Das Gericht schrieb mir am 2.1.2008:
… habe ich Ihr Schreiben vom 17.12.2007 erhalten.
Ich darf höflich auf den Beschleunigungsgrundsatz im Jugendstrafverfahren hinweisen und sehe daher Ihrer angekündigten Stellungnahme bis zum 20.01.2008 entgegen.
Die Verteidigungsschrift („teile ich mit, daß der Angeklagte sich durch Schweigen verteidigen wird“) habe ich am 3.1.08 gefaxt. Die Hauptverhandlung fand am 12.2.2009 statt.
Klingt wie blanker Hohn… Wann wäre die Verhandlung wohl ohne den Beschleunigungsgrundsatz? 2020?
Einfach schnell ein leeres Blatt faxen.
Würden Rechtsanwälte dermaßen langsam und schlampig arbeiten wie Behörden im Allgemeinen, bekämen sie von eben diesen Behörden ständig eins auf den Deckel…
@ RA
Worauf führen Sie es zurück, dass die Gerichte so „langsam und schlampig“ arbeiten ?
@ ballmann:
empirisch durch Selbsterfahrung nachgewiesen ;-)
@ ben
Das ist keine Antwort zu Ballmanns Frage. Er hat nicht danach gefragt, woher RA es wissen will, dass Gerichte „so langsam und schlampig“ arbeiten, sondern worin er den Grund dafür sieht.
Meine Erklärung für Langsamkeit und Schlamperei wäre: Die Ausstattung mit Personal und Material lässt mehr nicht zu. Gute Leute in ausreichender Zahl kosten. Vernünftiges Material kostet. Kosten, die unser Gemeinwesen offenbar nicht (mehr) aufzubringen bereit ist. Die Folgen können wir an den hiesigen Berichten zur „Beschleunigung“ sehen.
Material?
Hat etwa nicht jeder Richter unbeschränkten Zugriff auf juris und beck-online?
Oder welches Material meinen Sie sonst?
Hatte dieser Tage mit dem AG Nordhausen wegen einer Klientin telefoniert. Die Sachbearbeiterin war nicht am Platz und auf meine Nachfrage hies es, mann könne sie jeden Tag von 08:00 bis 08:30 telefonisch erreichen.
Da wird offenbar noch gearbeitet….