Monatsarchive: Juni 2009

Europawahl

Stimme aus der Wahlkabine:

Sach ma einer Stopp!

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Bayreuther Landrecht

ohnevollmacht

Schau’n wer ma.
8-)

Weiterführendes zum Thema Vollmachtsvorlage gibt es bei den Vier Strafverteidigern, von den Kollegen Jürgen Melchior und Andreas Jede. Auch wenn’s nichts nützen wird. Schließlich sind das ja alle keine Bayern (obwohl Andreas Jede dort mal studiert hat). Und der BGH sitzt auch woanders.

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Hat nicht lange gedauert

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could not write 0 bytes – disk seems to be full

Quelle: 2009-06-05_Part-D.log

1 Terabyte reicht also nicht mehr.

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Annahme verweigert

Der Mandant hat mich per eMail um eine Stellungnahme und um meine Unterstützung gebeten. Ich habe ihm per eMail geantwortet. Ein paar Minuten später bekomme ich Post vom „Daemon“:

Sorry, your envelope sender has been denied: The recipient 550 5.1.1 does not want to receive mail from your address. (http://portal.gmx.net/serverrules )

Ja, was denn nun?

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Bayernpartei provoziert in Berlin

Ich hatte bereits am Sonntag über eine originelle Wahlwerbung der Bayernpartei in Berlin berichtet. Heute ist im Tagesspiegel zu lesen:

Wenn das mal zu Hause keinen Ärger einbringt.

Das denke ich allerdings nicht.

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Businessplan für Scheibenwischer

Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (Linke) legt den Roma nahe, beim Ordnungsamt ein Gewerbe anzumelden. Auf diese Weise könnten die rumänischen Familien, die zurzeit in einem Spandauer Asylbewerberheim untergebracht sind, dauerhaft in Berlin bleiben – und zwar legal. „Sie können sich zum Beispiel als freiberufliche Reinigungskräfte anmelden“, sagt Anja Wollny, Sprecherin der Sozialverwaltung.

Quelle: Tagesspiegel

Ja-nee, ist klar. Mal eben ein Gewerbe anmelden. Freier Beruf. Das bisschen Buchhaltung und die Steuererklärung, Arbeitsschutz, Krankenversicherung, Berufsgenossenschaft … und das mit den Quittungen für meine Betriebsausgaben schaffen die Leute auch locker.

Sach ma, Frau Heidi Knake-Werner, geht’s noch?!

Nebenbei: Wenn Sie mal was richtig Gutes rauchen wollen, melden Sie sich einfach mal bei mir.

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Das kann ich locker allein!

Der heranwachsende Mandant hatte einen erwachsenen Mittäter. Deswegen gab es zwei Verfahren: Das gegen den Mandanten vor dem Jugendrichter, gegen den Erwachsenen wurde vor dem Strafrichter verhandelt.

Das Verfahren gegen den Mandanten läuft noch. Gegen den Erwachsenen wurde am Donnerstag verhandelt. Der Mandant war als Zeuge geladen.

Ich hatte daher am Mittwoch mit dem Richter, dem Verteidiger des Erwachsenen und dem Nebenklagevertreter gesprochen und sie jeweils gebeten, den Mandanten nicht zu „quälen“, wenn er sich auf sein Schweigerecht beruft und nicht aussagt. Alle drei sagten mir ihre Unterstützung zu; der Nebenklagevertreter entband mich auch von meiner Sorge, daß der Staatsanwalt es trotzdem versuchen könne … er passe schon auf den Mandanten auf.

Aus Kostengründen verzichtete der Mandant daher, mich als Zeugenbeistand mitzunehmen; ich hatte ein gutes Gefühl, weil ich wußte, auf die Kollegen und das Gericht kann ich mich verlassen. Dem Mandanten habe ich in epischer Breite den § 55 StPO erklärt und daß er nicht aussagen solle und müsse, solange sein Verfahren nicht rechtskräftig beendet ist.

Der Mandant geht allein zum Gericht, wird als Zeuge in den Saal gerufen, ordnungsgemäß belehrt und … fängt an, eine völlig verquaste Zeugenaussage zu machen, bevor ihn irgend ein anderer Verfahrensbeteiligter daran hindern konnte.

