Monatsarchive: September 2009

Nützlich: Der Internet Explorer

Die Installation eines updates des Firefox wurde durch die Ungeduld des Nutzers unterbrochen. Firefox startet danach überhaupt nicht mehr.

Gut, daß es auf dem Rechner noch den Internet Explorer gab. Damit konnte man die Setup-Dateien des Firefox auf http://www.mozilla-europe.org/de/firefox/ runterladen und die Installation erneut beginnen.

Jetzt läuft das Füchschen wieder und der IE kann weiter irgendwo auf der Festplatte vor sich hindümpeln … ;-)

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Geladen

In der Beweisaufnahme vor einem Brandenburger Amtsgericht stellte sich heraus, daß ein Ehepaar als Zeugen benötigt wurden. Der Vorsitzende verfügte die Ladung des Herrn Ehemann und die Ladung der Frau Ehefrau. Die Geschäftsstelle erledigte die Verfügung und die beiden Ladungen gingen in den Postlauf des Gerichts. Richter und Geschäftsstellenmitarbeiterin versicherten glaubhaft, daß der Job erledigt war.

Zum Termin erschienen war die Ehefrau, nicht aber der Ehemann. Die Ehefrau wunderte sich, daß nur sie geladen war, aber nicht ihr Ehemann. Der habe keine Ladung erhalten und sich deswegen auch nicht frei nehmen können. Sie wiederum hatte einen Tag Urlaub genommen und den Weg von knapp 100 km hinter sich gebracht.

Ihre Vernehmung machte jedoch keinen Sinn, wenn man den Ehemann nicht vorher vernommen hat. Also: In zwei Wochen darf muß die Ehefrau noch einmal kommen, und: Sie soll ihren Ehemann mitbringen. Auch wenn ihm die neue Ladung wieder nicht zugehen sollte.

Das Gericht kommentierte das Ganze: Der Postlauf im Gericht sei in dem letzten halben Jahr schon mehrfach durch Unzuverlässigkeit aufgefallen. Es sei nicht das erste Mal, daß Ladungen und sonstige Zustellungen nicht oder zu spät beim Empfänger ankamen.

Ja, meine Güte; warum behebt man den Fehler eigentlich nicht, wenn man ihn seit 6 Monaten kennt?!

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Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG – auch für Nazis?

Richter Ballmann veröffentlicht heute ein Flugblatt der NPD, das die Rückführung von Ausländern in ihre Heimatländer zum Thema hat. Die NPD scheint tatsächlich die Urheberin dieses Pamphlets zu sein; Jörg Hähnel, einer der Obernazis, meint dazu auf der WebSite der NPD, das sei Sarkasmus und ein Mittel der politischen Auseinandersetzung.

In den Kommentaren zu dem Blogbeitrag von Richter Ballmann und anderenorts (z.B. unser Regierender Bürgermeister in Berlin) wird einmal mehr das Verbot der NPD gefordert. Das Flugblatt könnte dabei dienlich sein, wenn es denn tatsächlich den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen sollte.

Mich macht diese Diskussion nachdenklich. Ich erinnere mich an zwei Zitate von Größen aus der Geschichte:

„Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden!“ schrieb Rosa Luxemburg Anfang des 20 Jahrhunderts. Gilt das nicht auch, wenn man unter Freiheit die Meinungs-(Äußerungs)-Freiheit versteht und die anderen eben dumpfe Nazis sind?

Und noch einer: Auch wenn ich Ihre Meinung verabscheue, ich würde immer dafür kämpfen, daß Sie sie veröffentlichen dürfen. sage Voltaire, der Aufklärer des 18. Jahrhunderts und ein Wegbereiter der Französischen Revolution. Dem schließe ich an.

Ich mag die Dumpfbacken auch nicht. Aber das Problem mit diesen hirnlosen Idioten bekommt man nicht in den Griff, wenn man ein Verbotsschild aufstellt. Das nützt genausowenig wie bei der Kinderpornographie.

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Hier herrscht Ordnung

In einer Schöffengerichtssache wurden mehrere Verfahren miteinander verbunden, die von unterschiedlichen Abteilungen der im Lande verteilten Staatsanwaltschaft bearbeitet wurden. Insgesamt 8 Anklagen werden nun gemeinsam in der einen Sache verhandelt. Entsprechend umfangreich sind die Akten.

Auf dem Richtertisch türmen die sich roten Aktendeckel. Die Vorsitzende Richterin hat sich alle Mühe gegeben, das Durcheinander, das ihr von der Staatsanwaltschaft hereingereicht wurde, zu sortieren. Das ist ihr für mein Gefühl auch gut gelungen. Allerdings: Gute Laune hat ihr das nicht gemacht. Sie kämpft sich tapfer durch die zerfledderte Pappe, die teilweise ein Datum aus dem Jahr 2004 trägt.

