Monatsarchive: April 2009

Höchst erfreuliches Amt

Gestern vor genau 10 Jahren habe ich einen neuen Personalausweis bekommen. Das Haltbarkeitsdatum war damit heute überschritten. Hätte mir ja auch jemand mal vorher sagen können. Mir stand also völlig überraschend eine Behördensache in eigener Angelegenheit ins Haus.

Nein, teilte mir die nette Dame vom Bezirksamt mit, das gehe nur persönlich, ich müsse schon selbst vorbeikommen. Nun ja, als Herr Köhler zum Bundespräsidenten ernannt wurde, konnte er das ja auch nicht über einen Vertreter machen. So ein Personaldokument ist schließlich ein wichtiges Dokument.

In düsterer Vorahnung habe ich dann den gesamten heutigen Vormittag in meinem Kalender mit einem auswärtigen Termin – Besuch beim Bezirksamt Kreuzberg – belegt. Um 7:45 Uhr hatte ich vom Paßbildautomaten meine Fotos bekommen, um 8:00 Uhr war ich auf dem Amt. Und geschah das Unfaßbare! Ich bekam die Wartenummer 003:

003

Noch nicht einmal ordentlich Zeit zum sorgfältigen Fotografieren, da wurde mein Nümmerchen schon aufgerufen. Eine ihrem Gewicht entsprechend gemütliche und gut gelaunte Sachbearbeiterin begrüßte mich freundlich und nahm mein Anliegen entgegen. 8 Euro für den neuen, 14 Euro für den vorläufigen Ausweis und um 8:15 Uhr war ich wieder draußen.

Eine höchst erfreuliche Erfahrung.

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Kreuzigung Klinsmanns ist rechtmäßig

Das Landgericht München wies einen Antrag des Fußballtrainers zurück, der taz die Veröffentlichung ihres Ostertitels vom 11. April zu untersagen. Dieser zeigt einen gekreuzigten Klinsmann.

Die taz, das tägliche Satiremagazin aus Kreuzberg, zitiert die bayerische Entscheidung:

Die Art der Darstellung ist dem Bereich der Satire zuzuordnen. Eine reale Kreuzigung des Antragstellers steht nicht im Raum. Vielmehr wird der berufliche Niedergang des Antragstellers symbolisch dargestellt. Vor dem Hintergrund, dass die religiöse Darstellung vorliegend für jedermann erkennbar nur als Symbol zur Vermittlung einer Aussage verwendet wird, welche überhaupt keinen Bezug zur Religionsausübung des Antragstellers hat, sondern vielmehr vollkommen unproblematisch in der Öffentlichkeit erörtert und verbreitet werden durfte, wiegt die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Antragstellers durch die Art des gewählten Symbols vorliegend nicht so schwer, als dass hierdurch die Meinungsäußerungsfreiheit der Antragsgegnerin eingeschränkt werden könnte.

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Falls mich jemand sucht

ichbinhier-443

Ich bin da.

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Überraschende Bestellung

Damit hatte ich gar nicht gerechnet. Mit meinem Antrag auf Akteneinsicht in diesem Verfahren habe ich gleich meine Bestellung zum Pflichtverteidiger beantragt. Der Mandant ist psychisch erkrankt.

Und was macht diese Staatsanwältin? Entgegen der sonst üblichen Praxis, die Pflichtverteidiger-Bestellung erst mit Erhebung der Anklage zu beantragen, gibt sie diesen Antrag bereits im Ermittlungsverfahren weiter an das Landgericht. Dafür gebührt ihr ein Lob.

Und vom Landgericht kommt dann dieser Beschluß. Der macht mich allerdings stutzig: Bestellung wegen § 140 I Nr. 2 StPO – eine gefährliche Körperverletzung ist doch kein Verbrechen. Ob es sich um einen Schreibfehler handelt?

Dann schaue ich wohl besser noch einmal in die Akte.

