Monatsarchive: August 2009

Fachanwalt für alles

Durch das „Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht pp.“ wird es ab dem 01. September 2009 möglich, dass Rechtsanwälte künftig drei statt wie bisher maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen dürfen. Der Gesetzgeber trägt damit der Tatsache Rechnung, dass es inzwischen 20 Fachanwaltschaften gibt und sich auch sinnvolle Dreier-Kombinationen anbieten.

Aus dem Newsletter des DeutscherAnwaltVerein Nr. 31/09 vom 13. August 2009

Dann sind wir ja bald wieder dort, wo wir angefangen haben: Beim Generalisten, der von allem und jedem eine Ahnung hat. Es wird wohl eher die Ausnahme bleiben, daß eine Dreierkombination sinnvoll (und nützlich für den Mandanten) sein kann.

In unserer Kanzlei wird es dabei bleiben, daß wir jeweils nur von einer Sache etwas verstehen; das dann aber richtig. Rechtsanwalt Tobias Glienke ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und ich einer für Strafrecht. Wir gehen nicht in die Breite, sondern in die Tiefe.

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Kostenlose Impfung

dicke

Wozu so ein Sozialstaatsprinzip, Art. 20 I GG, auch noch gut sein kann.

Foto: Helga

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Besserwisser

Es sind mal wieder ein paar Autos angezündet worden. In der BZ wird aus einer Pressemitteilung der Polizei zitiert:

Ein politisches Motiv für den Brandanschlag könne nicht ausgeschlossen werden, so dass der Staatsschutz die Ermittlungen aufnahm.

Es könnten also auch ein paar besoffene Trittbrettfahrer gewesen sein. Aber nein, die Damen und Herren der BZ wissen es einen Satz weiter besser als die Polizei:

Damit sind in der Hauptstadt seit Jahresbeginn knapp 200 Fahrzeuge durch politisch motivierte Brandstiftungen beschädigt worden.

Diese Hilfsjournalisten, sind die eigentlich im wirklichen Leben auch so blöd?

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Tolle Idee um 14 Uhr im Bett

Eine Anfrage per eMail:

Übrigens ist mir heute um 14 Uhr im Bett eine neue Erfindung eingefallen mit einem irre simplen Wirkprinzip, das die Schwerkraft der Erde mechanisch in Elektrische Energie umwandelt…

… Nee bin nich bekloppt und weiss was ich rede …

Ich soll ihm unbedingt bei der Umsetzung dieser Idee helfen.

Na klar, kein Problem!

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Nazi-Richter?

Die rechtsextreme NPD will nach Informationen des ARD-Politmagazins «Fakt» gezielt Einfluss auf die Rechtsprechung gewinnen. Die Partei soll ihre Anhänger bundesweit dazu aufgerufen haben, sich an Schöffenwahlen zu beteiligen. Darin heiße es, ehrenamtliche Richter hätten die Möglichkeit, «das gesunde Volksempfinden in die Urteilsfindung einfließen» zu lassen. Zudem ließe sich «ein höheres Strafmaß etwa gegen kriminelle Ausländer und linksradikale Gewalttäter» durchsetzen. Brandenburg und Sachsen zeigten sich besorgt und wollen mit einer Gesetzesänderung reagieren.

Quelle: MDR.de via Beck Online

Die Verteidigung sollte stets wissen, wer genau denn da hinter dem Richtertisch sitzt. Die Strafkammern am Landgericht müssen (erstinstanzlich) rechtzeitig die Besetzung mitteilen. Bei den Schöffengerichten im Amtsgericht muß der Verteidiger sich kümmern.

In aller Regel hilft als erstes dann schon einmal die Google-Suche. Wenn man dann herausfindet, daß es sich um einen Nazi handelt, der da urteilen sollte, muß das eben thematisiert werden. Oft kennen die Vorsitzenden Richter die Hintergründe ihrer Schöffen nicht. Auch denen sollte man mitteilen, mit wem sie es gegebenfalls zu tun haben.

