Monatsarchive: Juni 2009

Kanzlei Hoenig von Piraten verfolgt

piraten

Ob das was mit Herrn @Tauss zu tun hat?

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Squat Tempelhof erfolgreich

Um 3:22 Uhr ging es über den Ticker:

na endlich, 2 menschen und 1 bier haben tempelhof besetzt! mehr bier und menschen benötigt!

Tempelhof is sqauted by 2 people and 1 beer. please bring beer yourself and friends!

Quelle: Aktionstage im Netz

Die taz klärt auf: Ab wann ist die Aktion eine Besetzung?

Eine Besetzung ist es, sobald mehrere Leute auf dem Gelände sind und sich auch mal hinsetzen.

Aha!

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Berliner Gnadenordnung

Die Senatsverwaltung für Justiz hat die Berliner Gnadenordnung überarbeitet. In einem Anschreiben an die Vereinigung Berliner Strafverteidiger heißt es:

Die Gnadenordnung 2004 hat sich bewährt, so dass die Gnadenordnung 2009 keine inhaltlichen Änderungen enthält.

Ich kann die Bewährung aus unserer Praxis bestätigen. Gnadengesuche sind Verteidigungsmittel, die zu Unrecht ein Schattendasein fristen. Insbesondere auf die hemmende Wirkung eines (mit Gründen versehenen) Gesuchs – siehe § 5 GnO Bln – ist eine oft hilfreiche Einrichtung, auch wenn es denn am Ende doch nicht reichen sollte.

Hier gibt es den Text der Berliner Gnadenordnung 2009.

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Verkehrsgericht

Littenstraße-443

Am 20. Juni 2009 findet ein Straßenfest vor dem Verkehrsgericht statt. Teilnehmer ist auch die Polizei, zu deren Freude die Wanne nun dort steht.

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Gemeine Frage

wovon-urlaub

Das Bild hängt nicht in unserer Kanzlei.

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Berlin – aus Sicht des Spiegels

Auch der Spiegel berichtet über das bevorstehende Wochenende in der Stadt.

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Flughafen Tempelhof von Bayern bewacht

Die Berliner Polizei schafft’s nicht allein. Polizisten aus dem Bund und solche aus Bayern unterstützen die Berliner, war heute morgen im Info Radio zu hören.

Bereits in der vergangen Nacht haben die Tempelhof-Beschützer Stellung bezogen, berichtet der „Aktionstage Ticker im Netz„. Um 23:57 Uhr heißt es:

Auf dem Feld patrouillieren in kurzen intervallen Securitys entlang des Zauns. Auf der Oderstraße (auch auf den eigentlich nur für Fahrräder/Fußgänger_innen zugänglichen Stellen) und auf dem Columbiadamm stehen und fahren mehrere Wannen herum. Das THW hat mehrere Flutlichter aufgebaut, die den Zaun an fast allen zugänglichen Stellen beleuchten.

Es sind sehr viele Zivten unterwegs! Jeweils Zweierteams in neuen schwarzen und silbernen Kombis; auch ein paar zu Fuß. Vereinzelt werden Personenkontrollen durchgeführt

Es ist nachvollziehbar, daß sich die Staatsgewalt auf die angekündigte Veranstaltung vorbereitet:

Die Initiative „Squat Tempelhof“ will mit 10.000 Teilnehmern die Stacheldrahtzäune überwinden und das riesige leere Gelände besetzen, um die schnelle Öffnung für die Bevölkerung durchzusetzen.

ist in der Berliner Morgenpost zu lesen.

Es ist damit zu rechnen, daß es auch Sonderschichten beim Bereitschaftsgericht gefahren werden. Das liegt gleich nebenan, verhaftete Besetzer müssen nur mal eben über den T-Damm zum Haftrichter gebracht werden.

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Rechtsbeugung durch Richter und Staatsanwalt?

Wegen Rechtsbeugung und schwerer Freiheitsberaubung sind zwei hochrangige Brandenburger Juristen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie hatten nach Überzeugung des Gerichts im April 2005 während einer Verhandlung am Amtsgericht Eisenhüttenstadt widerrechtlich drei Haftbefehle beantragt und erlassen. Ein Richter erhielt dafür zwei Jahre, ein Oberstaatsanwalt ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Quelle: Berliner Morgenpost

Das Verfahren gegen die beiden Schwarzkittel läuft bereits seit Anfang des Jahres und es ist sicher davon auszugehen, daß das Urteil des Landgerichts Potsdam erst einmal nicht rechtskräftig wird. Die Revision zum Bundesgerichtshof ist für die beiden Verurteilten wohl die einzige Möglichkeit, die endgültige Vernichtung ihrer beruflichen Existenz zu verhindern; zumindest wird sie um ein paar Monate verschoben.

Aber so ist das nun mal mit den Richtern Gnadenlos. Ich könnte mir gut vorstellen, daß es da den einen oder anderen Bürger gibt, der heute ein Kerzlein eingezündet hat.

Übrigens:
Urteile wegen Rechtsbeugung sind eher selten. Umso erfreulicher sind die deutlichen Worte des Richters, der das Urteil gegen seinen künftigen Exkollegen und den Ermittler verkündet hat.

Das vor dem Hintergrund, daß es auch in diesem Verfahren nicht ganz ohne Probleme abging, bis die beiden Verurteilten auf der Anklagebank Platz nehmen mußten. Bei der Eröffnung des Hauptverfahrens hatten die Angeschuldigten einen – vorübergehenden – Erfolg zu verzeichnen:

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Potsdam zunächst abgelehnt, wogegen diese umgehend Beschwerde einlegte. Daraufhin ordnete das Oberlandesgericht in Brandenburg/Havel umgehend die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Landgericht Potsdam an.

Quelle: Berliner Morgenpost vom 4.2.09

Man mußte das Verfahren wohl erst einmal aus dem Krähennest in Frankfurt (Oder) entfernen.

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Unverträglich

Wegen Geheimnisverrats wurde ein Oranienburger Polizist gestern zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. 5000 Euro muss der Angeklagte als Bewährungsauflage zahlen.

berichtet heute die Märkische Allgemeine.

Das allein wäre noch keine Mitteilung hier im Blog wert. Doch angeblich steckt mehr dahinter:

Der Polizist soll dem Bericht zufolge dem FDMC angehören. Wer damit gemeint ist, darüber schweigt sich der Autor aus. Ob es sich dabei um den „Fratres Damnati MC“ handelt, wie gut unterrichtete Kreise kolportieren …

Rocker und Polizeibeamter, das scheint nach Ansicht der Verwaltungen und der Gerichte nicht kompatibel zu sein.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Danke an die Donnerkatze für den Hinweis auf den Artikel.

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Entschuldigt

Nachdem die Datev mir bereits eine ellenlange eMail geschickt hatte, deren geschraubter Inhalt mich völlig überfordert hat (ich habe wirklich nicht verstanden, was die von mir wollten), hat sich eine freundliche Mitarbeiterin telefonisch bei uns gemeldet. Sie lies mir ausrichten:

Wenn Sie zwischen dem Tag der vorzeitigen Abbuchung (ca. 09.06.09) und dem Tag der Rückbuchung (ca. 11.06.09) einen Zinsverlust erlitten haben, können Sie diesen gern bei Datev geltend machen. Sie entschuldigt sich ferner im Namen von Datev für diesen Fehler.

Es ging um rund 250 Euro.

Freundlich sind sie ja, die Leute von der Datev.

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