Bemerkenswert Bekanntes

In einer auswärtigen Betrugssache, die ich verteidige, rief mich der zuständige Staatsanwalt an. Er wolle mich auf eine ganz aktuelle Entscheidung vom 12. August 2009 hinweisen: Amtsgericht Karlsruhe, 9 C 93/09.

Ich konnte ihm mitteilen, daß mir die Entscheidung bereits bekannt ist. Und daß ich Frau Günther nicht persönlich kenne. Und mein Mandant auch nicht.

Nun denke ich darüber nach, was mir der Staatsanwalt eigentlich damit mitteilen wollte.

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

4 Antworten auf Bemerkenswert Bekanntes

  1. 1

    Er wollte Dir mitteilen, dass die nicht berufungsfähige Entscheidung eines Zivilrichters eines Dorfgerichtes Strafrechtsgeschichte schreibt.

  2. 2
    Gray says:

    Dorfgericht? OK, manche Städte sind gefühlt schon ein Dorf, aber bei ca. 1/4 Mio Einwohner…

  3. 3

    Na vermutlich, dass Du bei der Verteidigung von mutmaßlichen Betrügern aus der Nutzlosbranche allmählich mit gewachsenem Verfolgungseifer der Staatsanwaltschaften rechnen musst. Was ich schwer hoffe, denn es wird Zeit. :-)

  4. 4
    Ref.iur. says:

    Wann immer es möglich ist, entweder die Zivilsache über § 823 II BGB i.V.m. einer Strafnorm lösen oder ins Urteil schreiben, dass die Zeugenaussage (-> uneidliche Falschaussage) oder der Parteivortrag (-> Prozessbetrug) doch sehr, sehr unglaubhaft ist und dann den ganzen Krempel U.m.A. der StA übersandt. Die freuen sich dort ganz besonders, wenn sie zu jedem Zivilprozess noch eine Ermittlungsakte anlegen dürfen…