Blödmannsgehilfen

Da schreibt mir ein Leser doch einen Kommentar ins Blog, der auch unter Berücksichtigung der üblichen verdächtigen Rechte den grünen Bereich längst verlassen hat. Aber er macht es ja ganz geschickt:

Autor : Kritiker (IP: 193.200.150.152 , mail152.anonymouse.org)
E-Mail : feucht@froelich.de

Damit läßt sich nichts anfangen. Er bezieht sich allerdings auf einen Kommentar, der er unter einem anderen Absender geschrieben hat:

Autor : derRösrather (IP: 87.79.223.71 , xdsl-87-79-223-71.netcologne.de)
E-Mail : bier@her.de

Diesen Kommentar hatte ich bereits „zensiert“, weil allerlei dummes Zeug enthielt.

Anders als der Kommentar davor, der war eigentlich noch ganz in Ordnung, deswegen hat der Autor ihn auch fast mit seinem vollständigen Rubrum unterschrieben:

Autor : derRösrather (IP: 87.79.223.71 , xdsl-87-79-223-71.netcologne.de)
E-Mail : horstoster@freenet.de

Liebe Straftäter. Das Internet ist spätestens seit Wolfgang Schäuble kein rechtsfreier Raum mehr. Und anonym auch nicht, jedenfalls wenn man sich so dusselig anstellt.

Update:
Der Herr hat mir soeben eine eMail geschrieben. Sozusagen als Bestätigung der Richtigkeit der obigen Ausführungen. Das ist ja nun echt anspruchslos geworden, das mit der Beweisführung.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei), In eigener Sache veröffentlicht.

9 Antworten auf Blödmannsgehilfen

  1. 1
    TomParis says:

    Die Speicherung der IP-Adresse eines Nutzers ist aber ebenfalls nicht legal, oder? (vgl. AG Berlin, Urteil vom 27.03.07, Az.: 5 C 314/06).

  2. 2
    JCL says:

    Zumindest haben es einige anderen Blogs bereits als notwendig angesehen, Autoren von Kommentaren auf die Speicherung ihrer IP-Adressen hinzuweisen. Zum Beispiel mit einem einfachen Absatz oberhalb des Kommentar-Felds.

  3. 3
    Trop says:

    Wie sollte man ohne die Speicherung der IP Adresse jemanden verfolgen, der beispielsweise „Heil Hitler“ in Kommentare schreibt? Am Ende müsste man doch Behörden die IP Adresse von solchen Leuten zur Verfügung stellen, oder?

  4. 4
  5. 5
    Kannitverstahn says:

    Sorry, aber „unter Berücksichtigung der üblich verdächtigen Rechte“ verstehe ich schlicht nicht.

      Meinungsäußerungsfreiheit ist eins dieser Rechte. Na, klingelt’s? crh ;-)
  6. 6
    Hypothese says:

    Nehmen wir mal an, crh schreibt wirklich eine Strafanzeige gegen diesen Horst. Und die Staatsanwaltschaft nimmt das ernst. Kann es dann nicht passieren, daß dann die Polizei dann irgendwann in den nächsten Tage einmal bei ihm klingelt und den Rechner einsammelt, von dem aus die Kommentare geschrieben wurden? Zur Sicherung der Beweise und als Tatwerkzeug?

    Wenn dann noch ein wenig Raubsoft, Filmchen und Lieder auf dem Rechner gefunden werden? Dann hätte sich das Kommentieren doch richtig gelohnt.

    Schließlich hat man schon aus wesentlich geringerem Anlaß anderer Leuts Bude auf den Kopf gestellt.Da ging es – soweit ich weiß – um eine Steganos-Soft für 30 Euro, hier geht es um einen Rechtsanwalt und seine Ehre.

    Herzlichen Glückwunsch, Du Horst! ;-)

  7. 7
    Kannitverstahn says:

    @crh:
    Danke, dann fehlt dort aber ein „en“:
    „unter Berücksichtigung der üblichen verdächtigen Rechte“. ;-)

      Ok, dann gucke ich heute abend doch noch mal Casablanca.
  8. 8
    mööp says:

    oder aber den großartigen Film, der das Casablanca-Zitat als Titel verwendet

  9. 9

    […] hier wird Ihre IP-Adresse gespeichert Rechtsanwalt Hoenig berichtete, wie er einem Dauer-Blog-Vermüller mit Hilfe der IP-Adresse das Handwerk gelegt hat. […]