Monatsarchive: September 2009

Edeljuristen zu Supermarktkassierern

Kanzleien in der Krise: Großkanzleien geht es krisenbedingt schlecht. Sie schassen Anwälte. Die reagieren standestypisch: Sie klagen.

[…]

Das Selbstbild von Großkanzlei-Anwälten entsprach bisher eher dem von Rechtsmanagern. Denken wie ein Unternehmer, beraten wie ein Anwalt, fühlen wie ein Chef. Doch die Krise hat einige in die Rolle von hilfsbedürftigen Arbeitnehmern gedrängt. Und nun berufen sich die gekündigten Edeljuristen auf dieselben Gesetze wie Supermarktkassiererin Emmely, die im Laufe ihres Kündigungsverfahrens zur Sozialikone avancierte.

Quelle: ftd vom 29.09.09

Wie fühlt sich wohl so ein ehemaliger Großbuden-Anwalt, wenn er sich beim Arbeitslosenamt ein Nümmerchen ziehen muß, um bei seinem „Kundenberater“ vorgelassen zu werden?

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Quelle: Irgend so ein doofer Spammer, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.

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Vergeigt

Eine schwierige Wirtschaftsstrafsache vor dem Schöffengericht, fünfter Verhandlungstag. Der Mandant hat Stein und Bein geschworen, daß er den Belastungszeugen und den Schöffen vor einiger Zeit gemeinsam beim Italiener Pizza essen gesehen hat. Es war also zu befürchten, daß sich die beiden auch über den Mandanten unterhalten haben – zumal der Zeuge auf den Mandanten schon vor jener Zeit überhaupt nicht gut zu sprechen war.

Ich sollte ein Ablehnungsgesuch (vulgo: Befangenheitsantrag) an das Gericht richten, damit dieser Schöffe nicht über den Mandanten richten kann. Solche Gesuche des Angeklagten sind allerdings auch bestens dazu geeignet, die Stimmung zu verderben. Denn wenn so ein Antrag Erfolg hat, muß das Gericht neu besetzt werden und das Verfahren beginnt von vorn. Und wenn der Antrag abgelehnt wird, ist der Schöffe – und vielleicht auch der Vorsitzende Richter – ebenfalls not amused. Aus naheliegenden Gründen.

Deswegen war Vorsicht angesagt. Aber der Mandant war sich ganz sicher, also habe ich an einer geschickten Formulierung gebastelt, die im Falle des Falles wenigstens das Schlimmste verhindern sollte.

Es wurde eine recht umfangreiche Erklärung. Wie beantragt fand dann eine „Ablehnungsverhandlung“ statt. Der Schöffe teilte zuvor in einer dienstlichen Erklärung mit, mit dem Zeugen, den er zwar seit Jahren kennt, nicht über den Mandanten gesprochen zu haben. Der Zeuge bestätigte dies dann auch. Weihnachtsfeier ja, aber daß der frühere Kollege nun Schöffe sei … davon habe er nichts gewußt. Das hörte sich alles sehr rund an.

Deswegen habe ich dann besser mal das Ablehnungsgesuch zurück genommen. Die Stimmung in der Verhandlung war allerdings zum Herrn, jedenfalls im Verhältnis zum Mandanten. Der hatte sich dann wohl doch geirrt, was die Pizza anging.

Machen wir das Beste daraus …

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Schulgebet

In der zehnminütigen Pause nach der 6. Schulstunde darf sich Yunus M., nachdem er sich auf der Schultoilette gereinigt hat, mehrmals in einem sonst abgeschlossenen Klassenraum gen Mekka verbeugen. Dies dürfe aber nur außerhalb der Unterrichtszeit geschehen, so die Richter. Zudem dürften „keine konkreten und unzumutbaren Beeinträchtigungen des Schulbetriebs“ eintreten. Mit diesem Gerichtsentscheid hat sich Yunus M., der von Anwalt Fabian Heyle vertreten wurde, gegen das Land Berlin durchgesetzt.

