Monatsarchive: Mai 2009

Kaiserschmarrn, sponsored by Drango

Nachdem ich die Kosten, die Drango und die Gothaer für das Eilverfahren an mich überwiesen hat, bereits Ostern im Vinschgau ausgegeben habe, mußte ich mir ja etwas einfallen lassen, was ich mit dem Urlaubsgeld, das das Landgericht in der Hauptsache gegen Drango festgesetzt hat, anstelle:

drangos-kfb

Heute abend geht es mit dem Autoreisezug über München nach Mittenwald und am Samstag dann von dort aus mit dem Fahrrad auf einen Kaiserschmarren zum Karwendelhaus. Besten Dank auch!

In September geht es einmal quer über die Alpen, hoffentlich ist das Kammergericht schnell genug. ;-)

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Umweltzone unerwünscht!

via www.Spiegel.de

Danke an doppelfish für den Hinweis. crh

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Gepflegte Worte

Eigentlich dachte ich, daß manche Beiträge, die ich hier im Blog veröffentlicht habe, grenzwertig sind. Wie weit weg die Grenze der Erlaubten allerdings zu sein scheint, zeigt ein bekannter Intellektueller.

Der Exzess der Nichtigkeit erreicht seinen Höhepunkt, wo Heidi Nazionale mit Knallchargen-Pathos und einer Pause, in der man die Leere ihres Kopfes wabern hört, ihre gestrenge Entscheidung mitteilt und wertes von unwertem Leben scheidet.

Puha! Das hätte ich mich nicht getraut. Auch dieses Zitat ist nicht von Pappe:

Da möchte man sechs Sorten Scheiße aus ihr herausprügeln – wenn es nur nicht so frauenfeindlich wäre.

Ich frage mich, ob Herr Roger Willemsen irgendein ein schlechtes Kraut geraucht hat. Jedenfalls wird er nun wohl Bedarf an einer engagierten Strafverteidigung haben. Ich bin gespannt.

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Zum Teufel

Ein auswärtiger Kollege fragt an, ob ich die Verteidigung seines Mandanten in einer kleinen Sache vor einem Amtsgericht in der Nähe Berlins übernehmen kann und möchte. Selbstverständlich helfe ich dem Kollegen gern, zumal er mir als professioneller Verteidiger bekannt ist und ich davon ausgehen kann, daß er die Sache im Ermittlungsverfahren ordentlich vorbereitet hat.

Wir legen hier also eine Akte an, ich melde mich als weiterer Verteidiger beim Gericht und beantrage ergänzende Akteneinsicht.

Der Mandant meldet sich bei uns. Zu der Einrichtung unserer WebAkte und der Information über die bisherige Tätigkeit teilt er uns mit:

ich hab ehrlich gesagt keine Lust, mich lange einzuloggen etc.

Holla! Nun ja, es ist nicht jedermanns Sache, mit den neuen Medien umzugehen. Kein Problem, wir haben auch Papier, Drucker und Briefmarken. Aber kann man das nicht ein wenig höflicher formulieren? Zumal dies der allererste Satz überhaupt ist, den er an uns richtet.

In diesem Tonfall geht es weiter:

Weiterhin wäre ein Telefonat mit dem Rechtsanwalt zeitsparender als mir etliche unwichtige Schreiben durchzulesen über Ladungen etc.

Selbstverständlich bin ich bereit, mit dem Mandanten zu telefonieren. Aber bitteschön: Warum formuliert er seine Bitte denn so giftig? Ich habe ihm nun wirklich keinen Anlaß dazu gegeben.

Ich bitte daher um Rückruf, um die Sache konkret zu besprechen, hierfür bekommen Sie ja auch Ihre Vergütung.

Aha, er zahlt, also darf er auch rumkommandieren. Denkt er. Ob er bei der Volksarmee sozialisiert wurde?

