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Monatsarchive: Mai 2009
Frau am Steuer
Eine Premiere – das Ding wurde von einer Frau gesteuert. Am Bahnhof Wannsee schob sie damit den Autoreisezug über das Abstellgleis.
Erst eine Bundeskanzlerin, dann (k)eine Bundespräsidentin und nun gibt es auch noch eine Lokomotivführerin. Unsere letzte Bastion ist gefallen – o tempora, o mores!
Worüber ich dann etwas später aber doch milde lächeln konnte:
Können Sie mir bitte mein Auto da runter fahren?
fragte eine etwa 20-jährige den (männlichen!) Lademeister … Da war meine kleine Welt wieder in Ordnung.
Gesteigertes Verfolgungsinteresse
Dem Mandanten wird vorgeworfen, zwei Autos angezündet zu haben. Aus dem Haftbefehl, den die Staatsanwaltschaft vorformuliert dem Haftrichter zur Unterschrift untergeschoben vorgelegt hat:
Der Beschuldigte hat im Falle der Verurteilung die Verhängung einer empfindlichen Freiheitsstrafe zu erwarten. Diese gravierende Straferwartung ergibt sich vor allem aus der hohen Sozialschädlichkeit der verübten Taten. Auch die Häufung gleichgelagerter Taten, insbesondere die Streuungsbreite von Nachahmungstaten, erfordern aus generalpräventiven Gründen die Verhängung einer hohen Freiheitsstrafe mit abschreckender Wirkung innerhalb des schuldangemessenen Strafrahmens.
Da scheint ein Staatsanwalt am Werke zu sein, der die Ermittlungen mit dem Messer zwischen den Zähnen führt. Ich bin auf den Gehalt der Zeugenaussagen gespannt, die den Beschuldigten in dunkler Nacht erkannt haben wollen. Wenn die Ermittlungen genauso geführt wurden, wie die Begründung des Haftbefehls (pdf – 9 MB!) aussieht, kann der Beschuldigte hoffen …
Nebenbei: Die mir bekannten Haftbefehle, die z.B. wegen Mord oder schwerer Sexualstraftaten erlassen wurden, waren insgesamt wesentlich moderater – im Sinne von emotionsfrei – formuliert.
Sensible Referendarin
Nach über einer Stunde waren sich alle einig – zwei Verteidiger, zwei Angeklagte, ein Nebenklägervertreter, ein Nebenkläger, eine Richterin. Das Verfahren sollte eingestellt und der Nebenkläger angemessen entschädigt werden. Nur eine wollte nicht – die Rechtsreferendarin, die als Sitzungsvertreterin die Anklage vertrat. Darüber hatte ich bereits hier berichtet.
Natürlich habe ich mich geärgert, über die Staatsanwaltschaft, nicht über den armen Azubi. Die junge Frau hat meinen Ärger allerdings in den völlig falschen Hals bekommen und spielte anschließend die Beleidigte. Und teilte dies in dem Stil, den überhebliche Newcomer so an sich haben, schlicht per eMail der Aufsicht mit. Die Kollegen bei der Rechtsanwaltskammer haben ja nichts Besseres zu tun, als sich mit den Befindlichkeiten einer jungen Frau zu beschäftigen.
Die Reaktion meiner Aufsichts-„Behörde“ fiel entsprechend aus:
ein berufsrechtliches Gebot zur Höflichkeit existiert aber gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht.
Irgendwie tut mir die Referendarin immer noch Leid. Andererseits wird sie ja noch dazulernen … Intensivkurs sozusagen.
Anders als andere
Von Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG geschützt ist auch das Recht, unbenachteiligt anders zu sein.
Quelle: BVerfG, 2 BvR 1870/07 vom 7.11.2008, (Randziffer 27)
… schon fast poetisch.
Rechtsradikale Umgangsformen
Über drei Monate, zwischen Dezember 2008 und Februar 2009, erpressten Thomas T. (20) und Jeffrey J. (19) einen Freund, der aus ihrer Kameradschaft mit dem klingenden Namen Sturmkommando 88 auszutreten wünschte. 2.500,- Euro zahlte der angehende Bürokaufmann als Auslöse. Als seine Peiniger ihn zwei Monate später ein zweites Mal zur Kasse bitten und martialisch bedrohen, verständigt er die Polizei.
Barbara Keller berichtet über die Umgangsformen in der rechten Szene auf Berlin Kriminell.
Telefonüberwachung
Die Polizei hat mitgehört. Und aufgezeichnet. Die Dateien befinden sich auf einer DVD.
Das ist der Telefonanschluß eines Beschuldigten. Es gibt fünf weitere.
Reichlich Material als Grundlage für ein Gespräch zwischen Verteidiger, Staatsanwalt und Gericht.
Altersautorität
Die junge Kollegin ärgerte sich, daß sie wiederholt vom Vorsitzenden Richter bei ihrer Befragung des Zeugen unterbrochen wurde. Ihre mehrfach geäußerte Bitte, Ihr das Fragerecht (§ 240 StPO) entweder zu belassen oder aber zu entziehen, ignorierte der Richter. Immer, wenn er eine neue Idee hatte, funkte er der Kollegin dazwischen.
Die Kollegin berichtete später dem erfahrenen Verteidiger Gerhard Jungfer von ihrem Problem und bat ihn um Rat, der kurz und knackig erging:
Werden Sie laut und böse. Oder werden Sie älter.
Da hat er mal wieder Recht, der liebe Gerhard.
Verteidigerpost
Ich hatte der (mittellosen) Mandantin einen Stapel frankierte und adressierte Briefumschläge in den Knast geschickt, damit sie mir schreiben kann. Gestern bekam ich von ihr einen Brief in einem solchen Umschlag. Sie kündigt mir das Mandat, weil ich mich nicht um sie gekümmert hätte.
Soll ich mich nun ärgern, daß ich ihr die Umschläge zur Verfügung gestellt habe? ;-)
Zu spät
Aus dem Fax eines Mandanten, der uns mit der Verteidigung in einer Bußgeldsache beauftragt:
Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,
beiliegend übersende ich Ihnen die Anhörung zur Ordnungswidrigkeit mit der Bitte, diese zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Das kommt jetzt aber ein wenig zu spät. ;-)
Gut, daß wir unseren Mandanten auch solche Wünsche erfüllen, die wir uns selbst ausdenken.