Monatsarchive: August 2009

Die Wege der Staatsanwaltschaft

Ich begreif’s nach all den Jahren immer noch nicht.

Da wird am 9. Juni in der Hauptverhandlung nach 5 Terminen vor der Strafkammer über das Strafmaß gesprochen – nicht gedealt, nur erörtert. Gericht, Staatsanwalt und Verteidiger (und nebenbei auch die Angeklagte) sind sich einig. Der Staatsanwalt beantragt 90 Tagessätze, der Verteidiger schließt sich insoweit an und das Gericht verurteilt zu 90 Tagessätzen. Soweit, so gut.

Heute wird mir das Urteil zugestellt. Nebenbei teilt mir das Gericht mit, die Staatsanwaltschaft hat bereits in der Woche nach dem 9. Juni Revision eingelegt.

zustellen

Ja, hallo?! Was soll ich der Mandantin eigentlich erzählen, wenn sie mich fragt, ob da bei der Anklagebehörde noch alles in Ordnung ist?

12 Kommentare

Schon fast poetisch

Aus der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zu unserer Rechtsbeschwerde in einer Bußgeldsache:

Im Gewand der Gehörsrüge wird die Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht geltend gemacht, die als Verfahrensrüge in Bagatellsachen gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG nicht statthaft ist.

Wenn man sonst den knarrenden Tonfall der Staatsanwaltschaft gewohnt ist, hört sich sowas schon fast lieblich an.

2 Kommentare

Kreuzberger Diebstahlschutz

protected-443

Gesichtet an der Kottbusser Brücke. Da sollte man auch wirklich gut aufpassen auf sein Auto.

4 Kommentare

Erneute Beleidigung der Wanne

Von ArenoNet beleidigte Wanne

Und was ist es denn sonst, wenn nicht „Straßen-Spam“ – wenn ein Anwalt ein Schrottfahrzeug (siehe Fotos auf der der Website von RA Hoenig) auf die ohnehin zugeparkten Straßen Berlins stellt, weil sonst niemand zu ihm kommen möchte?!

Quelle: Christian Schebitz, ArenoNet GmbH, www.rechtsanwalt.com

Unglaublich! Ich fasse es nicht.

14 Kommentare

Der Spammer stellt richtig

Christian Schebitz, der Geschäftsführer der ArenoNet GmbH versucht sich zu rechtfertigen. In einem Kommentar hier im Blog. Er trägt jedoch unwahr vor.

Das verspricht ja heiter zu werden. ;-)

7 Kommentare

Öko-Tuning?

oeko-tuning-443

Eco-Tuning für die Wanne? Einfach nur einen anderen Chip einsetzen und schon stinkt sie nicht mehr? Geil!

3 Kommentare

Erinnerungsschreiben

Wenn Sie keine Rundfunkgeräte anzumelden haben, bitten wir Sie dennoch, uns den beigefügten Antwortbogen ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden. Sie vermeiden
damit Erinnerungsschreiben. Vielen Dank.

Mich stören diese Erinnerungsschreiben nicht. Immer her damit!

Und überhaupt: Ich fülle nichts aus und unterschreibe nichts, wozu ich nicht verpflichtet bin:

… wenn Sie weder Radio noch Fernsehen noch ein anderes empfangstaugliches Gerät haben, besteht keine gesetzliche Auskunftspflicht. Falsche Angaben können zur Bestrafung führen (z.B. § 263 StGB-Betrug).

Hinterher mache ich noch falsche Angaben, und dann? Wer zahlt den Strafverteidiger?

 

6 Kommentare

Zerstörte Heckscheibe

Seit Sonntag steht die Wanne wieder in Kreuzberg. Wiener-, Ecke Ohlauer Straße:

wiener-ohlauer

Am Donnerstag gab es diese Pressemeldung der Polizei Berlin:

Ein Streifenwagen des Polizeiabschnitts 53 wurde gestern Abend von einem Unbekannten in Kreuzberg beschädigt. Die Polizisten waren wegen eines Ladendiebes gegen 19 Uhr in die Ohlauer Straße gerufen worden. Als die Beamten den Sachverhalt aufnahmen, erschien ein Passant und machte sie darauf aufmerksam, dass ein Mann soeben einen Stein auf den „VW Touran“ geworfen habe, wodurch die Heckscheibe des Polizeiautos zerstört wurde. Das Fahrzeug wurde ausgewechselt. Der Täter flüchtete in Richtung Görlitzer Park.

