Bewußte Täuschung?

Die Mandantin aus Berlin bekommt von der Thüringer Polizei einen „Zeugenfragebogen wegen einer Ordnungswidrigkeit“. Es geht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 16 km/h außerorts. Sie soll mitteilen, wer der erkennbar männliche Fahrer sei, der mit ihrem Auto so schnell unterwegs war.

Für diese Untat gibt es regelmäßig keine Punkte, lediglich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro.

Der Mandantin wurde auch mitgeteilt, daß schlicht die 30 Euro gezahlt werden könnten und die Sache wäre vergessen.

Wenn nicht gezahlt würde, müsse sie aber unbedingt allerlei Fragen beantworten.

Fragebogen

Dazu heißt es:

Bitte senden Sie den Fragebogen innerhalb einer Woche nach Zugang an die umstehend genannte Dienststelle zurück, selbst wenn Sie von Ihrem Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Ich frage mich, warum die Behörde der Mandantin erst den Fragebogen zuschickt, wenn sie ihn danach wieder zurück verlangt. Das hätte man sich doch eigentlich sparen können.

Sie vermeiden dadurch weitere Ermittlungen (wie z.B. Befragung der Nachbarschaft oder am Arbeitsplatz).

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß hier ein Polizeibeamter wegen einer Knolle von 30 Euro Haus- und Arbeitsplatzermittlungen durchführen würde. Zumal der Arbeitsplatz nicht bekannt ist. Heiße Luft also.

Zu diesen Angaben sind Sie gem. § 46 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz i.V.m. § 161 a Abs. 1 Satz 1 StPO verpflichtet.

Zu welchen Angaben, bitteschön? Die in dem Fragebogen gestellten Fragen muß kein Mensch Zeuge beantworten. Und der § 161 a StPO regelt einen ganz anderen Fall! Die Behörde blufft.

Der Ton wird strenger:

Sollten Sie der Bitte um Benennung der Fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführers, des Verantwortlichen, nicht entsprechen, obwohl Ihnen kein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, müssen Sie damit rechnen, richterlich vernommen zu werden.

Glauben die Kasper Herrschaften da im Amt wirklich, daß ein Richter die Halterin wegen einer solchen Mickey-Maus-Verkehrs-Ordnungswidrigkeit vernehmen wird? Was soll eine solche erkennbar leere Drohung?!

Es wird noch schärfer:

Falls nicht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat, kann der Halterin oder dem Halter gemäß § 31a StVZO die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden.

Nein! Bei Bagatellverstößen wie diesem wäre eine Fahrtenbuchauflage unverhältnismäßig, deswegen rechtswidrig. Genauso wie die Drohung damit.

Dann kommt noch das verquaste Behördendeutsch, mit dem auf die verschiedenen Rechte hingewiesen wird, in bestimmten Fällen keine Angaben machen zu müssen. Das versteht sowieso kein Mensch, der keine Juristerei studiert hat.

Insgesamt scheint mir die Behörde es darauf anzulegen, mit den aufgezeigten empfindlichen Übeln die Mandantin einzuschüchtern, um an die begehrten Informationen zu kommen.

Wenn mit solchen grenzwertigen Aktionen bereits bei einem Verwarnungsgeld Druck auf den Bürger ausgeübt wird – wie sieht es dann erst aus, wenn es an’s Eingemachte geht?!

Auf diesem oben abgebildeten Fragebogen gibt es nichts, was ausgefüllt und unterschrieben werden müßte. Gar nichts. Der dient meines Erachtens nur dazu, den Bürger zu täuschen und einzuschüchtern.

Faires Verfahren, liebe Thüringer Bußgeldbeamte, geht anders.

Dieser Beitrag wurde unter Behörden, Ordnungswidrigkeitenrecht, Verteidigung veröffentlicht.

41 Antworten auf Bewußte Täuschung?

  1. 1
    Christian says:

    Das ist ja einfach nur noch peinlich.

