Monatsarchive: November 2009

Die Vollmacht bei der StA Potsdam

Die Staatsanwaltschaft Potsdam stellte sich quer: Akteneinsicht nur Zug um Zug gegen Vorlage einer Vollmacht.

Der Verteidiger stellte sich auch quer: Akteneinsicht ohne Vollmacht.

Die Argumente waren ausgetauscht, deswegen hat „Mr. Dienstaufsichtsbeschwerde“ wieder zugeschlagen und gleichzeitig auch noch böswillig das Gericht ins Boot holen wollen.

Mit Erfolg, die Amtsleitung schreibt:

Gründe für eine Versagung der Akteneinsicht liegen nicht vor. Der Verteidiger hatte allerdings bereits Akteneinsicht gehabt, die Aktenlage ist unverändert. Zweifel an der Bevollmächtigung des Verteidigers bestehen nicht, soweit hier jedoch der Umfang seiner Bevollmächtigung nicht bekannt ist, können etwa Zustellungen an ihn nicht erfolgen.

Der Mandant hat keinen Wohnsitz in Deutschland. Wie man unschwer an dem letzten Satz der Amtsleiterin erkennen kann, ging es genau um das, was die Vollmachtsverweigerer eben gerade verhindern wollen: Eine Ersatzzustellung an den Verteidiger.

Übrigens: Mit der begehrten Akteneinsicht übersandte die Staatsanwaltschaft mir auch die Mitteilung, daß das Verfahren nach § 170 II StPO eingestellt wurde.

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Job Center – grob fahrlässig

Vom Job Center, aka Arbeitsamt, sind wir ja nun schon einiges gewohnt. Das betriebsinterne Chaos sorgt immer mal wieder für Unterhaltung. Die Leidtragenden aber sind regelmäßig diejenigen „Kunden“, denen die Leute in dem SaftLaden eigentlich helfen sollen. Hier geht es nun um einen besonders perfiden Fall.

Der Mandant wurde ohne jede Vorankündigung verhaftet, also aus dem prallen Leben gepflückt. Mitnehmen durfte er nichts, er hatte auch nur das dabei, was er auf dem Leibe trug. Erst ein paar Tage später wurde er mit dem Notwendigen von Freunden und Verwandten versorgt. Seit dem 20. August sitzt er nun in Haft und wartet auf seinen Prozeß vor der großen Strafkammer beim Landgericht … keine Kleinigkeit also, die ihn da auf ihn zurollt.

Nun aber tritt das Arbeitsamt auf die Bühne:

jobcenter-grob-fahrlässig

Der Mandant soll also es grob fahrlässig versäumt haben, bei seiner Verhaftung den Ordner mit den Arbeitslosengeldunterlagen mitzunehmen, damit er sich in der Untersuchungshaft darum kümmern kann. Er soll es grob fahrlässig unterlassen haben, das Arbeitslosenamt von seiner Inhaftierung und dem zu erwartenden Strafmaß unterrichtet zu haben.

Ob sich diese Frau R., die diesen Brief an die Meldeanschrift des Mandanten, also nicht in den Knast, geschickt hat, Gedanken gemacht hat, die weiter gehen als von der Wand bis zur Tapete? Ich glaub’s nicht. Dafür wird dort ja scheinbar niemand bezahlt.

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Home Office

Obwohl solch ein Aufkleber

Mindestens haltbar

auf dem heimatlichen Rechner fehlte, war es nach reichlich Jahren endlich mal wieder an der Zeit. Das ist nun der neue:

neuer Rechner

Die verregneten November-Wochenenden können kommen …

Besten Dank an Gisbert für die Beratung und das solide Handwerk!

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Bewußte Täuschung?

Die Mandantin aus Berlin bekommt von der Thüringer Polizei einen „Zeugenfragebogen wegen einer Ordnungswidrigkeit“. Es geht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 16 km/h außerorts. Sie soll mitteilen, wer der erkennbar männliche Fahrer sei, der mit ihrem Auto so schnell unterwegs war.

Für diese Untat gibt es regelmäßig keine Punkte, lediglich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro.

Der Mandantin wurde auch mitgeteilt, daß schlicht die 30 Euro gezahlt werden könnten und die Sache wäre vergessen.

Wenn nicht gezahlt würde, müsse sie aber unbedingt allerlei Fragen beantworten.

