Monatsarchive: Juli 2009

Der Staatsanwalt und die Bildzeitung

Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring zu BILD.de: „Wir beabsichtigen, eine Anklage zu erheben.

Es ist schon spannend, welche Umgangsformen manche Strafverfolger pflegen. Erst mal zum Pöpel rennen und dann weiter sehen. Der Beschuldigte und sein Verteidiger können sich ja die Zeitung kaufen, wenn sie wissen wollen, womit sich die Staatsdiener ihre Zeit vertreiben.

tauss

Dieser Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring scheint die Spielregeln eines fairen Verfahrens noch nicht ganz verstanden zu haben.

Update:

Ohne dem Betroffenen zum Abschluss der polizeilichen Ermittlungen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben und entlastende Beweisanträge stellen zu können, erklärt er heute bereits über die BILD- Zeitung, dass die Staatsanwaltschaft gegen Jörg Tauss Anklage erheben wird.
[…]
Für die soziale Exekution reicht ihm die BILD- Zeitung.

Unerträglich, dass eine Staatsanwaltschaft in unserem Rechtsstaat so agieren kann und sich ihr kein Verantwortlicher in den Weg stellt.

Quelle: Rechtsanwalt Jan Mönikes auf tauss.de

Ich kenne die Interna nicht. Aber der Gedanke an § 353d StGB sollte doch zumindest für ein freundliches Schreiben an die Dienstaufsicht dieses mediengeilen Staatsdieners reichen.

24 Kommentare

Der Dilettant und das StrEG

In einer recht heftigen Strafsache, die von der Staatsanwaltschaft München betrieben wurde, hat mich der Mandant mit seiner Verteidigung beauftragt. Es wurde verhaftet, saß nun in Untersuchungshaft und wartete auf seine Verschubung nach München.

Seine Mutter war eine von der unangenehmen Sorte Verwandtschaft, aber sie mochte mich wohl auch nicht besonders. Jedenfalls habe ich den Kontakt zu ihr nicht gepflegt. Das hat sie dann zum Anlaß genommen, einen Kollegen mit der Verteidigung meines Mandanten zu beauftragen. Dieser Kollege hat die Mutter einst in einer familienrechtlichen Angelegenheit vertreten.

Er versuchte in der Vergangenheit mehrfach, die Verteidigung zu entern, was an so einfachen Dingen wie die Vorlage einer von meinem Mandanten unterschriebenen Volllmacht schlicht mißlang. Eine Besuchserlaubnis für die JVA Moabit hat er zwar bekommen, aber erst nachdem mein Mandant bereits in München war.

Irgendwann war es dann soweit. Ich habe die Aufhebung des Haftbefehls durchsetzen können; der Mandant ist wieder nach Berlin zurück. Jetzt bekam ich ergänzende Akteneinsicht, damit ich begründen kann, warum das Verfahren gegen meinen Mandanten einzustellen ist.

In der Akte befindet sich das folgende Schreiben des Kollegen an die Staatsanwaltschaft München.

anwaltsschreiben

Dem Kundigen stellen sich die Fußnägel auf, wenn er so etwas liest. Und damit meine ich nicht nur die äußere Form dieses Schreibens und die zwei nachgeschobenen updates.

Warum lassen Anwälte nicht einfach die Finger von den Sachen, die sie nicht verstehen? Ich begreif’s nicht.

16 Kommentare

Fiebermessen im Knast

Beim Betreten der Untersuchungshaftanstalt Moabit wurde mir von dem Wachtmeister ein Stück Altpapier in die Hand gedrückt. Das Grippe-Merkblatt:

Hervorhebungen durch den Verfasser

Da stellen sich für mich doch gleich ein paar Fragen.

Fiebermessen
Unterm Arm? Oder wo?
Ist das Meßgerät geeicht?
Nehmen die Fiebermesser an Ringversuchen teil?
Welche Grenzwerte sind zu beachten?
Wie ist mit Anflutungs- und Abbauphasen umzugehen?

Schutzmaske
Muß der Besucherausweis mit einem neuen Paßbild versehen werden?
Werden die Schutzmasken von der JVA gestell?
Wer übernimmt die Kosten?
Kann sich der Besucher die Farbe der Masken aussuchen?
Gibt’s die Masken in unterschiedlichen Größen (Stups-/Knollennase)?

Da kommt noch ein gehöriger Regelungsbedarf auf unsere Justizverwaltung zu. Die Herren und Damen Juristen mit den Prädikatsexamen sollten sich schon ‚mal warmlaufen.

4 Kommentare

Es schneit!

Tirol, 1.800 m über NN

Die Schneefallgrenze in den Tiroler Alpen liegt bei 1.800 Metern. Die Kühe haben mit bis zu 20 Zentimeter Neuschnee zu kämpfen.

Das wird doch noch spannend mit unserem Alpencross per Fahrrad Ende August.

Foto: dpa via MOZ

4 Kommentare

Teheran: Polizei verprügelt und verhaftet deutschen Rechtsanwalt

Gleich zweimal erfährt ein deutscher Anwalt die Willkür des iranischen Regimes: Erst wird er bei einer Demo nach der umstrittenen Präsidentschaftswahl von den Knüppeln der Polizei getroffen – dann verhaftet und der Verschwörung beschuldigt, weil er einen befreundeten Anwalt trifft.

