Monatsarchive: Juli 2009

Der Polizist und das Grillgut

präsentiert von der taz.

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Die Zivilanwältin im Strafgericht

Gern setze ich mich als Zuhörer in den Gerichtssaal, um in der Verhandlung, die meiner vorangeht, ein wenig Atmosphäre zu schnuppern. Wie ist das Gericht heute drauf, was haben wir für einen Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft und wie ist überhaupt die Stimmung?

Heute hatte ich das Vergnügen, einer mir unbekannten Rechtsanwältin bei Plädieren zuzuhören. Sie trug flüssig, aber ein wenig steif vor, warum sie ihre Mandantin für „unschuldig“ hielt. Das war der erste deutliche Hinweis darauf, daß die Kollegin Strafrecht nur im Nebenfach macht. Der letzte Satz hat sie dann endgültig überführt:

Deswegen beantrage ich komma die Angeklagte freizusprechen.

Die Urteilsbegründung deutete aber darauf hin, daß auch ein Strafverteidiger es nicht hätte besser machen können.

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Erst kein Schlips, jetzt keine Robe

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg macht vor, was andere sich – noch – nicht trauen. Bisher hat es vor den Gerichten nur den Streit um die Krawatte gegeben. Aber die Schlips-Verweigerer sind nichts im Vergleich der neuen Generation: Eisenberg tritt hüllenlos auf und verweigert der Strafkammer die Robe.

Den Bedenkenträgern vorneweg: Der VRiLG Fischer ist mir bekannt als einer, der die Kapriolen des Verteidigers nicht zu Lasten des Angeklagten gehen läßt. Das wird Eisenberg wissen.

Wenn ich herausbekomme, wann und wo der Termin am Freitag stattfindet, werde ich darüber berichten.

Für die Robenträger und potentiellen Robenverweigerer:

Hier ist die in dem taz-Beitrag zitierte Verfügung der Senatsverwaltung für Justiz über die Amtstracht der Berliner Rechtspflegeorgane vom 23. März 2009. Die Senatsverwaltung weist jedoch darauf hin:

dass lediglich die bisherige Präzisierung der Regelung über die anwaltliche Amtstracht aufgehoben worden ist (Nr. 1 Buchst e, Nr. 5 Buchst d und Nr. 6 der Allgemeinen Verfügung über die Amtstracht der Berliner Rechtspflegeorgane vom 3. Februar 2004, ABl. S. 706). Die standesrechtliche Grundpflicht zum Tragen der Berufstracht (§ 59b Abs. 2 Ziff. 6 lit. c BRAO i.V.m. § 20 BORA: „Der Rechtsanwalt trägt vor Gericht als Berufstracht die Robe, soweit das üblich ist.“), deren Einhaltung die Rechtsanwaltskammer überwacht, ist hingegen nicht entfallen. Der Regelungsverzicht erfolgte vor dem Hintergrund, dass hier in den vergangenen Jahren keine Fälle bekannt geworden sind, in denen ein Berliner Gericht das Fehlen der Robe oder die Ungemessenheit zur Robe getragener Kleidungsstücke gerügt hätte, und in der Erwartung, dass gegebenenfalls eine effektive berufsrechtliche Ahndung seitens der Rechtsanwaltskammer Berlin erfolgen wird.

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Vier-in-Eins-Richter

Aus dem Motorsport bekannt sind Vier-in-Eins-Anlagen: vier Zylinder puffen in einen Schalldämpfer aus. Weitgehend unbekannt sind Vier-in-Eins-Richter. Einer dieser Sorte ist mir heute über den Weg gelaufen, in einer Jugendstrafsache.

Der Mandant hat Betäubungsmittel spazieren getragen. Kleine Päckchen vom Dealer zum Konsumenten. Damit hat er sich das Taschengeld aufgebessert. Daß es sich dabei um eine recht heftig verbotene Tätigkeit handelt, die recht heftig bestraft werden kann, weiß er nun. Das hat er dem Richter nach seinen ausführlichen Ausführungen auch überzeugend deutlich gemacht. Damit war für den Richter die Verhandlung de facto beendet.