Fragebogen

Dazu heißt es:

Bitte senden Sie den Fragebogen innerhalb einer Woche nach Zugang an die umstehend genannte Dienststelle zurück, selbst wenn Sie von Ihrem Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Ich frage mich, warum die Behörde der Mandantin erst den Fragebogen zuschickt, wenn sie ihn danach wieder zurück verlangt. Das hätte man sich doch eigentlich sparen können.

Sie vermeiden dadurch weitere Ermittlungen (wie z.B. Befragung der Nachbarschaft oder am Arbeitsplatz).

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß hier ein Polizeibeamter wegen einer Knolle von 30 Euro Haus- und Arbeitsplatzermittlungen durchführen würde. Zumal der Arbeitsplatz nicht bekannt ist. Heiße Luft also.

Zu diesen Angaben sind Sie gem. § 46 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz i.V.m. § 161 a Abs. 1 Satz 1 StPO verpflichtet.

Zu welchen Angaben, bitteschön? Die in dem Fragebogen gestellten Fragen muß kein Mensch Zeuge beantworten. Und der § 161 a StPO regelt einen ganz anderen Fall! Die Behörde blufft.

Der Ton wird strenger:

Sollten Sie der Bitte um Benennung der Fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführers, des Verantwortlichen, nicht entsprechen, obwohl Ihnen kein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, müssen Sie damit rechnen, richterlich vernommen zu werden.

Glauben die Kasper Herrschaften da im Amt wirklich, daß ein Richter die Halterin wegen einer solchen Mickey-Maus-Verkehrs-Ordnungswidrigkeit vernehmen wird? Was soll eine solche erkennbar leere Drohung?!

Es wird noch schärfer:

Falls nicht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat, kann der Halterin oder dem Halter gemäß § 31a StVZO die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden.

Nein! Bei Bagatellverstößen wie diesem wäre eine Fahrtenbuchauflage unverhältnismäßig, deswegen rechtswidrig. Genauso wie die Drohung damit.

Dann kommt noch das verquaste Behördendeutsch, mit dem auf die verschiedenen Rechte hingewiesen wird, in bestimmten Fällen keine Angaben machen zu müssen. Das versteht sowieso kein Mensch, der keine Juristerei studiert hat.

Insgesamt scheint mir die Behörde es darauf anzulegen, mit den aufgezeigten empfindlichen Übeln die Mandantin einzuschüchtern, um an die begehrten Informationen zu kommen.

Wenn mit solchen grenzwertigen Aktionen bereits bei einem Verwarnungsgeld Druck auf den Bürger ausgeübt wird – wie sieht es dann erst aus, wenn es an’s Eingemachte geht?!

Auf diesem oben abgebildeten Fragebogen gibt es nichts, was ausgefüllt und unterschrieben werden müßte. Gar nichts. Der dient meines Erachtens nur dazu, den Bürger zu täuschen und einzuschüchtern.

Faires Verfahren, liebe Thüringer Bußgeldbeamte, geht anders.

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Schutzkleidung, individuell

Aus einer Ermittlungsakte:

Die zweite Person auf dem Motorrad soll ca. 14-15 Jahre gewesen sein, schlank, schulterlange Haare, ein Hasenfell am Helm und auf der Jacke soll ein Gerippe abgebildet gewesen sein.

Keine sehr erfolgversprechende Täterbeschreibung, aber immerhin unterhaltsam.

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Glück gehabt

Ich bin bloß froh, daß er sich vor Zugang meiner Schriftsätze erschossen hat.

atmet der Kollege auf, der eine Mandantin hat, deren Gegner nun keiner mehr ist.

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Paßt bloß auf, Paparazzi!

Mike Tyson hat einen Paparazzo auf dem Flughafen von L. A. mit einem Schlag niedergestreckt. Er wollte ihn mit Frau und Kind fotografieren.

Quelle: Süddeutsche

Vielleicht sollte ich darüber nachdenken, neben dem Zweiradfahren auch mal eine andere Sportart auszuprobieren.

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Menschen mit besonderen Bedürfnissen

behindert

Auch behinderte Autofahrer dürfen in Berlin am Verkehr teilnehmen.

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Spruch der Woche

Ich freue mich immer, wenn ich meine Mitmenschen dazu animieren kann, an ihre intellektuellen Grenzen zu gehen. Nur so kann eine Demokratie wachsen und gedeihen – und auch deshalb nehmen wir bei BILD unseren Bildungsauftrag so ernst.

Quelle: Kai Diekmann

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Wie Dein Nachbar

nachbar443

So ein Aufruf in Neukölln würde die Augenkrebs-Quote in ungeahnte Höhen schießen lassen.

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