Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.
Quelle: § 23 Absatz 1a Satz 1 StVO
Bislang hatte ich angenommen, das sei eine von wenigen Rechtsnormen, gegen die ein Moppedfahrer nicht verstoßen könne. Ich habe mich geirrt!
Und noch einer:
Don’t try this at home!
Wo dann? Etwa im Strassenverkehr? ;)