Unserer Mitarbeiterin ist es hervorragend geglückt, sich und mir einen Überblick zu verschaffen und mir die Dateien mit den einzelnen Ermittlungsakten und Anklageschriften sortiert zur Verfügung zu stellen. Ich hatte meinen gelben Block und mein Notebook dabei. Es sah sehr übersichtlich auf der Verteidigerbank aus.

Am zweiten Verhandlungstag sollten vier Anklageschriften vom Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft vorgelesen werden. Mit der Verlesung der ersten Anklage ging es recht flott, insoweit war der Staatsanwalt bestens vorbereitet. Bei der zweiten Anklage dauerte es etwa (gefühlte) 45 Minuten, bis er die Richterin darum bat, ihm eine Kopie (ein „Überstück“) der Anklage, die sich bei der Gerichtsakte befand, zum Vorlesen zu überlassen. Er fand sein Exemplar nicht.

Dem Staatsanwalt blieb nicht viel Zeit, die dritte Anklage in seinem Chaos zu suchen: Der Angeklagte erklärte, er werde sich durch Schweigen verteidigen. Die Ermittlungen des – mittlerweile Mitleid erregenden – Staatsanwalts dauerte erneut (gefühlte) 30 Minuten, bevor er sich an die Richterin wandte, und um eine Kopie der Anklage bat. Ich glaube, jeder Anwesende weiß nun, was unter dem Begriff „Fremdschämen“ zu verstehen ist.

Nachdem sich der Angeklagte auch hier ausschwieg, fragte der resignierte Ermittler, dessen Gesicht nunmehr an die Farbe eines reifen südtiroler Elstar erinnerte, sofort beim Gericht nach einem Überstück. Offenbar war ihm die Sucherei nun auch selbst sowas von oberpeinlich geworden …

Nein, ich habe die Sache mit todernster Mine durchgestanden. ;-)

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Unverletzlich

telefon

Die deutsche Justiz greift immer häufiger zum umstrittenen Mittel der Telefonüberwachung. 2008 ist die Zahl der Verfahren, in denen Telefongespräche und Computerkommunikation abgehört oder überwacht wurden, um elf Prozent gestiegen. Das geht aus einer Statistik des Bundesamtes für Justiz hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. So gab es im vergangenen Jahr 5348 solche Verfahren, 2007 waren es 4806. Insgesamt 16463 Mal wurden Überwachungsmaßnahmen angeordnet.

berichtet die Süddeutsche Zeitung.

In diesen Zahlen nicht enthalten sind die vorbeugenden Überwachungsmaßnahmen der Polizei und die der Geheimdienste. Das Telefon ist als allerletztes dazu geeignet, vertrauliche Gespräche miteinander zu führen.

Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes lautet:

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

Ach?!

Foto: PIXELIO

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Rechtsmißbrauch durch Richter?

Das Amtsgericht Nürtingen hatte in seinem Urteil vom 23.4.2009 (16 OWi 73 Js 13396/09) in einer Bußgeldsache über eine Standard-Vollmachtsfrage zu entscheiden: Der Verteidiger hat seine Bevollmächtigung anwaltlich versichert, aber keine entsprechende Vollmachtsurkunde zur Akte gegeben. Die Bußgeldbehörde hat ihm, dem Verteidiger, den Bußgeldbescheid gleichwohl zugestellt. War diese Zustellung nun wirksam?

Na selbstverständlich, meinte der Richter am Amtsgericht Nürtingen, und bemühte seinen Bauch, statt seinen Kopf, um das Urteil zu begründen. Gemäß dem Grundsatz: „Es kann nicht sein, was nicht sein darf!“ konnte die Zustellung gar nicht unwirksam sein, weil ansonsten ja die Tat verjährt wäre.

Richter Carsten Krumm, der sich als kompetenter Verkehrsrechts-Experte bei Beck Online einen guten Namen gemacht hat, hält die Entscheidung für richtig, gratuliert dem Gericht und titelt in im Beck-Blog:

„Rechtsmissbrauch“: Vollmachtstrick des Verteidigers gut ausgebremst.

und formuliert einen Leitsatz:

Ein Verteidiger, der seine Bevollmächtigung versichert und gegenüber der Verwaltungsbehörde als solcher auftritt, kann sich im Bußgeldverfahren nicht auf eine fehlende schriftliche oder beschränkte Vollmacht berufen. Zustellungen an ihn sind wirksam.

Wenn man sich das Urteil allerdings einmal genauer anschaut, erkennt man die groben Fehler, die man dem Nürtinger Richter vorwerfen kann (und sollte!). Die zitierten Entscheidungen passen nicht zu dem zu entscheidenden Fall. Der Gesetzeswortlaut spricht eindeutige Worte, die mit dem Urteil nicht in Einklang zu bringen sind.

