Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG – auch für Nazis?

Richter Ballmann veröffentlicht heute ein Flugblatt der NPD, das die Rückführung von Ausländern in ihre Heimatländer zum Thema hat. Die NPD scheint tatsächlich die Urheberin dieses Pamphlets zu sein; Jörg Hähnel, einer der Obernazis, meint dazu auf der WebSite der NPD, das sei Sarkasmus und ein Mittel der politischen Auseinandersetzung.

In den Kommentaren zu dem Blogbeitrag von Richter Ballmann und anderenorts (z.B. unser Regierender Bürgermeister in Berlin) wird einmal mehr das Verbot der NPD gefordert. Das Flugblatt könnte dabei dienlich sein, wenn es denn tatsächlich den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen sollte.

Mich macht diese Diskussion nachdenklich. Ich erinnere mich an zwei Zitate von Größen aus der Geschichte:

„Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden!“ schrieb Rosa Luxemburg Anfang des 20 Jahrhunderts. Gilt das nicht auch, wenn man unter Freiheit die Meinungs-(Äußerungs)-Freiheit versteht und die anderen eben dumpfe Nazis sind?

Und noch einer: Auch wenn ich Ihre Meinung verabscheue, ich würde immer dafür kämpfen, daß Sie sie veröffentlichen dürfen. sage Voltaire, der Aufklärer des 18. Jahrhunderts und ein Wegbereiter der Französischen Revolution. Dem schließe ich an.

Ich mag die Dumpfbacken auch nicht. Aber das Problem mit diesen hirnlosen Idioten bekommt man nicht in den Griff, wenn man ein Verbotsschild aufstellt. Das nützt genausowenig wie bei der Kinderpornographie.

Dieser Beitrag wurde unter Politisches veröffentlicht.

16 Antworten auf Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG – auch für Nazis?

  1. 1
    RA JM says:

    Aber das Problem mit diesen hirnlosen Idioten bekommt man nicht in den Griff, wenn man ein Verbotsschild aufstellt.

    Standing Ovation!

  2. 2
    Malte S. says:

    Aber die Öffentlichkeit glaubt dann doch, man hätte was getan. Sie muss sich auch nicht mehr selbst mit dem Problem auseinandersetzen, weil die Nazis doch verboten sind – der optimale Schutz ;)

    Wie heißt es doch gleich in „The usual suspects“:
    „Der größte Trick des Teufels bestand darin, die Welt glauben zu machen, dass es ihn nicht gibt.“

    Der NPD – und anderen Rechten Verbänden – könnte dieser Trick nach einem Verbotsverfahren auch sehr gut gelingen.

  3. 3
    BV says:

    Der Vergleich mit einem Verbotsschild passt hier nicht so recht. Es geht ja nicht darum, der NPD einen Vorhang zu verpassen, hinter dem sie ansonsten ungehindert weiter agieren kann. Es geht darum, eine aktive und von zu vielen Menschen gewählte Partei, deren Ansichten und Tätigkeit schwerlich mit den Grundfesten unserer Verfassung in Einklang zu bringen sind, zu verbieten. Damit wären natürlich nicht alle NPD-Anhänger bekehrt. Aber immerhin wäre es der Partei nicht mehr möglich, aktiv in die Politik einzugreifen. Der allgemeine und weit über die NPD hinaus geführte Kampf gegen Rechtsradikalismus u.ä. wird dadurch natürlich nicht entbehrlich.

  4. 4
    RA JM says:

    @ BV: Und was soll das bringen? Der eine Teil taucht ab in den Untergrund, der andere gründet fröhlich die PND o.ä. und macht munter weiter, s. KPD – DKP (und der Rest wechselt zur DVU, den REPs oder ähnlichem Gesockse).

  5. 5
    ballmann says:

    Es geht m.E weniger um die Meinungsäußerungsfreiheit des Art. 5 GG, sondern um 21 II GG
    „(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“

    Über die Frage, ob es politisch, strategisch, taktisch geschickt ist, den Verbotsantrag zu stellen bin ich mir selbst noch nicht im klaren.