Er schloß die Beweisaufnahme, faßte die naheliegende Stellungnahme der Jugendgerichtshilfe zusammen, skizzierte den Schlußvortrag der Staatsanwaltschaft samt Antrag, beschrieb mit dürren Worten das Plädoyer des Verteidigers, teilte dem Angeklagten mit, daß er (der Angeklagte) sich den überzeugenden Ausführungen seines Verteidigers anschließe und zog sich „zur Beratung“ zurück, ohne daß die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe oder der Staatsanwalt oder der Verteidiger oder der Angeklagte auch nur ein Wort sagen konnten.

Das Urteil war für meinen Mandanten wesentlich besser als akzeptabel; wir haben – gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft – auf Rechtsmittel verzichtet.

Solange die Hemdsärmeligkeit eines Jugendrichters dem Mandanten nicht schadet, kann man das Strafprozeßrecht auch ‚mal beiseite lassen. Ich hatte nur meine liebe Not damit, dem Mandanten (und seiner anwesenden Mutter) klarzumachen, daß weder Barbara Salesch, noch dieser Vier-in-Eins-Richter etwas mit einem Strafprozeß zu tun haben, wie er eigentlich stattfinden sollte.

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Keine Ahnung

Pass-Raub

Über 5000 Blanko-Ausweise gestohlen

Quelle: Thomas Kittan in der BZ

Wenn man keine Ahnung hat, sehr geehrter Herr Kittan, …

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Richterlicher Ratschlag

Ballmann zitiert das OLG Karlsruhe NZV 1999, 292-293:

Wenn der Fahrer eines Pkw bemerkt, daß sich ein Fahrzeuginsasse aus dem Fenster der hinteren Tür hinauslehnt und sich mit dem Körper durch die Fensteröffnung weiter herausarbeitet, trifft ihn die Verpflichtung, rechts ranzufahren und zu halten.

Ich denke, daß dieser Vorschlag – Rechtes Fenster, Herauswinden, rechts ranfahren – im Einzelfall zu ernsthaften Problemen führen könnte.

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Gewalterlebnisorientierte Szene in Hamburg

In der Hansestadt hat es in der Nacht zu Sonntag schwere Randale im Schanzenviertel gegeben. Nach Erkenntnissen der Hamburger Polizei waren unter den rund 600 linksautonomen Gewalttätern auch 50 Berliner.

Quelle: Berliner Morgenpost

Offenbar waren die Hamburger Randalisten überfordert und haben deswegen kompetente und erfahrene Unterstützung angefordert.

Die Morgenpost macht Stimmung:

Hinter den Taten stecken Kleingruppen, die wie Terrorzellen arbeiten. Sie schotten sich nach außen ab, prahlen nicht mit Taten und können sich auf eines verlassen: Sollte jemand aus ihrem Umfeld festgenommen werden – er wird bei der Polizei nicht aussagen.

Alle Aussageverweigerer sind Terroristen. Jawoll!

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Randale im Kieferngrund

Kieferngrund

In der Untersuchungshaftanstalt Kieferngrund in Lichtenrade haben mehrere Jugendliche am Samstagabend randaliert.

berichtet der Tagesspiegel.

Den Jungs sei zu warm gewesen, analysierte die Justizsenatorin Gisela von der Aue.

Muß wohl so richtig warm gewesen sein, jedenfalls hat man 2 Stunden gebraucht, um wieder Ruhe in den Karton zu bekommen.

Verletzt wurde niemand.

Aber vielleicht hat es auch an der Überbelegung mit Häftlingen und Unterbesetzung beim Personal gelegen. Oder so.

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Für ein gepflegtes Neukölln

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Frühstücken in Kreuzberg

Dauerkuchen-443

Was Dauerkarten sind, weiß ich. Dauerlutscher sind hier auch nicht unbekannt. Aber was, um Himmels Willen ist ein Dauerkuchen??

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