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Höfliche Richterin

Die Richterin fragte mich, ob ich für meinen Mandanten noch eine schriftliche Stellungnahme abgeben möchte. Auf diese Frage konnte ich noch nicht reagieren, weil mein Mandant in einer auswärtigen Haftanstalt sitzt und er ein paar Probleme damit hat, seine Gedanken auf’s Papier zu bekommen.

Nun wurde die Richterin ungeduldigt. Statt nun loszupoltern (wie ich es selbst mache und auch von den Richtern in Moabit gewöhnt bin) schreibt sie mir ganz höflich:

hofliche-richterin

Dies nenne ich mal eine nette Umgangsform. In Moabit!!

Daß ich das noch erleben durfte …

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Nichts fliegt mehr

abflug

Wir fahren trotzdem mal rein.

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Trauriger An- und Einblick.

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Nachgedacht

Da hat mal jemand nachgedacht. Bei 15 Angeklagten mit jeweils zwei Verteidigern kommt man mit einem Satz Akten nicht aus. In solchen Fällen werden so genannte Duplo-Akten angelegt, die dann reihum den Verteidigern und Sachverständigen zur Einsicht gegeben werden.

In diesem Verfahren ist das Gericht einen wesentlichen Schritt weiter gegangen. Da das Original ohnehin auf den Kopierer mußte, hat man gleich 15 Sätze angelegt. Und die 35 Bände in Kartons den Verteidigern zum Verbleib übergeben:

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Das spart der Justizkasse am Ende de facto einen Betrag, der dem Gegenwert eines italienischen Edelbikes entspricht: Würde der (Pflicht-)Verteidiger die ca. 5.000 Kopien selbst anfertigen, hätte er einen Anspruch auf Erstattung von 767,50 Euro gegen die Justizkasse. Dieser Betrag multipliziert mit 30 Verteidigern …

Und schneller geht das auf diesem Wege auch noch. Manchmal ist die Justiz ja auch ganz vernünftig.

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Abofallen sind kein Betrug

Angebote im Internet, deren Kostenpflichtigkeit verschwiegen oder nicht auf den ersten Blick erkennbar sind, mögen zwar zivil- oder wettbewerbsrechtlich angreifbar sein. Einen einen (versuchten) Betrug oder ein anderes strafrechts-relevantes Verhalten stellen diese so genannten Abofallen jedoch nicht dar.

Dies entschied das Landgericht Frankfurt am Main so mit Beschluß vom 5.3.2009, mit dem der Antrag der Staatsanwaltschaft vom 10.4.2008 auf Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wurde.

Hier gibt es die spannende Entscheidung im Volltext: LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 05.03.2009, 5/27 Kls 3330 Js 212484/07 KLs – 12/08

Nach Information aus der gewöhnlich gut unterrichteten Gerüchteküche hat die Staatsanwaltschaft gegen diesen Beschluß (Nichtzulassung-)Beschwerde zum Oberlandesgericht erhoben.

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Na endlich …

… kommt man mal auf eine vernünftige Idee:

Die NPD steht vor existentiellen Finanzproblemen. Die Bundestagsverwaltung hat wegen eines falschen Rechenschaftsberichts eine Strafe von 2,2 Millionen Euro gegen die Partei verhängt – zu bezahlen bis zum 1. Mai. Damit droht den Rechtsextremen der Ruin.

Quelle: Spiegel

Ohne Bares geht den Nazis die Luft aus. Dazu braucht man weder V-Leute, noch ein Verbotsverfahren. Geldhahn zu und gut ist.

Und wenn’s paßt, könnte man der Parteibuchhaltung gleich noch ein paar fröhliche Steuerprüfer hinterher schicken. Die finden auch immer noch was …

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Preloaded

Was die verfickte Justiz darf:

mich rehabilitieren. Mein Führungszeugnis löschen.

Mir Kompensation und Unfallrente zusprechen.

Sonst nichts! Haben Sie das begriffen?

sollte dem nicht enstprochen werden so gibt es das „jüngste Gericht PRELOADED“

Erfrischende Post eines etwas ungeduldigen Mandanten.

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