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Pitbulls unter sich

Dirk Niebel und Ronald Pofalla, Generalsekretäre von FDP und CDU.

Quelle: Handelsblatt

Link und Äffchen gefunden bei Rechtsanwalt Melchior

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Nicht hilfreich

Seine CDs so zu beschriften, ist nicht hilfreich. Für die Verteidigung jedenfalls nicht.

Gefunden beim twitternden doppelfish

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Neu im Ausschank

newyork443

Ganz schön lecker. Wenn ich jetzt Beschuldigter einer Straftat wäre, würde ich mir allein deswegen ein neues Mandat erteilen. ;-)

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Zuerst die schlechte Nachricht

Das juristische Halbwissen in den Haftanstalten ist enorm. Und für einen Verteidiger, der nur lockeren Kontakt zu seinen inhaftierten Mandanten hält, manchmal gefährlich. Nämlich z.B. dann, wenn der Häftling von einem anderen – erfahrenen! – Häftling verwundert gefragt wird, warum er denn noch immer nicht draußen sei, und das dann regelmäßig mit der Unfähigkeit des Verteidigers begründet wird.

Der Mandant wurde vor knapp 7 Monaten verhaftet. Und er sitzt seitdem in der Untersuchungshaftanstalt Moabit. Die Hauptverhandlung hat noch immer nicht begonnen.

Ein kluger Mitgefangener hat den Mandanten auf die 6-Monats-Frist des § 121 StPO hingewiesen. Die sei bereits abgelaufen, das Kammergericht habe die Haftfortdauer nicht angeordnet, also müsse der Haftbefehl aufgehoben werden. Wenn der Verteidiger das nicht wisse und er nichts unternimmt, tauge er nichts. Der Mitgefangene hatte auch gleich die Visitenkarte des besten Verteidigers weit und breit parat …

Ich mußte den Mandanten enttäuschen. Das mit der Haftentlassung wegen Fristversäumnis wird nichts. Auch nicht, wenn der beste aller Verteidiger einen entsprechenden Antrag stellt.

Denn der Mandant hat während der 7 Monate eine Ersatzfreiheitsstrafe abgesessen, weil er eine alte Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Dazu wurde die Untersuchungshaft für 90 Tage unterbrochen. Und um diese 3 Monate verlängert sich die 6-Monats-Frist.

Der Mandant gibt sich zerknirscht mit seinem Verteidiger zufrieden, der ihm heute aber persönlich die Nachricht überbringen konnte, daß es in zwei Wochen losgeht mit der Hauptverhandlung. Und daß er mit einer Strafaussetzung zur Bewährung rechnen darf – wegen der langen, ihn beeindruckenden Haftdauer. Der Deal zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und dem zweitbesten Verteidiger steht.

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Es geht los

fruhling443

Nachdem ich heute morgen schon meinen Frühstücks-Caffè in der Sonne auf dem Balkon sitzend getrunken habe und auf dem Kottbusser-Damm nun die ersten Krokusse das Licht Kreuzbergs erblicken, bin ich wieder ganz optimistisch: Es hört doch noch irgendwann auf mit diesem Dreckswetter …

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Der Polizist und das Kanackenschwein

Der Polizeibeamte war Zeuge in der Beweisaufnahme vor einer Strafkammer beim Landgericht. Er hatte eine Vielzahl von Kunden des Angeklagten angeschrieben; die Daten der Kunden hatte er aus der beschlagnahmten Kundenliste.

Er vermutete wußte ganz genau, daß der damalige Beschuldigte ein Betrüger ist. Der Tenor seiner Schreiben lautete entsprechend: Sie sind Kunde des Herrn Wilhelm Brause, der Sie betrogen und sich dann mit Ihrem Geld abgesetzt hat.

Polizist:
Es haben mich auch viele von den Kunden angerufen, die sehr wütend waren.

Richterin:
Das war nach dem Inhalt Ihrer Schreiben ja nicht anders zu erwarten, meinen Sie nicht? Und was haben diese Anrufer gesagt?

Polizeibeamter:
Ich erinnere mich nicht mehr so genau. Nur ein Anruf ist mir im Gedächtnis hängen geblieben. Der Anrufer war sehr aufgeregt. Er kündigte an: Das Kanackenschwein steche ich ab.

Verteidiger:
Wissen Sie noch, wer dieser Anrufer war?

Polizeibeamter:
Nein, ich erinnere mich nicht.

Verteidiger:
Haben Sie einen Vermerk über diesen Anruf, diesen Anrufer und diese Ankündigung angefertigt?

Polizeibeamter:
Nein. Warum sollte ich denn?

Ich stelle mir nun selbst die Frage, ob der Polizeibeamte weiß, daß seine Kariere durch in diese Beweisaufnahme möglicherweise einen Knick bekommen könnte.

 

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Formationstanz

Nicht ganz so spektakulär wie Il Dottore, aber geübt sein will das auch.

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Erst mal rein, dann sehen wir weiter

Der Mandant wurde verhaftet. Am Donnerstag. Einen Tag später, nachmittags, wurde ihm vor dem Haftrichter der Haftbefehl verkündet. Danach (!) fiel dem Mandanten ein, daß er ja einen Verteidiger hat. Den hat er dann per Post am Montag benachrichtigen und um einen Besuch bitten können.

Mittwochvormittag war ich im Knast, nachmittags ging der Haftprüfungsantrag an das Gericht und parallel an die Staatsanwaltschaft.

Am Freitagnachmittag erreichte uns erst die telefonische Nachricht des Staatsanwalts, daß er beantragt hat, den Haftbefehl wieder aufzuheben. Ein, zwei Stunden später rief der Haftrichter hier an: Der Haftbefehl wurde aufgehoben, meinen Haftprüfungsantrag könne ich mir irgendwo hinstecken nun zurücknehmen.

Ich frage mich, was das Ganze sollte. Das werde ich dann wohl irgendwann per Akteneinsicht erfahren.

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