Monatsarchive: Juni 2009

Es riecht

Die Beweismittel aus einer Anklageschrift:

kuhfus

Ich werde mir das Ding in der Hauptverhandlung anschauen. Und bin mir sicher: Das hat nichts mit einem pannierten Eisbein zu tun. #Synästhesie

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Kein Bock auf U-Haft

Schaffhausener Loch

In der Nacht auf Mittwoch ist ein Untersuchungshäftling auf spektakuläre Weise aus dem Schaffhausener Gefängnis Beckenstube geflohen: Wahrscheinlich mit Möbelteilen hat er unbemerkt ein Loch in die Gefängnismauer geschlagen. Bemerkt wurde das erst, als der Flüchtige schon über alle Berge war.

Quelle: ka-news.de

Danke an doppelfish für den Hinweis auf das Loch. crh

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Das kommt mir bekannt vor

Ich denke, nicht nur Webdesigner haben solche Probleme.

Ganz toll finde ich die Szene beim Frisör; vor allem weil da richtig Potential drinsteckt: Für die erste Rate schneidet der Frisör die linke Seite und Strähnchen gibt’s auf die rechte. Für die zweite, eine Woche später, dann umgekehrt.

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Banken – Haftungsrechtlicher Blödsinn

Ein kleineres Problem mit dem Zusammenspiel unserer Finanzsoftware und einer Bank. Die Reaktion der Bank:

Eine Störung liegt unsererseits nicht vor, wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller der Software. Aus haftungsrechtlichen Gründen können wir leider keinen Support anbieten.

Klasse, ich bin mal wieder beeindruckt von der Hilfsbereitschaft dieser dumm-schwätzenden Billig-Banker. Von nichts ’ne Ahnung , aber einen Anzug und Krawatte tragen.

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Lustlose Staatsanwältin

Es geht um einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG). Im Konkreten war jetzt nur noch die Frage offen, handelt es sich um einen vermeidbaren oder um einen unvermeidbaren Verbotsirrtum.

Vor einigen Wochen hatte mir die Staatsanwältin mitgeteilt, sie werde das Problem gemeinsam mit ihrer Referendarin aufarbeiten und mir das Ergebnis formlos mitteilen. Auf diese Mitteilung habe ich nun viel zu lang gewartet. Die Mandantin ärgerte sich zu Recht darüber, daß das Verfahren einfach nicht voran kommt.

Mein Anruf bei der Staatsanwältin brachte eigentlich nichts Überraschendes: Die beabsichtigte Prüfung sei gescheitert. Die Gründe dafür teilte mir die Staatsanwältin nicht mit. Ich erahne sie aber (schließlich war ich ja selbst einmal Referendar bei der Staatsanwaltschaft).

Und es kam ein Vorschlag der Staatsanwältin – genau so, wie ich ihn erwarten mußte: Da die Referendarin ihr die Arbeit nicht abgenommen hat, soll dies nun der Verteidiger tun. Und dann solle ich auch noch mitteilen, ob die Mandantin mit einer Einstellung nach § 153 StPO oder § 153 a StPO einverstanden sei.

Ich habe dann wunschgemäß eine Verteidigungsschrift verfaßt:

… beantrage ich, das Verfahren nach § 170 II StPO einzustellen, weil die Beschuldigte einem unvermeidbaren Verbotsirrtum unterlegen ist. Einer Einstellung nach § 153 StPO oder § 153 a StPO stimmt die Beschuldigte nicht zu.

Der Verteidiger ist nicht der Büttel der Staatsanwaltschaft.

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Demnächst: Untersuchungshaftvollzugsgesetz

Erstmals sollen in Berlin alle Belange rund um die Untersuchungshaft in einem eigenen Gesetz zusammengefasst werden. […]

Bislang ist die Untersuchungshaft lediglich in Einzelbestimmungen in der Strafprozessordnung, dem Strafvollzugsgesetz und dem Jugendgerichtsgesetz sowie in der Untersuchungshaftvollzugsordnung geregelt. Dieser Zustand ist, gemessen an den weitreichenden Auswirkungen der Untersuchungshaft für die Betroffenen, unbefriedigend.

Der Gesetzentwurf unterstreicht, dass die Untersuchungshaft keine Strafhaft ist, sondern allein der Sicherung des Strafverfahrens dient. Für die Untersuchungsgefangenen gilt die Unschuldsvermutung. Gerade der Beginn der Haftzeit ist für viele Inhaftierte erfahrungsgemäß besonders belastend. Diesem Umstand trägt der Gesetzentwurf Rechnung, indem die Anstalt darauf hinzuwirken hat, dass der Untersuchungsgefangene frühzeitig Kontakt zu einem Verteidiger aufnehmen kann. Darüber hinaus betont er die Bedeutung von Maßnahmen zur Vermeidung von Selbsttötungen.

