Hauptverhandlung vor der Strafrichterin: Ein als Zeuge geladener Polizist fehlt. Er hat sich telefonisch wegen Krankheit (Motorradunfall am Vortag) entschuldigt. Der Verteidiger fragt, ob dem Gericht eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung vorliegt.
Die Richterin: „Bei Kollegen verzichte ich darauf immer“
Nebenbei: Die Richterin war bereits in der DDR als Richterin tätig.
Danke an den anonymen Stammleser dieses Blogs für die Geschichte und den Hintergrund.
Interessant: der (nichtjuristische) Zeuge Polizist geniesst da (vielleicht?) grösseren Bonus als der juristische Kollege Anwalt/verteidiger ? Testen Sie doch mal die Gleichbehandlung des Vertrauens in die Verhinderungsgründe beim nächsten Antrag auf Terminsverlegung wegen Kollision… vielleicht brauchen’s bei ihr ja auch keinen Nachweis der anderen Termine, wie sie immer wieder von Kollegen berichtet werden, die sogar Terminsladungen der anderen Verfahren vorlegen müssen
Die Bezeichnung eines Polizeibeamten als „Kollegen“ ist schon ein böser Ausrutscher. Eigentlich hätte der Verteidiger antworten müssen: „Aber liebe Frau Kollegin! So geht das aber nicht!“. Die Reaktion auf diese Anrede hätte vermutlich spätestens den Befangenheitsgrund ergeben.
Ab ins „Protokoll“ damit!
Nun, vielleicht wird wenig geboten, und er musste in Erwägung ziehen, Barfuß zum Gericht zu kommen?:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=186196 ;-)
Nachdem ich mich hinreichend zum Thema Sarrazin/ Migranten geäußert habe, möchte ich mich an dieser Stelle (DDR) nicht verleiten lassen.
Vielleicht hatten beide die gleiche Ausbildung bei einer DDR-Regierungsorganisation?
Was würde der Strafverteidiger CRH wohl zum Beweiswert einer Aussage sagen, mit der über den Inhalt einer anynomen E-Mail berichtet wird?
Hand in Hand mit den Kollegen, gelernt ist gelernt.
Was soll’s, über IM Erika sind auch alle froh.
#k.