  2. 2
    Kampfschmuser says:

    Das ist ein Übervorteilen vom Bürger allerhöchster Güte. Ich bekomme immer mal wieder solche Schreiben aus ganz Deutschland. Mit dreckigen Tricks probieren sie es überall, hier packen sie aber wirklich alles aus der miesen Trickkiste aus, was ihnen eingefallen ist um den Bürger einzuschüchtern.

    Das Behördenschreiben ist aber mal wieder typisch für die neuen Bundesländer. Hier hat man keine Manieren, was wohl vielerlei Gründe hat. Angefangen von der erhöhten Höhrigkeit der Bürger, über die alten Seilschaften, die damals wie heute noch am Hebel sitzen und man erst seit 20 Jahren versucht miteinander menschlich umzugehen.

  3. 3
    ElPlatero says:

    Ja, die Bußgeldstelle Artern ist für ihren…forschen Ton einigermaßen bekannt.

    @kampfschmuser Toll, wie Sie es in so wenigen Sätzen von einem Kopfschütteln über eine Behörde zu einer Pauschalbeleidigung von 15 Millionen Bundesbürgern schaffen. Netter Stunt.

  4. 4
    RA JM says:

    @ Kampfschmuser: „… mal wieder typisch für die neuen Bundesländer. Hier hat man keine Manieren …“ – Nun lassen Sie mal die Kirche im Dorf. Unsinnige Drohbriefe von Behörden gibt’s in Ost und West – und so neu sind die östlichen Bundesländer nach 20 Jahren nun auch nicht mehr.

    Ansonsten: „Bitte deutlich in Druckschrift oder mit Schreibmaschine ausfüllen“ – letztere gibt’s noch, oder nur bei „Behördens“? ;-)

  5. 5

    Das Formular kommt mir bekannt vor, aber nicht nur aus Thüringen. Ich meine, das wäre ziemlich bundeseinheitlich. (*hust* Ich habe natürlich auch noch nie selbst soetwas bekommen!)

    Als wir noch in der Nähe von Bonn gewohnt haben, habe ich für ein vergleichbares Vergehen auch mal am Sonntag Nachmittag Besuch von der Kriminalpolizei bekommen. Da hatte ich allerdings auch gewagt, eine Einrede der Verjährung zu machen, weil der erste Brief aus Wiesbaden angeblich 6 Wochen gebraucht hatte, um in meinem Briefkasten zu landen…

  6. 6
    I.S. says:

    Ich habe so etwas vor gar nicht allzu langer Zeit als Mieterin eines Mietwagens bekommen (ein männlicher Kollege saß zum maßgeblichen Zeitpunkt am Steuer).
    Und aus eigener Erfahrung kann ich berichten: Die Polizei ist sehr wohl bei mir zu Hause aufgetaucht, um mich persönlich zu befragen.

  7. 7
    Agadius says:

    Tja,

    und dann wundern sich die Behörden, das man ihnen immer mehr misstraut.

    Am besten nur noch mit einem Anwalt zu einer Behörde gehen.


      Applaus! Applaus! crh

      8-)
  8. 8
    whocares says:

    Fast denselben Wortlaut hatte eine Anhörung aus Kassel (da ging es um 33 km/h drüber auf der A7). Auch die Kollegen in NRW können das so ähnlich – die haben sogar in einem anderen Fall wegen einer Überschreitung von 7 km/h igO tatsächlich jemanden zum Vergleich zwischen EMA-Photo und Bewohner vorbeigeschickt (erfolglos – ich bin der Halter, aber die geblitzte Fahrerin hat deutlich mehr Haare und Oberweite als ich ;) ). Noch eine andere Sache, schon bald 15 Jahre her: da hatte ich eine Anhörung wie die obige nicht zurückgeschickt, was dann zu einem Besuch durch den Dorfsheriff führte. Alles das in den alten Ländern…

  9. 9
    MaxR says:

    Doch, doch, die machen auch Hausbesuche!
    Bei uns im Betrieb steht auch mindestens einmal in der Woche ein (hierzulande noch meist) grün-weißes Fahrzeug auf dem Hof, weil mal wieder einer unserer Außendienstler zu schnell war.