Sven Röbel berichtet auf Spiegel Online, wie Rechtsanwalt Andreas Moser, Fachanwalt für Familienrecht, in Teheran von Polizisten grundlos zusammen geschlagen und anschließend fünf Tage inhaftiert wurde. Beeindruckend.

Mit glücklichem Ausgang:

Zum Abschluss sagt der Richter, dass es ja eine lange Verbindung zwischen dem deutschen und dem iranischen Volk gäbe: Beide seien ja „arisch“.

Willkommen zurück, Andreas Moser.

7 Kommentare

Strafsache gegen Emmely

Ich hab’s geahnt, daß aus dem öden arbeitsrechtlichen Thema am Ende doch noch etwas Ordentliches würde:

Emmely, die gekündigte Berliner Kassiererin Barbara E., gerät unter Druck. Nachdem ein Münchner Rechtsprofessor sie als „notorische Lügnerin“ bezeichnet und strafrechtliche Konsequenzen gefordert hatte, erwägt die Berliner Staatsanwaltschaft nun ein Ermittlungsverfahren. Der Vorwurf: Sie soll in ihrem – erfolglosen – Kündigungsschutzprozess erwiesenermaßen die Unwahrheit gesagt haben.

Quelle: Tagesspiegel

Auf die Hauptverhandlungen durch die Instanzen der Strafjustiz bin ich gespannt. Vor allem aber auf den Kollegen, der Emmely bereits erfolgreich durch das Arbeitsgericht begleitet hat.

7 Kommentare

Zweimal geschenkt

scheidung08

Dieser Herr (ich habe ihn später am Steuer gesehen) hat sein Auto wohl zweimal geschenkt bekommen. Dafür hat er beim zweiten Mal wohl entweder auf die Kinder oder den Wäschetrockner verzichtet.

9 Kommentare

Bundesrat befürwortet notwendige Verteidigung

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 10. Juli 2009 entgegen der Empfehlung seines Rechtsausschusses das „Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts“ passieren lassen. Gemäß den Regelungen liegt ein Fall notwendiger Verteidigung auch dann vor, wenn der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen wird. Hat er noch keinen Verteidiger, so ist ihm unverzüglich nach Inhaftierung ein Pflichtverteidiger zu bestellen. Ursprünglich wollte eine Mehrheit der Länder im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen, da die frühere Pflichtverteidigerbestellung auf rein fiskalische Bedenken gestoßen ist.

Quelle: DAV-Depesche

Fiskalische Bedenken. Aha. Geld wiegt eben mehr als Rechtsstaat. Es ist erfreulich, daß es doch Mehrheiten gibt, die das anders sehen.

Damit haben ab dem 1. Januar des kommenden Jahres diese entwürdigenden Eiertänze der Staatsanwälte ein Ende, die stur und bar jeden Verstands an der Regel festhielten, die Anträge auf Bestellung eines Pflichtverteidigers erst nach drei Monaten oder mit Anklageerhebung zu stellen.

Daß es aus diesen Reihen Widerstände gegen die neue Regelung gibt, war zu erwarten. Nun scheint es vorbei zu sein mit dem Schonraum, in dem Staatsanwälte vor sich hinwerkeln können, ohne von außen kontrolliert zu werden, weil der Beschuldigte sich einen Verteidiger schlicht nicht leisten konnte.

Die neue Vorschrift ist dann auch ein Beitrag zur Abschaffung der Zweiklassenjustiz. Eine Verteidigung im Ermittlungsverfahren wird auf diesem Wege nun auch den weniger gut betuchten Untersuchungshäftlingen gewährleistet.

7 Kommentare

Kommentarmüll

Richter Ballmann mag Udo Vetter nicht. Das ist bekannt. Was Udo Vetter von Richter Ballmann hält, muß man raten. Das für sich ist eigentlich keinen Blogbeitrag wert

Interessant aber ist, was die Beziehung der beiden Blogger unter den Lesern der Blogs für Blüten treibt. Einige der Kommentatoren scheinen es zu genießen, aus der Anonymität heraus endlich einmal einem Richter bzw. einem Strafverteidiger ans Bein pinkeln zu können. Im wirklichen Leben sind das wohl eher zurückhaltende Menschen, die noch rot anlaufen, wenn man sie auf ihre Pickel im Gesicht anspricht.

Aber ich räume ein: Popcorn und Bier sind auch bei mir stets griffbereit. ;-)

18 Kommentare

Kuh bringt Mopped zu Fall

totekuh

Ein Unfall, der sich in unseren Breiten eher selten ereignet: Mopped gegen Kuh. Die Kuh hat’s nicht überlebt:

Ein Tierleben hat die Kollision zwischen einer Kuh und einem Motorradfahrer am Donnerstagnachmittag in Tirol gefordert. „Der Unfall hat sich auf einer übersichtlichen Geraden im Almgebiet ereignet“, schilderte ein Polizist der APA. Ein Verkehrszeichen „unbeaufsichtigtes Weidevieh“ macht auf diesen Bereich aufmerksam. Der Motorradfahrer und seine Beifahrerin wurden verletzt in die Klinik Innsbruck eingeliefert.

Quelle: TT.com

Übrigens: Unfallort war das Gemeindegebiet von Kühtai in Tirol.

Danke an Rechtsanwalt Klaus Kutzki für den Link.

Kommentare deaktiviert für Kuh bringt Mopped zu Fall