    In letzter Zeit höre ich nur ein bisschen (zu) oft das Argument, „Wenn die nicht verboten sind, dann können die ja auch nicht so schlimm sein“

  6. 6

    […] This post was mentioned on Twitter by KanzleiHoenigBerlin. KanzleiHoenigBerlin said: Kanzlei-Hoenig-Info: Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG – auch für Nazis? http://bit.ly/3t5u0T […]

  7. 7
    Andre says:

    Ich sehe das wie der Kollege Hoenig. Die Nazis und ihre Sympatisanten kann man doch nicht verbieten. Die NPD kann man verbieten, dann wird halt die Neu-NPD gegründet. Und Vermögen, welches man einziehen könnte, besitzt die NPD doch gar nicht mehr, nachdem die BT-Verwaltung Steuergelder für die Parteienfinanzierung zurückfordert. Ich finde das finanzielle Ausblutenlassen den „demokratischeren“ Weg. Der politische Diskurs und die Veröffentlichung von solchen schwachsinnigen Pamphleten wird mehr erreichen als ein Verbot!

  8. 8
    deranwalt.at says:

    Schon aus dem Zusammenspiel der Artikel 18 und 19 der AEMR ergibt sich, daß Meinungen jedenfalls frei sind und auch frei geäußert werden dürfen; die Differenzierung erhellt, daß die Meinung und ihre Äußerung keineswegs notwendig auf derselben Stufe stehen, obendrein ist ausdrücklich nur von „Rechten“ die Rede, nicht aber auch von „Pflichten“.

    Artikel 10 Abs.2 EMRK sieht demgegenüber Beschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit im Interesse anderer als zulässig an, so dies in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist.

    Der EGMR hat bereits wiederholt und in aller Deutlichkeit festgehalten, daß das Recht auf freie Meinungsäußerung keineswegs ein Recht auf dessen Mißbrauch beinhaltet und daß NS-Wiederbetätigung, rassistische Hetze udgl. mehr an den Grundfesten einer demokratischen, im Geiste der EMRK organisierten Gesellschaft rühren, weshalb ihre Bekämpfung ua. mit mitteln des Strafrechts geboten ist (zB Schimanek/Österreich, Witzsche/Deutschland, Feret/Belgien, Nachova/Bulgarien uvam.).

    Der Voltairesche Zugang ist demgegenüber verkürzt und wohl auch veraltet:
    Er stammt aus einer Zeit, wo es weder eine Gewährleistung der Meinungsfreiheit gab (diese mußte dem Souverän erst einmal abgerungen werden), noch die Erfahrung des Zweiten Weltkrieges als Produkt eines laisser-faire in punkto Meinungsäußerung mit dem Ergebnis des systematischen Verrats des Deutschen Reiches an Gruppen seiner Bürger.

    Auch die Äußerung von Rosa Luxemburg fällt in eine Zeit, wo es eben noch kein demokratisch-rechtsstaatlich-grundrechtlich orientiertes Staatsgefüge gegeben hat.

    Ebenso verkürzt ist der Appell, die Rechtsdümmler doch durch Überzeugungsarbeit zu bekehren, denn alleine schon dadurch, daß auf ihre gutteils bewußt falsch und ohne echten Willen zur sachlichen Erörterung gestreuten Äußerungen eingegangen wird, verschafft ihnen erst die beabsichtigte Publizität, wobei natürlich die vermeintlich einfachen Halbweisheiten im öffentlichen Bewußtsein hängen bleiben, nicht aber die dagegen sachlich -und damit notgedrungen komplizierter- vorgetragenen Einwände.
    In Österreich gibt es zwei Parteien, die ihre Existenz alleine diesem Mechanismus verdanken (bei den Vorarlberger Landtagswahlen letzten Sonntag konnte die dort an sich farblose FPÖ im wesentlichen durch einen offen antisemitischen Sager des Spitzenkandidaten knapp 25 % einfahren) und damit das ganze Land in Geiselhaft halten, weil alles, was politisch geschieht, in erster Linie mit Blick auf die nächsten Wahlen stattfindet (führende ÖVP-Politiker haben wiederholt offen eingestanden, daß rechts neben der ÖVP nicht mehr als zehn Prozent bleiben dürfen). Die Folge ist eine geradezu ungeheuerliche Korrosion der Grundrechte, die nur allzu leichtfertig auf dem Altar des Populismus geopfert werden.

