Monatsarchive: Juli 2009

Betäubungsmittel Exklusiv-Angebot

BTM

Was es soll alles gibt, in den brandenburgischen Kleinstädtchen. Auf die Idee, Betäubungsmittel exklusiv anzubieten, ist am Kottbusser Tor noch niemand gekommen.

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Mutiges Kino

kino

Ich bin mir da nicht so sicher, ob dieses Kino noch eine „Rocky Horror Picture Show“ überleben würde. Das sieht eher danach aus, daß der Laden nach dem ersten „jump to the left“ zusammen bricht.

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Es kann nicht sein, …

was nicht darf:

Im Untreue-Prozess gegen den früheren CDU-Fraktionsvorsitzenden und Ex-Berlin-Hyp-Chef Klaus Landowsky und elf weitere frühere Bankgesellschaftsmanager hat die 26. große Strafkammer unter Vorsitz der Richterin Claudia Wolter am Montag Einwände der Verteidiger gegen die für dieses Verfahren benannten Ersatzschöffen als letztlich „unbegründet“ bewertet.

Zurückgewiesen hat das Gericht die Forderung nach Aussetzung des Prozesses bis zur Bestellung ordnungsgemäß ermittelter Hilfsschöffen. Wolter betonte, die Kammer habe diesen Beschluss eigenständig gefasst. Das Schreiben der Landgerichts-Vizepräsidentin Margarete Koppers habe keine Rolle gespielt. Wie berichtet, hatte Koppers den Richtern des Landgerichts am 2. Juli mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht trotz einer Ankündigungspanne eine erneute Auslosung der Hilfsschöffen nicht erforderlich sei.

Damit konnte das Banken-Verfahren am dritten Verhandlungstag mit der Verlesung der Untreue-Anklageschrift fortgesetzt werden.

berichtet der Tagesspiegel.

Ich hatte dieses Thema bereits hier angesprochen. Man hat sich wohl dazu durchgerungen, das Risiko einer erfolgreichen Revision einzugehen. Alles andere hätte zu reichlich Problemen in der gesamten Berliner Strafjustiz geführt. Aber vielleicht hofft die Justizverwaltung auch auf eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung, die eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs überflüssig macht.

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Beinharter Rosenkrieg

Der Mandant sitzt. Allerdings im offenen Vollzug, mit all seinen Vorzügen. Seine Frau Wilhelmine übernimmt auch die Chauffeur-Dienste; holt ihn ab und/oder bringt ihn zurück in die Haftanstalt. So geht es gut über einige Monate.

Am Dienstagnachmittag liefert Wilhelmine ihn ab, die Verabschiedung … wie immer. Am Mittwochvormittag kommt er in die gemeinsame Ehewohnung. Leergeräumt, bis auf den letzten Strumpf. Der Mandant ahnt Böses, weiß aber noch nichts Genaues.

Gegen Nachmittag kommt er zurück in die Haftanstalt. Dort teilt man ihm mit, daß er SOFORT verlegt wird in den geschlossenen Vollzug. Es gebe ein weiteres Strafverfahren gegen ihn. Und ab geht der Umzug von Hakenfelde nach Tegel. Der Mandant weiß nicht, wie ihm geschieht.

Einen Tag später erfährt er in der Gerüchteküche, was passiert ist. Seine Ehefrau Wilhelmine habe ihn angezeigt. Er soll sie vergewaltigt haben. Das mit dem offenen Vollzug dürfte sich damit erst einmal erledigt haben.

Der Mandant bat mich dann noch darum, daß ich Fräulein F. benachrichtigen soll; er könne sie jetzt nicht mehr besuchen.

Ich denke mir meinen Teil.

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Pizza-DVD

Ein relativ gut bekannter, twitternder Kollege beschwert sich über seine Neuerwerbung:

v-dvd

Einen halben Tag später hat er das Problem aber im Griff:

v-pizza

Erinnert mich an die Eniki-Taste. ;-)

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Erfolgversprechende Besetzungsrügen

Die Vizepräsidentin des Landgerichts, Margarete Koppers, hat jetzt eingestanden, dass es bei der Auslosung der bis zum Jahr 2013 vom Gericht benötigten 2000 Hilfsschöffen im Dezember vergangenen Jahres zu einer Panne gekommen ist.

berichtet Ewald B. Schulte im Tagesspiegel

Es habe einen Fehler bei der Bekanntmachung des Auslosungstermins gegeben. Das insgesamt recht komplizierte Auswahlverfahren sorgt immer wieder einmal für Überraschungen. Wenn es – wie in dem Strafverfahren gegen Herrn Landowsky und weitere Ex-Bankmanager – denn von der Verteidigung geprüft wird.

