Von Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG geschützt ist auch das Recht, unbenachteiligt anders zu sein.
Quelle: BVerfG, 2 BvR 1870/07 vom 7.11.2008, (Randziffer 27)
… schon fast poetisch.
Von Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG geschützt ist auch das Recht, unbenachteiligt anders zu sein.
Quelle: BVerfG, 2 BvR 1870/07 vom 7.11.2008, (Randziffer 27)
… schon fast poetisch.
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Dies schließt sich in 20Sekunden
Da freut sich das Opfer: Geld bekommt es zwar nicht –aber der Täter riecht jetzt besser.
siehe schon: http://ballmann.wordpress.com/2008/12/03/das-parfum/