Nun ja, ich habe ihm dann geantwortet:

Ihr Stil und Auftreten uns gegenüber ist grundsätzlich dazu geeignet, Ihre schlechte Laune auf uns zu übertragen. Weil wir jedoch unseren Job mit sehr viel Freude machen, möchten wir lieber darauf verzichten, unsere gute Stimmung von Ihnen beeinträchtigen zu lassen. Soviel Geld können Sie uns nicht zahlen, als daß es das wert wäre.

Anbei übersende ich Ihnen mein Fax an das Amtsgericht zur gefälligen Kenntnisnahme.

In dem Fax habe ich dem Gericht die Beendigung des Mandats angezeigt.

Der Kollege, der mir diesen Mann geschickt hat, war informiert und einverstanden. Seinen Versuch, sich bei mir für seinen Mandanten zu entschuldigen, habe ich zurückgewiesen. Das unflätige Benehmen hat er nicht zu vertreten. Und wenn der Kollege gewußt hätte, um welches Früchtchen es sich bei dem Herrn handelt, hätte er ihn bestimmt nicht zu mir geschickt.

Auch er hat den „Mandanten“ anschließend dorthin geschickt, wo er hingehört.

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Sonntagsarbeit verboten

Arztpraxen dürfen sonntags nicht mehr öffnen. Die Senatsgesundheitsverwaltung habe sie darauf hingewiesen, dass Arztpraxen nicht unter die Ausnahmeregelung des Arbeitsschutzgesetzes fielen, teilte die Kassenärztliche Vereinigung mit. Ausnahmen gelten nur für Not- und Rettungsdienste und Krankenhäuser.

berichtet die taz.

Ich frage mich, ob diese Beamten und Gewerkschaftler auch uns Anwälten verbieten wollen, am Sonntag zu arbeiten?

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Schmerzhaftes Warten

Die auswärtigen Kollegen hatten mich gebeten, für sie einen Termin am Amtsgericht Mitte zu vertreten. Es ging um einen Verkehrsunfall. Die Kollegin der Gegenseite und ich haben uns ein, zwei Minuten vor unserem Termin vor dem Saal begrüßt.

Drinnen ging es recht bewegt zu; die vor unserer terminierte Sache war noch in der so genannten „Güteverhandlung“. Gute Güte, dachte ich mir, als ich den Saal betrat; es schien um Leben und Tod zu gehen.

Ein Pfarrer und seine Ehefrau vom Typ „grün-alternative alt-68er Vegetarier“ waren Mieter einer Wohnung irgendwo in Mitte. Sie wollten untervermieten, weil der Herr Pfarrer einen befristeten Job in Johannisburg bekommen hatte. Ihre Rechtsanwältin war körperlich anwesend.

Auf der Gegenseite saßen die Beklagten, die die Ansicht vertraten, dieser Untervermietung müßten sie nicht zustimmen. Er war pensionierter Lehrer und ließ sich von seiner Ehefrau begleiten. Ja, ich meine, auch einen Rechtsanwalt gesehen zu haben.

Geschlagene 30 Minuten habe ich mir das Theater zwischen den beiden Paaren anhören müssen. Ich war allein vom Zuschauen völlig fertig. Und erst der arme Richter, der immer wieder – vergeblich – versuchte, den Herrschaften die Rechtslage zu erklären. Die Verhandlungsführung hatte er jedenfalls nicht.

Meine Kollegin und ich nutzten die Gelegenheit, als der Herr Lehrer kurz mal unterbrechen wollte, um sich mit seiner Ehefrau (der Rechtsanwalt dackelte hinterher) zur Beratung zurückzuziehen.

Drei Minuten später war unsere Sache beendet und ich konnte mich freuen, wieder ins Strafgericht zu fahren, um dort eine schwere räuberische Erpressung zu verteidigen zu dürfen – die reinste Entspannungsübung im Verhältnis zu dieser mietrechtlichen Auseinandersetzung.

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Keine weiteren Folterszenen

Barack Obama hat verhindert, dass weitere Fotos von Folterszenen aus dem Gefängnis Abu Ghraib veröffentlicht werden. Die Begründung: Neue Bilder würden die US-Truppen in Irak und Afghanistan gefährden.

Bei der taz gibt es die bisherigen zur gefälligen Ansicht.