  10. 10

    Ich wurde mal wegen einer angeblichen Geschwindigkeitsübertretung von 19 km/h außerorts sowohl zu Hause wie auch im Büro aufgesucht; zumindest hat man dies versucht. Je nach Auslastung der Dienststelle hat man sich also sehr wohl auf „Hausbesuche“ einzurichten.

  11. 11
    gerd says:

    Wie kann man sich bei Verwarngeldern nur so anstellen. DAS ist peinlich!

    Ich sehe das sportlich: Zu schnell gefahren, dann steht man dazu.

  12. 12
    eborn says:

    Hallo Herr Hoenig,

    aus dem Schreiben geht ja wenigstens hervor, dass ein anderer gefahren ist. Die Berliner Polizei verschickt nach 4 -vier- Wochen Anhörungsbogen, aus denen es überhaupt nicht klar wird. Kein Hinweis“ wir möchten wissen wer der Fahrer ist“ auch kein Bild. Wenn man nicht antwortet, weil man denkt bald kommt der Bußgeldbescheid, kommt nach 4 Wochen der gleiche Anhörungsbogen nochmal, allerdings mit dem Zusatz, „bitte Fahrer benennen, da sonst Fahrtenbuchauflage geprüft wird“. Wieder kein Bild dabei. Nach inzwischen acht Wochen soll man dann noch wissen wer die Familienkutsche an besagtem Tag bewegt haben könnte.

    Alles Dumpfbacken, die von unseren Steuergeldern bezahlt werden.

  13. 13
    eborn says:

    P.s. ist ihnen eigentlich bekannt, warum Berlin keine Bilder mitschickt?

  14. 14
    RALupo says:

    naja, gehen wir mal davon aus, dass das ein Formschreiben ist, dass immer rausgeschickt wird, vom kleinen Knöllchen bis zur allergrößten Knolle, die das OWiG/StVG noch her gibt.

    Bedenklich ist es trotzdem, keine Frage.

  15. 15
    Kampfschmuser says:

    @eborn
    Eine bessere Vorlage für die Abwendung eines Fahrtenbuches können sie gar nicht bekommen. Seien sie dankbar.

  16. 16
    Besserwisser says:

    @eborn:

    Es gibt brandenburgische Gemeinden, die verschicken Fotos von leeren Autos als „Beweis“ dafür, dass der Halter es falsch geparkt haben muss und stützen Bußgeldbescheide auf sowas.

  17. 17
    ben says:

    also ich steh da voll hinter dem brief…es hat sich doch eingebürgert, dass leute sich aus bußgeldern rausreden wollen, weil sie „nicht wussten, wer mit dem wagen gefahren ist“…jaja, genau. da finde ich es vollkommen ok, ein wenig druck aufzubauen. wie gerd sagt: zu schnell gefahren=bezahlen…und nicht so rumheulen wegen irgendwelcher formulierungen. total stumpf darf das gebiss der staatsgewalt nun doch nicht sein, das hilft keinem…

  18. 18
    Ref.iur. says:

    Schade, dass es im öffentlichen Recht – anders als im Privatrecht – keine altruistischen Verbandsklagen von Verbraucherschutzorganisationen gibt…
    Da der Grundrechtseingriff auch nicht gerade intensiv ist, besteht bei Ihrem Mandanten wohl auch kein Rehabilitationsinteresse. Aber es besteht Wiederholungsgefahr, da es sich um ein standardisiertes Verfahren der thüringischen Polizei handelt. Ihr Mandant könnte sich daher zur Klärung der Frage, ob das Vorgehen der Polizei rechtmäßig ist, für uns alle aufopfern und eine Feststellungsklage erheben :-)

      Ok, und Sie organisieren die Sammlung zur Finanzierung dieses Opfergangs. crh ;-)
  19. 19
    Ö-buff says:

    Kleinvieh macht auch Mist.
    Wo die „dicken Sachen“ immer mehr durch die hervorragend arbeitenden Sachverständigen ausgehebelt werden, müssen nun auch Klimpergeldbeträge eingetrieben werden. Wo kommen wir denn sonst hin?
    :D

  20. 20
    Rolf Schälike says:

    Weiß die Polizei nach vier Wochen immer noch nicht, wer gefahren ist, dann ist dieses „Delikt“ der Geschwindigkeitsüberschreitung verjährt. Es sei denn, die Polizei hat auf Verdacht mögliche Fahrer ebenfalls mit Fragebögen innerhalb der Monatsfrist belästigt.
    Besuche bei Nachbarn macht die Polizei auch bei uns in Hamburg, ohne den Nachbarn zu erklären, um was es geht. Sie sagen, wir ermitteln. Frauen als Fahrzeughalterin werden gerne Bilder zugesandt, bei denen der Ehemann auf dem Beifahrersitz sitzt und das Fahrzeug eine Frau führt.

    Dass es wegen 30,00 Euro Staassäckel zu einem Familiendrame kommen kann, ist für die Denke solcher Beamten und deren Juristen unerheblich.

    Pech für die Polizei, wenn es die Tochter war, welche das Fahrzeug führte und den Vater ausfuhr.

    Das Denunzieren hat nicht geklappt, das Vertrauen in den Staatsapparat hat aber eine erheblichen Riss erhalten.

    Möchte die Frau ihren Ehemann, Sohn etc. helfen, kann sie doch einen Freund mit dessen Zustimmung im Fragebogen angeben. Es stellt sich heraus, er war es nicht, und die Monatsfrist ist abgelaufen. Die Beamten waren beschäftigt und haben einen guten Grund dafür, dass sie keine Zeit haben, die großen Kriminellen zu finden und zu überführen. Die Kleinen sind schuld. Sollen sie doch gleich zahlen.

      Die Verjährungsfrist für Verkehrs-Owi beträgt 3 Monate (oder später 6 Monate bzw. 2 Jahre). Eine Vier-Wochen- oder eine Monatsfrist gibt es in diesem Zusammenhang nicht. crh
  21. 21
    Anonymer Zyniker says:

    Immerhin nutzt auch das Land Thüringen offenbar das Textsatzsystem TeX zur Generierung der Bußgeldschreiben. Open Source hilft steuern zu sparen, der harsche Ton, die Landeskassen zu füllen. Löblich.

  22. 22
    Helmut Karsten says:

    Die denken halt, dass wenn ein offizieller Stempel irgendwo drauf ist, dann wird jedweder Blödsinn ‚gefressen‘. Schuld sind die Deutschen selbst. Mit deren Obrigkeitsdemut machen sie die Türe für so einen Blödsinn weit auf. Man soll sich erst mal klarwerden darüber, dass dafür schließlich jemand BEZAHLT wird! Mit Krankenkasse, Kurgeld Pensionsanspruch etc.!
    In meiner Strafsache habe ich jetzt rausgefunden, dass meine Revision (die verworfen wurde) GARNICHT EXISTIERT. Das AZ ist nirgendwo da. Der BGH schreibt mir: Es gab keine Entscheidung mit meinem AZ an dem Datum! Es wird ein paar Tage dauern, bis ich diese Erkenntnis auf meiner Webseite dazugefügt haben werde. Jetzt ist die K…. am dampfen, denn ich wurde aufgrund der „verworfenen“ Revision in die §64 Unterbringung verschafft, ein Urteil der Zivilkammer
    hat sich auch auf das vorinstanzliche Strafverfahren gestützt.

  23. 23
    Rolf Schälike says:

    Es stimmt, es sind bei den kleinen Owi 3 Monate bis zur Verjährung.

    D.h. innerhalb der drei Monate seit Verstoß muss die Polizei dem Regelverletzer mitteilen, dass ein Ordnugnsmittelverstoß gegen ihn ansteht.

    Mann kann jedoch diese drei Monate ausnutzen und versuchen, den Namen des Regelverletzers nicht nennen zu müssen.

