Besser doch nicht schweigen

Daß die Verteidigung durch Schweigen in vielen Fällen das Mittel der Wahl ist, dürfte bekannt sein. Dies gilt jedoch in den Fällen eher nicht, in denen der Angeklagte nicht nur dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gegenüber steht, sondern auch noch einer weiteren Einrichtung.

Die Rede ist von der Öffentlichkeit, die von den Medien über das Verfahren (des-)informiert wird. Es sind viele Fälle bekannt, in denen es juristisch glimpflich bis gut ausging, das Verfahren also beispielsweise eingestellt wurde oder mit einem Freispruch endete, der Betroffene gleichwohl den bürgerlichen Tod gestorben ist. Eben weil die Berichterstattung in den Medien nach anderen Regeln abläuft als ein Strafverfahren.

In öffentlichkeitswirksamen Verfahren, in denen es nicht gelungen ist, ein geräuschloses Ende zu finden, ist es daher oftmals angesagt, die Strategie „Schweigen ist Gold“ aufzugeben und zumindest an die aktiv Medien heranzutreten. Das Stichwort ist Litigation-PR.

Darüber schrieb Rechtsanwalt Tobias Gostomzyk am 16. Juni 2009 in der FAZ:

… sind Journalisten oder andere Interessengruppen auf ein Verfahren aufmerksam geworden, ist „no comment“ meist die falsche Strategie.

Welches die richtige Strategie ist, muß im Einzelfall entschieden werden. In den Werkzeugkoffer eines engagierten Strafverteidigers gehört daher ein sachkundiger PR-Berater, um einen solchen Super-Gau möglichst zu vermeiden.

… das Schreiben einer Pressemitteilung reicht nicht. Ob Zivilverfahren gegen Unternehmen, Strafverfahren gegen Vorstände oder verwaltungsrechtliche Genehmigungsverfahren: Wichtig ist zu wissen, wann Fernsehkameras, Fotografen oder Zeichner in Gerichtssälen Bilder anfertigen dürfen. Schließlich vermitteln Aktenordner vor dem Gesicht des Angeklagten oder mangelnder Ernst von Prozessbeteiligten keinen vorteilhaften Eindruck.

Eben.

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Eine Antwort auf Besser doch nicht schweigen

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    RA JM says:

    „Sachkundiger PR-Berater“ sind allemal besser als Scher(t)zerklärungen. ;-)