Da bin ich dann doch mal schnell vorbei gefahren, um nach der Heckscheibe der Wanne zu schauen:

heckscheibe

Die Wanne ist eben kein Touran. ;-)

Kommentare deaktiviert für Zerstörte Heckscheibe

Lynchmob statt Prozeßrecht

Nicht nur den untypischen Krawallmacher hat es erwischt, nach Ansicht ihrer Verteidigerin auch Alexandra R.:

Das Urteil des Berliner Landgerichts, wonach die mutmaßliche Autozündlerin Alexandra R. weiter in Untersuchungshaft bleiben muss, wird von deren Rechtsanwältin Martina Arndt scharf kritisiert. Ihr sei als Anwältin vom Landgericht keine Frist zur Stellungnahme gewährt worden. „Das Landgericht hat unter Umgehung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes des rechtlichen Gehörs seine Entscheidung getroffen“, moniert Arndt.

Das Landgericht hatte am Dienstag entschieden, dass R. in Untersuchungshaft bleiben muss.

berichtet Peter Nowak in der taz.

Auch wenn es kein Urteil, sondern ein Beschluß war (ok, ja, ich bin ein Besserwisser): Der Druck der Straße: „Auto-Zündlerin wieder frei!“ scheint auch aus Außensicht kein unbeachtliches Moment gewesen zu sein, das da bei der Entscheidung des Landgerichts eine Rolle gespielt haben könnte.

Es gibt eine Reihe weiterer Kritikpunkte an dem (formellen) Verfahren. Aber auch hier – wie zuletzt im Fall Tauss – erfährt die Beschuldigte zuletzt von dem, was sie betrifft. Als Vorletzte ist es ihre Verteidigerin, die von diesem Beschluß erst aus der Presse erfahren habe.

Was ist denn das für eine erbärmliche Justiz, die wiederholt gegen Verfahrensrechte verstößt, die sich von einem Lynchmob treiben läßt?!

Was gibt es da eigentlich noch zu ermitteln? Die Frau sitzt seit Mai in Untersuchungshaft. Warum schreibt der zuständige Staatsanwalt nicht endlich die Anklage und schickt sie zum Gericht, damit dort in einer Beweisaufnahme öffentlich verhandelt werden kann?

4 Kommentare

Spam per Cold Call durch die ArenoNet

Aus einem Kommentar zu dem Beitrag Der Spammer reagiert:

Die Firma ArenoNet ist permanent durch telefonische Kaltaquise aufgefallen.

Bezeichnend auch, daß mir am 17.9.05 anläßlich eines von mir gehaltenen Vortrages zum Thema „Spam und unerlaubte Werbung – anwaltliches Vorgehen und Stand der Rechtsprechung“ vor Rechtsanwaltskollegen in den Räumen der Rechtsanwaltskammer Berlin u.a. mehrfach die Fa. ArenoNet als besonders penetrante Kaltaquiriererin benannt wurde, wobei das Vorgehen jedesmal identisch war: die Domain Rechtsanwalts.com wurde umfangreich vorgestellt und der Besuch des Außendienstmitarbeiters für den nächsten Tag angekündigt.

Es gibt mehrere Beiträge von Rechtsanwaltskollegen, die sich an einer Mailingliste der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg beteiligen, die ebenfalls derartig belästigt wurden. Es gibt über 20 weitere Beiträge der Kollegen, die sich in geradezu sarkastischer Weise mit der Leistung und den Preisen der Fa. ArenoNet beschäftigen.

Wir haben sowohl einstweilige Verfügungen auf Unterlassen gegen die Firma AreniNet erwirkt, die im Widerspruchsverfahren von Herrn Christian Schebitz als endgültige Regelung anerkannt worden sind.

Zudem hat von Herr Christian Schebitz sich auch strafbewehrt meiner Kollegin gegenüber zur Unterlassung verpflichtet.

Wegen eines Verstoßes gegen das Unterlassungsgebot der einstweiligen Verfügung wurde im Jahre 2005 ein Ordnungsgeld gegen ihn vom LG Berlin beschlossen.

Aktuell (April 2009) hat er abermals gegen das Verbot verstoßen und mußte an meine Kollegin eine Vertragsstrafe i.H.v. 5.001,00 € zahlen.

Treffenderweise sollte also die Firma areNOnet heißen…

Ich glaube, da hat sich Herr Christian Schebitz von der ArenoNet GmbH ganz böse verspekuliert. Macht man aber auch nicht, einen Rechtsanwalt erst zuspammen und dann auch noch anlügen. Das ist unhöflich, meinen Sie nicht, sehr geehrter Herr Schebitz?

26 Kommentare