Bayreuther Vollmachts-Festspiele

In einer kleinen, unbedeutenden Strafsache (angeblicher Tankbetrug; Schaden unter 100 Euro) habe ich Akteneinsicht beantragt, aber nicht bekommen. Herr Staatsanwalt T. aus Bayreuth reagiert auf meine höfliche Erinnerung an meinen unerledigten Akteneinsichts-Antrag mit diesem Schreiben:

Vollmacht in Bayreuth

Ich habe dann die Bayreuther Vollmachts-Festspiele mit einer schlicht gehaltenen Dienstaufsichtsbeschwerde und gleichzeitigem Antrag auf gerichtliche Entscheidung eröffnet. Zur Begründung kann sich Herr Staatsanwalt T. die Beitragssammlungen unter

anschauen. Diese URLs hat er in meinem Fax erhalten.

Wenn ihm das nicht reicht, gibt es noch den Vollmachtsblog von Rechtsanwalt Melchior, der kürzlich erst von dem Beck-Blog-Experten und Richter am Amtsgericht Carsten Krumm durch einen Link geadelt wurde.

Mir ist die weitere Diskussion mit solchen Staatsanwälten zu langweilig geworden. Soll Herr T. sich doch mit seinen Vorgesetzten und den Richtern aus Bayreuth über das Thema unterhalten …

Dieser Beitrag wurde unter Vollmacht veröffentlicht.

16 Antworten auf Bayreuther Vollmachts-Festspiele

  1. 1
    doppelfish says:

    Wäre es nicht besser gewesen, das Zeugs auszudrucken?

  2. 2

    @ doppelfish:

    … allenfalls in eine PDF-Datei, die dann per PC-Fax nach Franken geschickt werden kann. ;-) Das mache ich dann, wenn Rückfragen kommen, weil die StA Bayreuth keinen Zugriff auf’s Internet haben sollte.

  3. 3
    Vuffi Raa says:

    Naja, diese tiny-URLs mögen zwar schneller einzugeben sein, aber ehrlich gesagt würd ich die nicht aufrufen, wenn ich den Absender nicht gut kenne…

  4. 4
    RA JM says:

    @ Vuffi Raa:
    Naja, schlimmstenfalls kommt ein Stoppschild. ;-)

    Ansonsten: Schlimm, dass die Inkompetenz des Herrn StA T. anscheinend nur noch von seiner Arroganz übertroffen wird.

  5. 5
    C.J. says:

    Mich als Nichtanwalt würde es interessieren, wozu dann solch eine Vollmachtsurkunde da ist, wenn sie dann z.B. gegenüber einer Staatsanwaltschaft keine Anwendung findet?
    Vielleicht könnte man ja mal die Nicht-Juristen unter den Lesern aufklären, wann die Vollmachtsurkunde vorgelegt werden muss. Bitte, wenn es geht, nicht in Form einer Tiny-URL.

  6. 6
    BV says:

    @ C.J.:

    Man kann natürlich auch der Staatsanwaltschaft eine Vollmachtsurkunde zukommen lassen. Der Grund, warum viele Verteidiger das nicht möchten, findet sich in § 145 a StPO. Danach wird der Verteidiger nämlich Zustellungsbevollmächtigter seines Mandanten und muss sich selbst darum kümmern, dass der Mandant Kenntnis von den Schreiben erhält. Das mag recht mühsam sein, wenn der Mandant schwer zu erwischen ist und wird daher gerne den Behörden überlassen.

  7. 7
    Fred says:

    @BV: KLar gibt es das, dass der Mandant „schwer zu erwischen“ ist; das kommt aber nur in weniger als einem von hundert Fällen ernsthaft in Betracht. In allen anderen Fällen ist das pure Rechtshaberei.

  8. 8
    C.J. says:

    Wie stellt denn dann ein Staatsanwalt sicher, dass ein Anwalt, der anfragt, auch wirklich ein Mandat besitzt?

  9. 9
    Christian says:

    @ C.J.

    Ganz einfach: Der Anwalt teilt der Staatsanwalt mit, dass er mandatiert wurde. Dies kann auch anwaltlich versichert werden.

    Rechtsanwälte sind, ebenso wie Gerichte und Staatsanwaltschaften, Organe der Rechtspflege und deshalb den Behörden nicht untergeordnet.

  10. 10
    C.J. says:

    Ich werde das Gefühl nicht los, dass es bei diesem Thema nur ums Prinzip geht. Schließe dabei jedoch die Möglichkeit nicht aus, dass ich einfach zu wenig Ahnung von der Materie habe.

  11. 11
    Max says:

    @C.J.

    Guckst Du da: http://verteidiger.wordpress.com/2009/08/02/erst-vollmacht-dann-fahndung/

    Um nur einen Grund zu nennen…

    Ausserdem: So oft, wie es bei staatlichen Organen ausschließlich ums Prinzip geht…

  12. 12
    Kampfschmuser says:

    @C.J.
    Die Nichtvorlage hat viele Vorteile, aber grundsätzlich keine Nachteile. Vorteil wäre z.B. auch, dass eventuell ein Verfahrensfehler stattfindet (z.B. nur Übersendung der Vorladung an den Verteidiger) und damit der Angeklagte nicht ordentlich geladen wurde. Oder eine Frist seitens der Behörde verstreicht und damit der Angeklagte aus der Eieruhr ist (verjährt).

    Ein ganz kleines Stück geht es natürlich auch ums Prinzip. Es macht den Strafverteidigern bestimmt auch ein wenig Spass. Kein Zweifel. Aber das ist nicht der Hauptgrund, sondern das Dessert. ;)

    Ich weiß woran ich u.a. in Zukunft einen bissigen und guten Strafverteidiger erkenne. An der Nichtvorlage.

  13. 13
    RA JM says:

    @ Kampfschmuser: Besser hätte ich’s auch kaum ausdrücken können. ;-)

    Die Nichtvorlage der Vollmacht eröffnet eben zusätzliche Chancen für den Mandanten – und in erster Linie dem sind Verteidiger verpflichtet, nicht aber dem Ordnungssinn von Behörden aller Art.

  14. 14
    gb says:

    hmmm…

    Wenn man jetzt das „T“ aus dem Namen des Herrn gez.-Nicht-Unterzeichner weiter oben einfuegt, wuerde ich mir nicht mehr die Frage stellen, wen Mr. T. damit vollmachen moechte.

    Oder hat es was mit dem (geographisch nicht weit entfernten) Beschluss des AG Muenchen zu tun, das gerade feststellte, es seien zu Oktoberfestzeiten (und die steht ja nin frisch vor der Tuer) „naechtens amtsbekannt […] groessere Mengen Betrunkener unterwegs, bei denen nicht immer erwartet werden koenne, dass sie die Verkehrsregeln einhalten“ – Oans, zwoa, Prost ;)

    Ob der Richter zur Brotzeit seine x Weissbier genossen hatte, und „mit-zwei-Mass-kann-man-noch-fahren“, ist nicht ueberliefert :)

    Links dazu: http://www.merkur-online.de/nachrichten/aktuell/wiesn-urteil-berunkene-achten-467676.html und http://www.sueddeutsche.de/muenchen/333/487736/text/

  15. 15

    […] Kanzlei Hoenig Info » Blog Archive » Bayreuther Vollmachts-Festspiele […]

  16. 16

    […] Bayreuther Vollmachts-Festspiele gehen nach ihrem Auftakt am 15. September 2009 in die zweite Runde. Ich habe mit den üblichen […]