Monatsarchive: Juni 2009

Keine Chance für Auslandsknollen

Vorläufig keine Vollstreckung ausländischer Bußgelder in Deutschland

Das Umsetzungsgesetz zum Rahmenbeschluss über die Vollstreckung ausländischer Geldbußen und Geldstrafen wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Dies bestätigte die Bundesjustizministerin Zypris bei einer ADAC Rechtskonferenz am 22.06.2009 in Berlin. Gleichzeit bekräftigte sie, dass es keine Rückwirkung geben wird und keine Vollstreckung von Bescheiden, bei denen kein Verschulden des Betroffenen festgestellt wurde. Damit werden Vergehen von deutschen Verkehrsteilnehmern im Ausland, die in diesem Jahr begangen werden, in Deutschland folgenlos bleiben, soweit es keine bilateralen Vollstreckungsabkommen gibt, wie dies mit Österreich der Fall ist. Bescheide, die gegen den Halter ergehen, ohne dass dessen Fahrereigenschaft festgestellt wird, werden gänzlich von der Vollstreckung ausgenommen werden.

Quelle: Verkehrsanwälte Info – 08/2009

Manchmal hat es ja auch Vorteile, wenn es ein wenig dauert, bis die Herrschaften, die von unseren Steuergelder leben, mal in Bewegung kommen.

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Groß im Kommen: Rentner als Straftäter

Unsere Finanzverwaltung macht wohl ernst mit der Drohung, unbescholtene Rentner und Pensionäre zu Kriminellen zu machen:

Von Ende September an gilt: Alle privaten und gesetzlichen Renten sowie Pensionen bis ins Jahr 2005 zurück sind dem Finanzamt zu melden. Wer für die fraglichen Jahre keine oder keine vollständige Steuererklärung abgegeben hat, muss daher unbedingt klären, ob er dazu verpflichtet war und Steuern hätte zahlen müssen. Falls ja, sollte er die Steuererklärung nachholen oder korrigieren, bevor die Kontrollen beginnen. Er bleibt dann auf jeden Fall straffrei. Sobald die Finanzämter sich von sich aus melden, ist die Chance vorbei.

Quelle: Stiftung Warentest

Es ist immer wieder ein helle Freude, den Finanzverwaltungen bei der Arbeit zuzuschauen, mit der am Ende immer mehr Bürgern ihre Loyalität zu diesem Rechtsstaat gnadenlos ausgetrieben wird.

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Sparen statt Störsender

Mit Störsendern wollte die Senatsjustizverwaltung den illegalen Handytelefonaten von Häftlingen in Strafanstalten möglichst schnell einen Riegel vorschieben.

Der aktuelle Haushaltsentwurf des Landes Berlin für die Jahre 2010/11 durchkreuzt diesen Plan jedoch: Statt der veranschlagten 2,5 Millionen Euro stehen in den kommenden beiden Jahren nur noch 600 000 Euro für diesen Posten bereit. Eigentlich sollten die Handyblocker in einem Pilotprojekt auf dem Gelände der Jugendstrafanstalt Plötzensee bereits Anfang 2010 in Betrieb gehen. Jetzt fallen die Störsender dem Sparzwang zum Opfer.

berichtet die Berliner Morgenpost.

Mich haben die Anrufe der Mandanten in unserer Kanzlei aus dem Knast bisher noch nicht gestört; aus dieser Sicht besteht also keine Eile.

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Hohe Schwüre

Bei Ballmanns „Im Namen des Volkers“ war von einem Angeklagten die Rede der eine Art Beweisantrag stellte. Seine Beteuerung ist in einschlägigen Kreise durchaus bekannt:

Er bietet mir für seine Unschuld einen Schwur auf das Leben seiner Mutter, Maria und aller Heiligen an.

Dazu fällt mir der folgende Spruch ein:

Wo Du hörest hohe Schwüre, steht die Lüge vor der Türe.

Onkel Richter Ballmann hat den Angeklagten verurteilt.

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Fürsorglicher Richter

Der Mandant saß hinter mir. Vorgeführte Untersuchungshäftlinge sitzen nicht neben ihrem Verteidiger, sondern gehören hinter einen Zaun, sagt die Übung in Moabit.

Hinten habe ich keine Augen. Deswegen habe ich mich auch gewundert, daß der Vorsitzende Richter mitten in seiner Rede aufstand, ein Papiertaschentuch auspackte, damit hinter dem Richtertisch hervorkam, sich am Protokollführer vorbeizwängte, um dem leise weinenden Mandanten das Tuch zu geben.