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Blöd wie Brot

Im Oktober 2007 habe ich über einen engagierten Gastwirt in Dresden geschrieben, der sein Hotel zur Nazi-freien Zone erklärt hat.

Irgendwie haben ein paar des Lesens kundige Sympathisanten der Ausgestoßenen diesen Beitrag gefunden. Und versucht, Kommentare dazu zu verfassen. Das, was bei diesen Versuchen herausgekommen ist, wollte ich den sensiblen Lesern dieses Blogs ersparen; das Zeug habe ich gelöscht.

Aber noch heute scheint dieser alte Beitrag eine faszinierende Wirkung auf die Herrschaften auszuüben. Zunächst fabulierte ein Lars Frischkorn:

… auch der unterbelichteste Winkeladvokat sollte das Grund-gesetz kennen und sich derartiger profilneurotischer Ergüsse enthalten!

Nun ja, das muß man ihm schon lassen: Ein paar Fremdwörter hat er auswendig gelernt und kann sie tatsächlich auch in einen Zusammenhang stellen.

Sind Sie nun ein armes, verblendetes Würstchen oder ein intellektuell überforderter Winkeladvokat, Herr Hoenig? Warum löschen Sie meine Kritik und hinterlassen statt dessen Ihre Fäkalpolemik im Netz?

„Kritik“ nennt Lars Frischkorn das, was ich gelöscht habe. Ich ahnte es, daß es mit dem Verständnis der Fremdworte nicht weit her sein kann.

Heute taucht dieser Kommentator erneut auf, gaaanz geschickt verborgen unter einem anderem Namen – Björn Stelter, aber mit der identischen IP 88.71.250.156; und hält folgenden Vortrag:

Man kann ja wirklich drüber streiten, was höher zu bewerten ist: das Hausrecht oder aber das Grund- recht auf Meinungsäußerung und das Anti-Dikriminierungsgesetz, nicht wahr, Herr Rechtsanwalt. Wie Sie aber mit Kritik umgehen, ist eines Anwaltes unwürdig und schlicht zum Kotzen!Schade, dass die LINKEN ihr Domizil in der DDR selbst abgewirtschaftet haben: beim NEUEN DEUTSCHLAND oder in der SED-Zentrale hätte man „Juristen“ wie Sie mit Kusshand genommen! Sie selbst sind ja faschistoid!

Ich mag sie ja eigentlich, diese süßen Kerlchen. Insbesondere dann, wenn ich sie im Knast besuche, wo sie mir dann bitterlich weinend in den Armen liegen, weil sie ja so allein sind …

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Vorwärts immer, rückwärts nimmer

vorwaerts

Oder doch anders rum?

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Tank und Günther – Eine Subsumtion?

Liebe Juristen, ich hätte da gern mal ein Problem. Das bekomme ich nicht allein in den Griff.

Es gibt da zwei Kollegen, die derzeit mal wieder die Runde durch die Blogs und die konventionellen Medien machen: Frau Katja Günther und Herr Olaf Tank. Beiden ist gemeinsam, daß sie sich tierisch unbeliebt machen, indem Sie Forderungen im Auftrag ihrer Mandanten durchzusetzen versuchen.

Blogautoren und Medien reklamieren unisono:

Verbraucherschützer warnen seit Jahren, Staatsanwaltschaft und Polizei ermittelten, sind aber machtlos.

Jetzt frage ich einfach mal in die kompetente Runde: Gegen welche Vorschriften sollen die beiden verstoßen und wie könnten sie sich strafbar gemacht haben?

Mir fällt auch nach weit über 10 Jahren Strafrechtspraxis nichts dazu ein. Vielleicht hilft mir jemand aus berufenem Munde weiter.

Nur ganz nebenbei: Auf Artikel 6 EMRK, insbesondere dort auf den zweiten Absatz, weise ich hin. Bisher – soweit mir bekannt ist – gibt es zu diesem Themenkreis ausschließlich Verfahrenseinstellungen nach § 170 II StPO.

Danke an Andreas J. für die Idee zu dieser Frage.

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