  24. 24
    Patenter Anwalt says:

    Die Drohung mit Fahrtenbuch scheint nicht immer als rechtswidrig angesehen zu werden. Guckst Du:

    http://blog.beck.de/2009/02/24/vorsicht-geboten-kostenpflichtige-androhung-der-fahrtenbuchauflage-schon-bei-geringwertigen-owis-moglich

  25. 25

    […] This post was mentioned on Twitter by KanzleiHoenigBerlin, Werner Schneider. Werner Schneider said: Kanzlei Hoenig Info: Bewußte Täuschung? http://www.kanzlei-hoenig.info/?p=8273 So werden Bürger hinsichtlich ihrer Rechte getäuscht […]

  26. 26

    Mit der der ZBS Artern hatte ich auch schon mal das vergnügen. Ich würde sagen, dass es die strengste Bußgeldstelle Deutschlands ist. Ganz anders Cottbus. Mit denen kann man fast schon kuscheln, überspitzt ausgedrückt.

  27. 27
    RA S says:

    Diese Schreiben sind üblich. Auch werden die Betroffenen wegen 20 Euro aufgesucht. Insbesondere gern von den ABV/“Dorfscheriff“ die kaum was zu tun haben.

    Hinzu kommt auch gerne mal die Anforderung des Passphotos der Meldebehörde. Der Dorfscheriff bestätigt dann schriftlich die Übereinstimmung von Blitzphoto und Meldephoto…jaja…aber die in Thüringen können auch gut durch Türen schießen…

  28. 28
    Klaus says:

    Fahrt doch einfach nicht schneller als erlaubt, dann könnt Ihr Euch all dies (und das kindische Gemeckere über die Polizei) ersparen.

  29. 29
    Tim O. Brauer says:

    War es nicht so, dass der Zeugenfragebogen die Verjährungsfrist nicht unterbricht ? Dann ist die Antwort auf ein solches Schreiben doch am Besten keine. Oder aber man schreibt, man versuche den Fahrer zu ermitteln und bittet um Geduld. Das hat bei mir jedenfalls (zufällig auch in Thüringen) geklappt.

  30. 30

    So eine Aussage kann nur von jemanden kommen, der entweder a)wenig Auto fährt oder b)gar nicht Auto fährt. Ist Ihnen vielleicht schon einmal aufgefallen, dass es Stellen gibt, wo Blitzer nur einen Zweck haben: Abzocke (ich sage nicht ALLE BLITZER, sonder EINIGE). Die werden nicht an Unfallschwerpunkten aufgestellt, sondern dort, wo die Autobahn sehr gut ausgebaut ist und die Leute zügiger fahren. Das Geld wird sogar fest im Haushalsplan eingeplant.

    Beispiel: BAB 9 / Schleifreisen Berlin – München, Km 187.0 (Thüringen). Wer die Strecke kennt weiß, dass sie an der Stelle und auch sonst überwiegend sehr gut ausgebaut ist. Gefahrstellen? Keine. Eine ganz normale Autobahn, zwei Spuren + Standstreifen. Warum dann von „open end“ auf 100 Km/h reduzieren? Wegen der Verkehrssicherheit? Natürlich. Und weil die Verkehrssicherheit so wichtig ist, steht dort ein moderner TraffiStar S330. Endlich werden die ganzen Lausbuben, die zu schnell fahren erwischt. Der nette finanzielle Effekt für die Landeskasse ist auch nicht zu verachten. Aber man will ja human sein: Damit auch keiner geblendet wird oder sich aufregt, dass er gerade geblitzt wurde, werden tolle Schwarzlicht-Blitzer eingesetzt. Thüringen, wir sagen danke. Halleluja…

  31. 31
    zufälligda says:

    um mal „flottunterwegs“ zu ‚untermauern‘

    http://www.robot.de/deutsch/fakten01.php

  32. 32
    cohn structa says:

    … oben hat schon mal einer geschrieben:
    Zu schnell gefahren, erwischt worden -> bezahlen.
    Wieviel Prozent der Zu-Schnell-Fahrten führen denn zu Knollen meine Herren ??
    Das sicherste ist immer noch Geschwindkeitsbegrenzung einhalten – so viel schneller ist man eh nicht und den „Kick“ kann ich persönlich mir woanders holen.