Quelle: Berliner Zeitung

Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Religionsfreiheit (Art. 4 GG) den Vorzug gegeben. Von einem strenggläubigen Schüler könne „nicht erwartet werden, grundsätzlich außerhalb der Schulzeit zu beten“, wenn keine konkreten und unzumutbaren Beeinträchtigungen des Schulbetriebs einträten, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

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Nebenerwerbsgeschäfte in der JVA Tegel

In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten geht es zur Zeit um einen Diebstahl etwas größeren Umfangs, der in der JVA Tegel statt gefunden haben soll:

Unbefugt in den Besitz des seit dem 1. November 2005 in der Hauskammer beschäftigten Arnold G. gelangten danach mindestens ein Satz Bettwäsche, eine Halskette, ein Ohrring, Turnschuhe, ein Laptop Toshiba, eine Sonnenbrille (Wert 200,- Euro) und zwei Armbanduhren, darunter eine Rolex, deren anstaltsüblichen Wert der Angeklagte mit 490,- Euro angibt.

berichtet c. rockenschuh auf Berlin Kriminell. Wenn sich die Häftlinge untereinander beklauen, kümmert es in der Regel wenige. In dieser Sache sollen allerdings Justizbeamte eine tragende Rolle gespielt haben:

… Arnold G. sagt: “Die Kette und den Ohrring habe ich vom Beamten Z. gekauft.” Sprich dem Leiter der Hauskammer. ‘Inhaftiertengeschäfte’ nennt der Angeklagte diesen Transfer und ergänzt, auch der Laptop, den ihm Z. neben der teuren Brille und anderen Sachen anbot, sollte ‘verrechnet’ werden. Denn Z. hatte sich, so der Angeklagte, von dem seit Oktober 2005 Inhaftierten Geld geliehen. 320,- Euro waren noch offen.

Unüberschaubare Geschäfte zwischen Schließern und Knackis. Da wird dann auch die Justiz etwas hellhöriger. So oder so: Die JVA Tegel ist eben kein Hort der Ehrlichkeit.

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Beschleunigungsgrundsatz

Der Tatvorwurf ist noch nicht bewiesen, womit die Beschuldigte offiziell als unschuldig gilt. Da wir durch die Untersuchungshaft bereits stark in die Persönlichkeitsrechte der Frau eingreifen, sind wir angehalten, das Verfahren schnellstmöglich zu führen.

Quelle: Berliner Morgenpost über den Start des Verfahrens gegen Alexandra R.

Tatzeit laut Anklage war die Nacht zum 18. Mai 2009. Zwei Tage später wurde sie inhaftiert. Bis heute sind 133 Tage vergangen, in denen eine Unschuldige möglicherweise 23 Stunden täglich im Haftraum saß und eine Stunde Hofgang hatte.

Beschleunigung? Ein zügiges Verfahren könnte auch anders aussehen.

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Vorbeugender Erkennungsdienst

Der Mandant ist im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten worden. Die Polizeibeamten vor Ort hatten einen Verdacht, der sich dann auch bestätigte: Es war reichlich THC im Blut; übersetzt heißt das: Er hat ein Fahrzeug geführt, obwohl er infolge des Genusses (sic!) berauschender Mittel nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen, § 316 StGB.

thc

Das nachfolgende Strafverfahren beginnt und entwickelt sich erwartungsgemäß. Darüber gibt es nichts zu berichten. Bemerkenswert ist allerdings eine Vorladung des Mandanten durch die Kripo: Man möchte ihn erkennungsdienstlich behandeln:

Die erkennungsdienstliche Behandlung ist zwangsweise durchsetzbar. Sollten Sie nicht erscheinen, so werden Sie vorgeführt oder u.U. zur Fahndung ausgeschrieben.