Sowas zeigt Größe. Ich habe mich bei ihm für diese Geste bedankt.

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Vorbildlicher Mandant

Ein Statement von Klaus-Rüdiger Landowsky war am Montag nicht zu haben. “Fragen Sie meinen Rechtsanwalt Dr. Heinichen. Der sagt Ihnen alles”, hieß es im Vorübergehen.

liest man im Blog von Berlin Kriminell über die Versuche der Medien, dem Angeklagten eine persönliche Stellungnahme zu entlocken.

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Zu wenig Aufsicht in Tegel

In der JVA Tegel sind die Wärter knapp geworden, berichtet die Berliner Morgenpost.

Die einen weisen auf das dadurch entstehende Sicherheitsrisko hin. Die anderen auf die untragbaren Zustände für die Gefangenen.

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Kontrollen bei den Bandidos

Es soll eine Schlägerei stattgefunden haben, teilt man der Polizei mit. Als die Beamten am Samstag vor Ort in der Buttmannstraße im Wedding eintrafen, war die Messe allerdings schon gesungen und keiner der Pastorensöhne mehr anwesend.

„Ersten Ermittlungen“ zufolge sollen Bandidos an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen sein, deswegen wurden zweite Ermittlungen durchgeführt – im Clubhaus der Bandidos in der Residenzstraße in Reinickendorf. Aber auch dort wurde die Polizei nicht weiter fündig. Es werden wohl noch weitere Ermittlungen stattfinden müssen.

Tags darauf, am Sonntag, waren die Beamten ein weiteres Mal bei den Rockern zu Gast, diesmal auf der Party der Bandidos MC Eastgate in Gesundbrunnen anläßlich des 8-jährigen Bestehens. 140 Beamte wurden quasi als Türsteher tätig und kontrollierten jeden, der auf das Gelände wollte.

Hier konnten die Beamten die übliche Beute machen: Ein per Haftbefehl gesuchter Geburtstagsgast wurde festgenommen, zwei Motorräder wurden sichergestellt sowie ein paar Waffen und ein wenig
Betäubungsmittel. Eigentlich nichts, worüber man sich aufregen sollte.

Aber die Stimmung nach den Vorfällen in Ludwigsfelde und Eberswalde ist doch etwas gereizt, möchte man sagen …

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Kottbusser Park

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Ganz neu, an der Kottbusser Brücke. Nicht so unübersichtliche wie die Neuköllner Hasenheide.

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Rechtsbeugung durch die Staatsanwaltschaft?

Das Fernsehmagazin Panorama berichtet über einen zulässigen Wiederaufnahmeantrag.

Der Mann wurde zu über acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Er hat bereits fünf Jahre gesessen. Nun muß neu verhandelt werden. Es sind neue Beweise gefunden worden. Und wo? Bei der Staatsanwaltschaft! Dort haben die Beweise über drei Jahre lang „in der Schublade“ gelegen.

Ab etwa 4:40 Minuten in dem Panorama-Filmbeitrag ist die Staatsanwältin Karin Söfker aus Hannover im Interview zu hören:

Staatsanwältin Karin Söfker :
Dazu muß man die Zeugin auch noch einmal vernehmen. […] die Vernehmung wäre auf jeden Fall noch einmal erforderlich gewesen.

Journalist:
Aber Sie können das doch nicht …. dreieinhalb Jahre versuchen, mit ihr in Kontakt zu kommen. Und da passiert einfach nichts.

Staatsanwältin Karin Söfker:
Andere Möglichkeiten standen uns da aber nicht zur Verfügung.

Journalist:
Dreieinhalb Jahre??

Staatsanwältin Karin Söfker:
Ja. So ist das gewesen.

Dreieinhalb Jahre will die Staatsanwaltschaft vergeblich versucht haben, eine ihr bekannte und erreichbare Zeugin zu vernehmen?

Dreieinhalb Jahre: Die liegen genau zwischen einem Jahr und fünf Jahren. Das ist der Strafrahmen des § 339 StGB, den Frau Söfker einfach mal vor dem Zubettgehen lesen sollte. Das könnte zu Alpträumen führen.

Gefunden in der Handakte

Ein Buchtip in diesem Zusammenhang: Sabine Rückert, Unrecht im Namen des Volkes

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