Allgemeiner Hinweis

Aus der Ermittlungsakte des Zollkriminalamts:

Beim Aufrufen verdächtiger Internet-Homepages über einen Arbeitsplatzcomputer der Bundesfinanzverwaltung kann der „Besucher“ vom Seitenbetreiber mit geeigneter Software als
Behörde identifiziert werden.

Für Nachrecherchen zum aktuellen Vorgang schlage ich daher die ermittlungsunterstützende Einbindung der ZIRE oder die Nutzung ggf. vorhandener Stand-Alone-PCs vor.

Die Mitarbeiter der Finanzverwaltungen sollte man nicht unterschätzen; zumindest Grundkenntnisse sind vorhanden.

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