    Um diesen Teufelskreis zu durcbrechen, bedarf es einerseits eines entschiedenen Eintretens der Zivilgesellschaft gegen jede auch nur ansatzweise Form von Rechtsdümmelei, andererseits aber auch eines entschiedenen Eingreifens des grundrechtlich gewährleistungsverpflichteten Staates, wozu auch Mittel des Strafrechts zählen.

    Es entspricht im übrigen auch nicht mehr der heutigen schnellebigen Informationsgesellschaft, daß bewußt falsche und alleine in hetzerischer Absicht gestreute Äußerungen für die breite Öffentlichkeit als solche auch erkennbar wären. In der gestrigen TV-Total-Ausgabe konnten deutsche Jungwähler/innen zum Teil nichteinmal Merkel und Steinmeyer politisch richtig zuordnen – wie soll die Generation Internet bitteschön aus eigenem die Holocaust-Leugnungen oder Ausländerhetze als falsch erkennen können, wenn sie dazu weder vorderhand irgendeinen Anlaß noch die erforderliche Zeit hat ?

    Und wie sollten aber bitteschön der Zentralrat der deutschen Juden bzw. unsere ausländischen Mitbürger dazu kommen, ständig aufs Neue die Historie in Einklang mit den Tatsachen bringen oder sich für ihr Anders-Sein rechtfertigen zu müssen ?

    Die Diskussion um eine Meinungsäußerungsfreiheit im Voltaireschen Sinn ist im übrigen auch verlogen, denn niemand würde allen Ernstes Sanktionen gegen Verleumdung, Ruf- und Kreditschädigung, Anstiftungen zu Straftaten, politische Herbeiführung von Völkermord (zB Vojislav Seselj oder auch jener Radiosprecher, der auf Radio Kigali dazu aufgestachelt hat, die Tutsi-„Küchenschaben“ zu „zertreten“ und der deshalb vom ICTR verurteilt wurde), unlauteren Wettbewerb udgl. in Frage stellen wollen.
    Es ist dies somit in erster Linie eine Diskussion der vermeintlich nicht selbst davon Betroffenen (wobei sich die Vermeintlichkeit schon aus der Unteilbarkeit der Grundrechte ergibt; wer es im Sinne der Meinungsäußerungsfreiheit für vertretbar hält, die Menschenwürde von Randgruppen anzugreifen, der sägt auch an seiner eigenen).

  9. 9
    Mathew says:

    Die NPD muss verboten werden!

    Es kann ja wohl nicht sein, dass die weiter als Partei mit Steuergeldern finanziert werden!

    Und ohne Parteistatus haben die weniger Öffentlichkeitswirkung!
    Wie heisst es doch: „Wer nicht wirbt, der stirbt.“ – Frohes Sterben. Es werden einfach zu viele Unwissende verführt.

    Eine Neugründung kostet denen erstens wieder eine Menge Geld. Und danach wird sie halt wieder verboten, wenn sie so weitermachen. Danach sind die erst recht pleite.

    Liebe Juristen – sonst brächte man ja keine Straftäter mehr verfolgen und bestrafen. Wird ja sowieso wier rückfällig.

  10. 10
    Kand.in.Sky says:

    gegen Angst hilft nur Aufklärung. Die NPD wird erhalten bleiben als Sammelbecken.

    #k.

  11. 11
    Fawkes says:

    „Aber das Problem mit diesen hirnlosen Idioten bekommt man nicht in den Griff, wenn man ein Verbotsschild aufstellt. Das nützt genausowenig wie bei der Kinderpornographie.“

    Und wieder einmal: Zwei Sätze und durchgehend logische Fehler. Der durchschnittliche Kommentator ist natürlich auch gleich überfordert.

    Ein paar Hinweise zum Nachdenken:

    1. Der erste Satz setzt schon voraus, dass man ein gesetzliches Verbot nur möchte, um „das Problem in den Griff“ zu bekommen. Es gibt aber Menschen, die schlichtweg nicht in einer Gesellschaft leben möchten, in der Hakenkreuze und Holocaust-Leugnung zum Alltag gehören. Wäre das Tragen von Hakenkreuzen erlaubt, dürften wir regelmäßig damit auf der Straße konfrontiert sein. Auch das ist kein zwingender Grund, aber ein vollkommen anderes Argument.