So ist etwa eine NPD-Kreistagskandidatin seit Anfang des Jahres als Schöffin am Amtsgericht Riesa tätig.

Solche Konsorten ermittelt man schnell: Ines Schreiber ist die Schöffin in Riesa (aber nicht die Ärztin aus MV)

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Dem Volk auf’s Maul geschaut

Nun hat es einen weiteren Randalierer erwischt:

Ein Moabiter Schöffengericht hat am Dienstag einen 26-jährigen Berliner, der bei den schweren Ausschreitungen am 1. Mai Flaschen auf Polizisten geworfen hatte, wegen schweren Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt.

berichten M. Mielke, M. Wittge und S. Pletl stimmungsvoll in der Berliner Morgenpost.

In ihrem eigenen Bericht korrigieren sie später allerdings diese unzutreffende Zusammenfassung:

Für die Taten am 1. Mai verhängte das Schöffengericht zwei Jahre und sechs Monate wegen schweren Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung.

Zusätzlich gab es noch eine Bestrafung für einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und für eine Brandstiftung. Und einen Zuschlag für ein paar Vorstrafen. Keinen Rabatt gab es aber im Zusammenhang mit der „Randale“ für die erhebliche Alkoholisierung des Verurteilten zur Tatzeit.

So sieht die Sache also schon wieder ganz anders aus: 30 Monate für 12 nachgewiesene Flaschenwürfe auf Polizeibeamte und den Versuch, sich nicht verhaften zu lassen. Der Rest hatte mit dem 1. Mai nichts zu tun.

18 Monate Haft ohne Bewährung. Für einen folgenlosen Wurf mit einer Flasche gegen ein protektoren-geschütztes Polizistenbein, im Zustand eines Vollrauschs.

Das war das Ergebnis eines anderen Falls, über den ich bereits berichtet hatte.

Weitere Berichte über dieses neue Verfahren finden sich auch in der taz, in Berliner Zeitung und im Tagesspiegel. Dummes undifferenziertes Zeug darüber steht hingegen mal wieder in der B.Z..

Insgesamt erkennbar ist aber die Tendenz, daß hier aus generalpräventiven Gründen mit heftigen Strafen reagiert werden soll, was dann natürlich auch von den Politikern, die wiedergewählt werden wollen, beapplaudiert wird.

Ich bin gespannt, was in den weiteren Verfahren noch herauskommt. Und: Ob die Richter am Land- und Kammergericht diese Strafzumessungen im Rechtsmittel halten werden. Nicht nur angesichts dessen, daß in beiden Fällen eine Verletzung von Polizeibeamten nicht nachgewiesen werden konnten, halte ich das Strafmaß jeweils für überzogen. Die Amtsgerichte orientieren sich eben lieber an Volkes Stimme als am Gesetz.

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Richter K. und die Zeitung

Nun hat es Richter K. auch bis in die Berliner Zeitung geschafft:

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Ob Frau Deckwert die grundlegenden Informationen für diesen Artikel hier aus dem Blog hat oder den entsprechenden Beschluß vom Präsidenten des Amtsgerichts persönlich übergeben bekommen hat, ist mir nicht bekannt.

Richter K. wird den Vätern und Müttern des Grundgesetzes richtig dankbar sein für den Artikel 97 Absatz 2 Grundgesetz.

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Gewaltige Umringung

Es ging um zwei Männer, die von der Polizei entdeckt wurden, als sie

unerlaubt Plakate klebten.

berichtet Hans H. Nibbrig in der Berliner Morgenpost.

Das nachfolgend beschriebene Szenario stellt für den Journalisten einen Beleg dafür dar,

dass sich die Szene nicht mehr nur mit Gewalt gegen Sachen, etwa in Form von Brandanschlägen auf Autos, begnügt. Auch die Gewalt gegen Personen, insbesondere gegen Polizeibeamte, nimmt zu.