    Und warum glaubt eigentlich jeder Autofahrer es selber besser zu wissen, wie schnell den hier oder da schnell genug sei ? Warum nicht auch gleich selber entscheiden wem eins aufs Maul geschlagen gehört („ej du hast misch doof anjekuckt – krisse eins aufs maul ej“) oder kleinere Eigentumsdelikte („Der Sprit ist eh viel zu teuer, ist Abzocke, bezahl ich nicht“)

  33. 33
    trg says:

    Früher, zu Zeiten Wilhelm Tells, hat der Landvogt Gessler einen Hut auf eine Stange stecken lassen, und die Untertanen mußten diesen jedes Mal zu grüssen, wenn sie an ihm vorüber gehen.

    Heute leben wir in einer fortschrittlichen Welt, da läßt die Obrigkeit Kameras auf die Stangen stecken – nur müssen wir nicht den Hut ziehen, sondern eingedenk der Obrigkeit im Vorbeifahren die Geschwindigkeit kurz ein wenig vermindern.

    Sonst hat sich eigentlich wenig geändert.

  34. 34
  35. 35
    5zjung says:

    @eborn

    Nach angemessener Frist wegen des Fotos nachfragen. Wenn darauf noch eine Antwort kommen sollte, ist die Verjährung durch.

  36. 36
    Rallemann says:

    Ich schließe mich der Meinung an

    entweder man hält sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung, oder man hat soviel Arsch in der Hose, dass man das Bußgeld bezahlt und gut ist.

    Das Täuschen der Behörde ist sicherlich nicht die feine Art, aber solches Verhalten kenne ich auch von diversen Rechtsanwälten, die einem erzählen, ihr Mandant sei im Recht, weil…, was aber nach kurzer Recherche sich als vollkommener Unsinn herausstellt.

  37. 37

    […] Kanzlei Hoenig: Bewußte Täuschung? Insgesamt scheint mir die Behörde es darauf anzulegen, mit den aufgezeigten empfindlichen […]

  38. 38
    Boa Constrictor says:

    @Cohn Structa:

    Mein Schwiegervater war SGL auf dem Bauamt (Straßenbau). Leider darf ich nicht genau erzählen, nach welchen Gesichtspunkten Geschwindigkeitsbegrenzungen auf BAB festgelegt werden…

  39. 39
    Momo says:

    Diese Schreiben sind alle so formuliert, das ist ein Standardtext. In meiner alten Firma war ich mit dem Dienstwagen ein paarmal zu schnell unterwegs, damals ging es noch um 15 Euro Bußgeld. Mein Chef hat mir dann immer kommentarlos das Schreiben auf den Tisch gelegt und meinte „Kümmer dich drum bevor es mir arbeit macht.“ Das Geld hab ich dann überwiesen und gut wars, aber der Text kommt mir bekannt vor.

    Lustige Anekdote: Das hiesige Ordnungsamt hatte zuletzt das Vergnügen mich mit 5 km/h nach Abzug der Toleranz zuviel zu erwischen. Ich hatte bezahlt nur dummerweise beim Aktenzeichen einen Zahlendreher gemacht. Dann gingen 2 Monate ins Land. Ich habe den Arbeitgeber gewechselt, es gingen wieder 2 Monate ins Land, auf einmal meldet sich die Sekretärin meines ehemaligen Arbeitgebers, dass das Ordnungsamt was geschrieben hätte und mit einem höheren Bußgeld drohen, wenn sie den Namen vom Fahrer nicht raus rücken (schreiben liegt mir leider nicht vor). Ich hab daraufhin die Sachbearbeiterin angerufen (hatte den Überweisungsbeleg noch) und dabei ist der Zahlendreher aufgefallen… Viel mit Standardtexten drohen aber dann ewig den Arsch nicht hoch kriegen…

  40. 40
    Darkstalker says:

    Standartformular, auch ausserhalb der Ostzone. Wieso das Geheule? Wer nicht antworten will, kann´s ja sein lassen. Und wer sich nicht sicher ist, was er muss und was nicht – dafür gibts ja Anwälte.

  41. 41
    fahrschulbögen says:

    es geht doch nur um die kohle. wird die anstandslos gezahlt,ist doch alles paletti.