Ich bin gespannt, wie sich das Verfahren gegen die Ex-Banker nun entwickeln wird. Das Risiko, daß der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichtes wegen der fehlerhaften Besetzung in einer Revision aufhebt, ist nicht kalkulierbar.

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Entspannung pur im Kriminalgericht

entspannung-443

Die haben’s aber auch echt nötig!

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Verfahren, die die Welt nicht braucht

Der Mandant wurde verhaftet, nachdem er der Ladung zum Strafantritt nicht gefolgt ist. Und zwar bei Kaisers, als er sich mit ein paar Lebensmitteln im Wert von 9,62 Euro an der Kasse vorbeigemogelt hat.

Nun sitzt er in der Strafhaft, deren Ende irgendwann im Jahre 2011 gekommen sein wird.

Außerdem wurde er wegen einer weiteren Sache gesucht. Es sieht danach aus, als wenn es dafür weitere drei Jahre gibt. Also wird es wohl 2014 werden, bis er entlassen wird.

Und trotzdem erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen des Kaisers-Diebstahls. Die Richterin schüttelte mit mir gemeinsam den Kopf, als sich der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft stur stellte und nicht bereit war, eine Verfahrenseinstellung nach § 154 StPO zu beantragen.

Auch mein Nötigungsversuch, dann werde sich der Angeklagte heute durch Schweigen verteidgen und wir brauchen einen weiteren Termin, zu dem dann auch der Detektiv und die Kassiererin geladen werden müssen, fruchtete nicht. Dann müsse es eben so sein, teilte der Staatsanwalt bockig mit.

Die Verteidigung hat nachgegeben, der Angeklagte gestand die Tat, entschuldigte sich und es gab eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen, die rechtskräftig wurde.

Wenn nun die neue Verurteilung erfolgt, wird eine Gesamtstrafe gebildet, in der diese verhältnismäßig geringe Geldstrafe keine Rolle mehr spielen wird.

Auf den vierstelligen Verfahrenskosten für diesen Diebstahl geringwertiger Sachen bleibt der Steuerzahler sitzen. So sind sie, unsere Staatsanwälte.

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Robenstreit im Kriminalgericht

Der Kollege Johannes Eisenberg hat über die taz angekündigt, er werde sich nackig machen ohne Robe vor der 12. Strafkammer auftreten. Ich habe hier bereits darüber berichtet.

Der Termin, der öffentlich ist und an dem jeder teilnehmen kann, findet nach Auskunft von Rechtsanwalt Andreas Jede statt im
Kriminalgericht, Turmstraße 91, Moabit
Saal 504 am Freitag, den 10.07.2009 um 09:00 Uhr

Ich schau’s mir dann mal an.

Mich hat heute in einer kleinen Strafsache eine kleine Amtsrichterin angefaucht, daß sie mich zurückweisen würde, wenn ich ohne Robe auftreten wolle. Ich hatte da die Robe bereits angezogen und habe dem Reflex widerstanden, sie wieder auszuziehen. Aber irgendwie scheint dieses Thema für manche Richterinnen ein (Selbstwert-)Problem zu sein.

Die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger informierte heute Vormittag in einer Rundmail die Mitglieder:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Rechtsanwaltskammer Berlin teilt mit, dass nach § 20 BORA unabhängig von der Verwaltungsverfügung der Senatsverwaltung für Justiz der übliche Robenzwang besteht. Mithin ist nach Berufsrecht vor allen Strafgerichten eine Robe zu tragen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Der Vorstand

Ob das den Verteidiger Johannes Eisenberg kümmert?

Update vom 10.07.2009:
Herr Eisenberg verteidigte den Angeklagten heute ohne Robe, gemeinsam mit einer Verteidigerin, die konventionell in schwarzes Textil gehüllt war. Das Gericht hat den Robenverweigerer nicht zurückgewiesen.

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Zur gegebenen Zeit

zur gegebenen zeit

Ich frage mich, warum manche Dezernentinnen der Staatsanwaltschaft Zeit dazu haben, sinnentleerte Briefe zu schreiben.

Nein, ich schreibe nun nicht zurück und frage, was die Frau Staatsanwältin mit „gegebenen Zeitpunkt“ meint. Ich warte einfach ab und werde dann zum gegebenen Zeitpunkt wieder tätig.

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