Die beiden Kommentare, die andere Verkehrsrechtsrechts-Experten, nämlich Rechtsanwalt und Fachwalt für Verkehrsrecht Jürgen Melchior und Richter am Oberlandesgericht a.D. Detlef Burhoff, zu dem Beitrag von Herrn Krumm abgegeben haben, zeigen auf, daß das Urteil aus Nürtingen unbrauchbar ist.

Die Rechtsmittel gegen solche Fehlurteile sind eng begrenzt. Das weiß der Richter auch. Im Normalfall geht ein Richter mit dem blauen Himmel, der sich über ihm auftut, sorgsam um. Anders scheint es wohl am Amtsgericht Nürtingen zuzugehen.

Rechtsanwalt Andreas Jede zitiert in seinem Kommentar zu jenem Beitrag den Juristen Rudolf von Jhering mit den Worten:

„Die Form ist die geschworene Feindin der Willkür, die Zwillingsschwester der Freiheit. Denn die Form hält der Verlockung der Freiheit zur Zügellosigkeit das Gegengewicht, sie lenkt die Freiheitssubstanz in feste Bahnen, daß sie sich nicht zerstreue, verlaufe, sie kräftigt sie nach innen, schützt sie nach außen. Feste Formen sind die Schule der Zucht und Ordnung und damit der Freiheit selber und eine Schutzwehr gegen äußere Angriffe, – sie lassen sich nur brechen, nicht biegen.“

Bruch formellen Rechts, das ist das, was auch ich dem Richter am Amtsgericht Nürtingen vorwerfen möchte. Und das ist eben in meinen Augen Rechtsmißbrauch. Ein Verteidiger, der keine Vollmacht zur Akte reicht, handelt nicht rechtsmißbräuchlich, sondern macht die gute Arbeit, die sein Mandant von ihm erwarten darf.

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Giftgas am 1. Mai

Dutzende Berliner Polizisten sind bei den schweren Krawallen am 1.Mai in Kreuzberg in der Nähe des Kottbusser Tors durch den Rauch einer Gasgranate verletzt worden. 47 Beamte waren, wie berichtet, schlagartig außer Gefecht gesetzt, nachdem sie den Rauch eingeatmet hatten. Nun teilte die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) mit, die Gasbombe stamme aus britischen Militärbeständen und sei zur Abwehr von Aufständen und zur Terrorbekämpfung in Nordirland entwickelt worden.

Quelle: Morgenpost

Davon erfährt man erst jetzt. Auch die betroffenen Polizeibeamten sollen bislang nicht informiert worden sein. Da hört der Spaß auf.

Ich bin auf die kommenden „revolutionären 1. Mai Demos“ gespannt.

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Der Himmel über Hamburg

hamburg am morgen

Etwas nebelig noch. Entspricht aber dem Zustand im Kopf. ;-)

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Hamburg – autofrei?

Gegen 11 Uhr heute morgen am Hamburger Hauptbahnhof. Taxi oder ÖPNV zum Hotel? Die S-Bahn bietet sich an. Zumal heute ja ohnehin autofrei ist in Hamburg. Sagen jedenfalls die Plakate:

In der S-Bahn hörten erahnten wir dann die Durchsage: Zugverkehr unterbrochen, bitte benutzen Sie die U-Bahn. Nach einem Blick auf dem Plan haben wir dann auch die U-Bahn gefunden. Wie tausende andere Reisende auch.

Wir sind dann Taxi gefahren. Es hat was länger gedauert. Wegen der Staus in der Innenstadt. Es waren eine Menge Autos unterwegs. Am autofreien Sonntag in Hamburg.

Na, wenigstens stimmte die Aussicht:

aussicht

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Behinderte Stadtflucht

Gar nicht so einfach, heute aus der Stadt rauszukommen. Der Zug nach Hamburg geht um 9:25 Uhr vom Hauptbahnhof. Dorthin kommt man sowieso nicht mit der U-Bahn, über die S-Bahn reden wir hier in Berlin derzeit besser nicht.

Also mit dem Auto. Geht aber auch nicht so richtig. Ab 8:45 Uhr kommt man aus Kreuzberg 36 und Nord-Neukölln nicht mehr in den Tiergartentunnel, weil irgendwelche Sportler in Massen über den Kottbusser Damm laufen wollen.

Der Tagesspiegel formuliert noch höflich:

An diesem Wochenende kommt für die Berliner alles zusammen: Der Marathon, etliche Baustellen in der Stadt, die Probleme bei der S-Bahn und ein Hertha-Heimspiel im Olympiastadion.

Dann eben früher raus und darauf hoffen, daß es am Bahnhof irgendwo einen leckeren Caffè gibt. Es gibt Tage, da wünsche ich mir, in einer gemütlichen Kleinstadt zu leben.

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