Also, die beiden Plakatierer wurde erwischt.

Während einer von ihnen flüchten konnte, gelang es den Polizisten zunächst, den zweiten Täter festzuhalten.

Das ist für sich genommen ja nichts Ungewöhnliches. In so einer Situation wegzulaufen, statt sich von freundlichen Polizeibeamten darauf hinweisen zu lassen, daß „wildes Plakatieren“ verboten ist, ist eine nachvollziehbare Reaktion. Problematisch wurde es dann im zweiten Akt:

Als die Beamten die Personalien des Mannes aufnahmen, kamen plötzlich 25 bis 30 Personen aus den umliegenden Häusern, umringten sie, verwickelten sie in Diskussionen und versuchten mehrfach, sichergestellte Beweismittel zu entwenden. In dem nach und nach entstehenden Durcheinander gelang es dem Festgenommen zu fliehen. Eine Verfolgung war den Beamten nicht möglich, da ihnen durch die Mitglieder der linken Szene der Weg versperrt wurde.

Ich fürchte, hier waren zwei Polizeibeamte hoffnungslos überfordert und haben schlicht nicht aufgepaßt. Und: Das Weglaufen nach einer Festnahme ist für sich genommen nicht strafbar.

Das Umringen und Verwickeln in Diskussionen also als Gewalt? Lieber Hans H. Nibbrig, jetzt übertreiben Sie aber!

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Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde

Die Richterin hatte zum 27.7.2009 geladen. An dem Tag war ich verhindert. Meinen Antrag auf Verlegung des Termins hat die Richterin per Beschluß verworfen. Dagegen habe ich Beschwerde („Terminsbeschwerde“) eingelegt, ein Rechtsmittel, das nur unter engen Voraussetzungen überhaupt zulässig ist.

Geschickt, wie die Richterin ist, schickt sie die Beschwerde recht knapp zum Beschwerdegericht; dort traf das Rechtsmittel mit dem Aktenband einen Tag nach dem Termin ein. Damit war das Thema eigentlich erledigt.

Eine Idee hatte ich aber noch. Aus dem Verwaltungsrecht kannte ich die Fortsetzungsfeststellungsklage. Warum nicht auch hier – es ist nicht verboten, unzulässige Anträge zu stellen. Das Landgericht hat’s allerdings gemerkt:

Eine „Fortsetzungs-Feststellungsbeschwerde“ ist in der StPO in solchen Fällen unbekannt.

FF-Beschwerde

Auf diesem Wege habe ich nun erreicht, daß das Landgericht, das auch für die weiteren Rechtsmittel gegen die Entscheidungen dieser Richterin zuständig sein wird, von den Praktiken der Richterin Kenntnis erlangt hat. Zudem habe ich nun ein Schriftstück, in dem ein Richter bestätigt, daß die Terminsbeschwerde zu spät an das Landgericht abgegeben wurde. Sowas ist dann ganz hilfreich in der Revision, wenn kein Freispruch dabei rauskommt.

Das ist Moabit. wie es singt und lacht.

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Schüsse auf Polizisten

Ein 72-jähriger Mann aus Berlin hat am Sonntag in Wendisch Rietz (Brandenburg) auf einen Polizisten geschossen.

berichtet die Berliner Morgenpost. Soweit, so gut. Getroffen hat er nämlich nicht. Interessant ist aber folgende Information am Ende des Berichts:

Bei der Hausdurchsuchung wurden unter anderem sieben Pistolen und Revolver, zwei Luftgewehre und über 1000 Schuss Munition sichergestellt. Nach ersten Erkenntnissen gehört der Mann einem Schützenverein an. Den Angaben zufolge ist er wegen psychischer Probleme in Behandlung.

Und wenn so ein Mann dann auch noch Killerspiele im Internet …

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