Jetzt gibt es ein weiteres Verfahren; gegen den Mandanten; wegen Falschaussage. Und für sein bisheriges Verfahren sehe ich auch schwarz; die vorhandenen Spielräume haben sich erledigt.

Ich sach da jetz nix zu!

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Kanzlei Hoenig Info überlastet?

In den letzten Tagen gab es ein paar Performance-Probleme mit unserem Weblog.

=====8< ===== Um 17:30 war die Load bei 9, da es 125 PHP-Scripte gab. jedes hat ca. 22 MB an Arbeitsspeicher benoetigt, dadurch war der Arbeitsspeicher voll. =====>8=====

lautete die Diagnose.

Da scheint wohl der Umzug auf einen dickeren Server bevorzustehen.

Auch Erfolg hat seine zwei Seiten.

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Die Gedanken einer Finanzbeamtin

Dem Mandanten wird vorgeworfen, Steuern hinterzogen zu haben. Das meint jedenfalls Finanzverwaltung. Sie behauptet auch, daß der Mandant Rechnungen gefälscht hat. Und außerdem soll er Rechnungen vorgelegt haben, die von Unternehmen stammen, die es gar nicht gibt. Knackig, wie so die Finanzbeamten so sind, wird nicht viel Federlesen gemacht und ein Strafbefehl beantragt, den das Amtsgericht dann ohne weitere Prüfung der Akten erläßt. Geldstrafe, 400 Tagessätze.

Für Strafbefehle gibt es ein Gegen Rechtsmittel, den Einspruch. Das Amtsgericht nimmt diesen Einspruch dann zum Anlaß, einen Termin zur Hauptverhandlung anzuberaumen. Zeugen werden keine geladen. Wozu auch, das ganze spielte sich ab in den Jahren 1999 und 2000, an die Zeiten erinnert sich sowieso keiner mehr. Außerdem handelt es sich um Unternehmen und Unternehmer, die Namen haben, deren Aussprache einem durchschnittlich begabten Finanzbeamten nicht leicht fällt.

Der Mandant verteidigt sich durch Schweigen. Der Staatsanwalt – der die fünf Bände Akten nur vom Hörensagen kennt – vertritt die Ansicht, er sei viel zu gut weggekommen und spricht von Freiheitsstrafe. Die ebenfalls anwesende Finanzbeamtin denkt an mindestens 15 Jahre (jedenfalls macht sie so ein Gesicht). Und die Richterin fragt den Verteidiger nach dem Ziel der Verteidigung – der Sachverhalt sei doch bereits von der Steuerfahndung aufgeklärt.

Der Verteidiger vertritt die Ansicht, daß man die Zeugen doch wenigstens einmal anhören sollte, statt im Kaffeesatz zu lesen.

Ja, aber die müssen doch von weit her anreisen, wodurch hohe Reisekosten entstehen werden; und ob die dann wirklich aus Kiew, Belgrad oder Athen nach Berlin anreisen werden … gibt die Richterin zu bedenken.

Das Leben kann so gemein sein. Da verlangt der Verteidiger doch einfach, daß die Strafverfolgungsbehörde ihren Job macht und die Beweise liefert, die Grundlage für eine strafrechtliche Verurteilung sein sollten. Das ist aber auch frech.

Die Verhandlung wurde ausgesetzt, neuer Termin im Herbst, zu dem dann die Zeugen aus aus Kiew, Belgrad oder Athen zu laden sind …

Die Dame von der Finanzverwaltung denkt an lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung, als der Verteidiger sich von ihr verabschiedete.

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Stimmungmache?

Angst vor der roten Ampel – An immer mehr Kreuzungen stehen rumänische Scheibenputzer. Wer ablehnt, wird belästigt und bedroht.

So beginnt Sandra Dassler ihren Artikel im Tagesspiegel.

Fünf Absätze darunter liest man im selben Beitrag:

Die Polizei konnte gestern nicht bestätigen, dass sich die Aggressivität oder die Zahl der im Zusammenhang mit dem Scheibenwischen bekannt gewordenen Vorkommnisse erhöht hat.

Was will der Tagesspiegel mit so einem Stimmungsbericht erreichen? An welchen Stammtischen trinkt Frau Dassler ihr dunkles Bier?

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