Außerdem stärkt das Gesetz die Position des Untersuchungsgefangenen in weiteren Punkten:

Während der Ruhezeit sollen die Untersuchungsgefangenen einzeln in den Hafträumen untergebracht werden. Die Untersuchungsgefangenen sollen nach Möglichkeit eine Arbeit aufnehmen können. Ihr Arbeitslohn soll an den der Strafgefangenen angeglichen werden. Strafgefangene verdienen durchschnittlich 11,00 EUR pro Tag.

Weiter ist vorgesehen, die monatliche Besuchszeit bei erwachsenen auf zwei, und bei jungen Untersuchungsgefangenen auf vier Stunden zu erhöhen. Schließlich werden alle vollzuglichen Entscheidungen auf die Verantwortlichen vor Ort übertragen.

Quelle: Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz

Das Berliner Untersuchungshaftvollzugsgesetz soll zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger hat dazu bereits am 23. April 2009 Stellung genommen.

Wegen der Unschuldsvermutung bedeutet U-Haft Freiheitsentzug für Unschuldige. Ob der Berliner Gesetzentwurf den sich daraus ergebenden Anforderungen gerecht wird, diskutieren am 22. Juni 2009, 18 Uhr, auf einer Veranstaltung der Rechtsanwaltskammer Berlin und der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.

Mit diesen Worten kündigt die Rechtsanwaltskammer Berlin eine Veranstaltung in ihren Räumen an.

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Jethelm?

Bei einem Verkehrsunfall heute früh auf dem Berliner Stadtring wurde ein Motorradfahrer schwer verletzt.

Gegen 10 Uhr 35 war ein 44-jähriger Fahrer eines „Mercedes“ aufgrund eines Motorschadens in Höhe der Autobahnausfahrt Holzhauser Straße im linken Fahrstreifen stehengeblieben. Um andere Verkehrsteilnehmer auf sein liegen gebliebenes Fahrzeug aufmerksam zu machen, schaltete der Mann sein Warnblinklicht ein. Nach bisherigen Ermittlungen fuhr ein 54-jähriger Fahrer einer „Harley-Davidson“ auf das Auto auf, stürzte und prallte gegen das Fahrzeug. Der Motorradfahrer wurde mit schweren Kopf- und Gesichtsverletzungen in ein Krankenhaus zur stationären Behandlung gebracht.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Die beschriebenen Verletzungen deuten auf einen offenen Jethelm oder ein braincap hin.

Aber auf einem amerikanischen V2 mit einem Integralhelm sitzen?! … angesichts einer solchen Geschichte wäre das vielleicht doch mal ein Gedanke wert. Radfahrer mit Helm sehen ja auch Sch… aus.

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Ernsthaftes Problem

Ein achtjähriger Junge erlebte am 2. Juni 1967, wie der Polizist und Stasi-Mitarbeiter Karl-Heinz Kurras den Studenten Benno Ohnesorg erschoss. 42 Jahre später erinnert er sich für Morgenpost Online an den verhängnisvollen Tag. Er ist sich immer noch sicher: Kurras handelte damals nicht in Notwehr.

Quelle: Berliner Morgenpost

Das könnte ein ernsthaftes Problem für den ehemaligen Mitarbeiter der Berliner Behörden in Ost und West werden. § 78 Absatz 2 StGB dürfte nicht zu seinen Lieblingsnormen gehören.

Auch wenn es nicht zu einer Verurteilung kommen sollte: Das nun einzuleitende Verfahren wird nicht ohne Sorgen an Herrn Kurras vorbei gehen.

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… um’s Prinzip

Es geht mir eigentlich nicht um die 9,72 €. Sondern darum, dass ich mich nicht für dumm verkaufen lasse.

Das wäre eines der Mandate, die ich nur gegen Vereinbarung eines Zeithonorars bearbeite. Es sei denn, ich wäre mein eigener Mandant.

Sorry, aber den Elfmeter mußte ich einfach verwandeln. ;-)

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Freispruch für Ex-Minister Steffen Reiche

Eine belgische Stewardess hatte Brandenburgs Ex-Bildungsminister Steffen Reiche vor Gericht gebracht: Der SPD-Politiker soll der Frau ein Bein gestellt haben. Das aber konnte Reiche nicht nachgewiesen werden – darum wurde er freigesprochen.

Quelle: Berliner Morgenpost

Berlin Kriminell hatte bereits zweimal über die Muppetshow berichtet, die in Moabit gegeben wurde.

Reiche hatte in seinem Schlusswort noch einmal seine Unschuld beteuert. Er verwies darauf, dass ihm „durch die falsche Aussage der Stewardess persönlich, zeitlich und finanziell schwerer Schaden“ entstanden sei. Reiche fügte hinzu: „Ich habe mich zu Unrecht verfolgt gefühlt.“

Es bleibt zu hoffen, daß Herr Reiche diese Erfahrung in seine politische Arbeit mit einfließen läßt. Das, was ihm dort widerfahren ist, ist kein beileibe Einzelfall.

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