Amtsbekannt betrunken

Eine wegweisende Entscheidung des Amtsgerichts München (331 C 22085/07) zum Thema: Andere Länder …

Die Frau war [auf ihrem Motorrad] während des Oktoberfests 2006 um Mitternacht mit einer Geschwindigkeit von etwa 40 bis 50 Stundenkilometern auf einer Straße nahe der Theresienwiese unterwegs, als ein Betrunkener bei Rot über die Ampel lief. Die Motorradfahrerin stürzte daraufhin. Der Oktoberfestbesucher weigerte sich, den Sachschaden in Höhe von rund 2.500 Euro zu begleichen und der Frau 1.000 Schmerzensgeld zu zahlen.

Die Motorradfahrerin sei zu achtlos gefahren, argumentierte er. Das Gericht gab ihm teilweise recht: Zur Oktoberfestzeit seien “nächtens amtsbekannt (…) größere Mengen Betrunkener unterwegs, bei denen nicht immer erwartet werden könne, dass sie die Verkehrsregeln einhalten“, erklärte das Gericht. Die Motorradfahrerin hätte daher ihre Geschwindigkeit anpassen müssen, um diesen ausweichen zu können. Sie treffe die Hälfte der Unfallschuld. Die andere Hälfte der Schuld trage der Fußgänger, weil er die Straße nicht zügig überquert habe. Er habe angehalten und sich zu seinem Bekannten umgewandt und so ein Hindernis auf der Straße gebildet. […] entschied das Gericht. Das Urteil ist rechtskräftig.

Prost! Ich glaube nicht, daß der Richter, der diese Entscheidung getroffen hat, Vegetarier (ohne wie heißen die Menschen, die kein Bier trinken?) ist.

Quelle: Merkur. Mehr dazu auch in der Süddeutschen.

Danke an gb für den Link.

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