Das hört sich fürchterlich düster an. Deswegen war der Mandant auch etwas aufgeschreckt. Ich habe dann einfach mal schriftlich nachgefragt, aus welchem Grunde er denn derart behandelt werden soll. Die freundliche Kriminalkommissarin griff kurzerhand zum Telefon und teilte mir die Rechtsgrundlage mit: § 81 b 2. Alternative StPO. Ich habe sie gebeten, diese Information einmal in die erforderliche Form zu bringen, mir zuzusenden und dann schauen wir weiter.

Heute erreicht uns das Fax mit der förmlichen Anordnung der Maßnahme und ich muß sagen: Vorbildlich. Insbesondere die Begründung, für die sich die Berliner Behörden hier nicht solche Mühe geben, entspricht den (äußeren) Anforderungen, die die Verwaltungsgerichte an die Anordnung der Maßnahme stellen.

Inhaltlich allerdings habe ich so meine Zweifel. Das werden wir dann im Widerspruchsverfahren bzw. ggf. auf dem Verwaltungsrechtsweg klären. Mit der Speicherung von Fingerabdrücken verhindert man keine Fahrt im bekifften Kopf.

Um dem Mißbrauch der gesammelten Daten vorzubeugen, empfehle ich meinen Mandanten regelmäßig, die Daten nicht auf ersten Zuruf bei der Polizei abzuliefern. Denn wenn einmal die Fingerabdrücke – oder schlimmer: die DNA – im Polizeirechner liegen, bekommt man sie im Zweifel da nie wieder raus.

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Der Eiertanz des vermeintlichen Staatsanwalts

Die Bayreuther Vollmachts-Festspiele gehen nach ihrem Auftakt am 15. September 2009 in die zweite Runde. Ich habe mit den üblichen Textbausteinen versucht, auf einen Funken Verstand bei dem zuständigen Staatsanwalt zu treffen. Entweder habe ich das Ziel verfehlt oder aber es gibt das angestrebte Ziel nicht: Der Staatsanwalt will die Ermittlungsakte nur Zug um Zug gegen Vorlage einer Vollmachtsurkunde herausgeben (um es mal zivilistisch zu formulieren).

Naja, jedenfalls habe ich dann kurzer Hand eine freundliche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den vermeintlichen Staatsanwalt erhoben (mit einem weiteren Textbaustein), damit sich das mal ein richtiger (Ober-)Staatsanwalt anschaut. Und weil ich nun gerade dabei war, bot sich auch ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung an.

Nun bekomme ich Post, vom Landgericht, das mir Gelegenheit gibt, zu dieser Erwiderung des Herrn Staatsanwalt T. aus B. Stellung zu nehmen:

Vermeintlicher Staatsanwalt

Ich bin gespannt auf die weitere Entwicklung. Dieser Eiertanz, den der Herr Staatsanwalt T. da vorführt, wird wohl noch reichlich Stoff für weitere nette Beiträge hier im Blog liefern.

Hat jemand vielleicht noch einen neuen Textbaustein eine neue Idee, damit mir (und dem Vermeintlichen) nicht langweilig wird? ;-)

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Wahltag

Aha. So funktioniert das diesmal also mit dem Wählen.

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Forza italia?

Polizei-Guzzis

Sie vibriert, schüttelt sich, und gibt man Gas, geht ein kräftiger Ruck durch die Moto Guzzi 850 Norge. Erst seit drei Monaten stehen 35 italienische „Guzzis“ im Fuhrpark der Berliner Polizei. Und schon mussten „einige Maschinen“, so die Polizei, in die Werkstatt.

Quelle: Tagesspiegel

Man sollte sich mal die Fingernägel der Polizeibeamten anschauen, die ihren Dienst auf den Guzzis verrichten. In der Regel sind die bei den Guzzi-Treibern schwarz. Seit 100 Jahren. Und daran wird sich in den nächsten 100 Jahren nichts ändern.

„Die Mängel bewegen sich im Rahmen dessen, was bei Neuanschaffungen dieser Art üblich ist“, sagte ein Polizeisprecher.

Ja, eben. Guzzi. ;-)

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