    2. Der Hinweis auf die Kinderpornographie ist schon fast dumm: Die Darstellung von Kinderpornographie ist ja gerade verboten! Insofern ist unsere aktuelle Handhabung kinderpornographischer Schriften ja gerade ein pro-Argument für ein Verbot der Darstellung von Nazi-Propaganda in der Öffentlichkeit.

    3. Wer es bei (2) nicht auf Anhieb kapiert hat: Die Ausführungen unter 2. versteht man natürlich nur, wenn man begreift, dass das strafrechtliche Verbot die öffentliche Darstellung, Verbreitung etc. betrifft. Verboten wird eben nicht der Gedanke (zur Erinnerung: Pädophile Gedanken sind in Deutschland nicht verboten) und der Sinn des Gesetzes ist eben nicht, den Gedanken zu verbieten.
    Schutzgehalt des §130 StGB (u.a.) ist der öffentliche Friede und der Anspruch des gebildeten Staatsbürgers, Nazi-Propaganda eben nicht mehr als alltäglich in Kauf nehmen zu müssen.

    Juristen sollten diese Feinheiten – auch wenn sie es anders sehen – zumindest kennen und mal am Rande erwähnen.

  12. 12
    Chak says:

    Fawkes, du willst also alles verbieten, was dir Unbehagen bereitet? In so einer Gesellschaft möchte ich nicht leben.

  13. 13
    Malte S. says:

    @Fawkes: Der Vergleich passt schon ganz gut – man muss ihn nur verstehen. Im Gegensatz zur Kinderpornographie kann man sich mit rechtem Gedankengut durchaus inhaltlich auseinandersetzen. Und eine echte gesellschaftliche Auseinandersetzung ist um einiges sinnvoller als ein schlichtes Verbot, weil man unfähig zu dieser Auseinandersetzung ist.

    Nebenbei gesagt: Ich finde einiges tatsächlich Vorhandene in der Öffentlichkeit unangenehmer als ein paar Deppen mit Nazizeichen und dennoch trete sehe ich keinen Grund für ein Verbot. Jedem Juristen sollte doch klar sein, dass eine Einschränkung der Meinungsfreiheit nur aufgrund eines von der verfassung gebilligten Grundes zulässig ist – der soll in Unbehagen liegen?

  14. 14
    deranwalt.at says:

    „Unbehagen“ alleine kann natürlich nie genügen (solange das, wodurch es hervorgerufen wird, nicht schon als Landzwang zu qualifizieren ist).

    Mir ist die deutsche Verfassung nicht wirklich geläufig, aber alleine schon aus der Geltung der EMRK auch in Deutschland ergeben sich in punkto systematischer Angriffe auf die Menschenwürde, sei es nun durch NS-Wiederbetätigung, rassistische Hetze oder Kinderpornoseiten, staatliche Schutz- und Gewährleistungspflichten.

  15. 15
    Willi Wanst says:

    Wenn man die VS-Männer abzieht, IST diese „Partei“ doch faktisch aufgelöst. Und das Übrige vagabundiert frei herum. Im Übrigen verträgt ein Staat sowohl eine extreme Linke als auch eine extreme Rechte. Das Problem unseres Staates sitzt ganz woanders im schönen Berlin.

  16. 16
    Ich says:

    Natürlich gilt freie Meinungsäußerung auch für Nazis, innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Es gibt aber einen Unterschied zwischen „normalem“ Wahlkampf und solchen Aktionen. Zu ersterem zähle ich Werbespots, Plakate etc., wo die gerne ihr reines Deutschtum hochhalten dürfen. Hier wurde aber gezielt durch die Briefe (die von der NPD schon lange öffentlich zugegeben wurden, als diverse Juristen in Ballmanns Blog noch die Urheberschaft bezweifelten) in den Privatbereich von Menschen mit ausländischen Wurzeln eingedrungen, und ob die sich menschenwürdig behandeln dürften, wenn sie von einem Rückführungsbeauftragen lesen müssen, wie sie möglichst schnell zu verschwinden haben, sollte man sich schon fragen. Ich halte solche Aktionen nicht für schützenswürdiger als das Recht von Django, einen gewissen RA beliebig in seiner Kanzlei anrufen zu dürfen.