Boykott der Verteidigung durch Richter

Über einen ganz üblen Versuch des Vorsitzenden Richters der 5a. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Görlitz, mit Nachdruck einen Verteidiger aus dem Verfahren zu schießen, berichtet ein Beschluß des OLG Dresden vom 17.07.2009 – 1 Ss 347/09.

Erst setzt der Görlitzer Richter dem Wahlverteidiger eine Pflichtverteidigerin vor die Nase, die auch der Mandant nicht haben wollte. Und dann verweigert er dem Wahlverteidiger de facto die Akteneinsicht.

Das OLG Dresden hat die unglaubliche Entscheidung des Landgerichts dorthin befördert, wo sie hingehört: In den Orkus der befangenen Richter. Und zwar einstimmig gemäß § 349 Abs. 4 StPO.

Vor dem Hintergrund des Umstands, daß Revisionen, die auf die Befangenheit eines Richters gestützt sind, in fast allen Fällen erfolglos bleiben, könnte der Dresdner Beschluß ein bemerkenswerter Hinweis auf einen ganz miesen Charakter des Görlitzer Richters sein.

Wo ich schon gerade dabei bin:

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat beantragt, die Revision des Angeklagten durch Beschluss gemäß § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet zu verwerfen.

Soweit dazu die objektivste Behörde der Welt. Schämen die sich eigentlich nicht?

Entscheidung gefunden bei Rechtsanwalt Detlef Burhoff.

Dieser Beitrag wurde unter Richter, Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

5 Antworten auf Boykott der Verteidigung durch Richter

  1. 1

    Wer kann berichten, wie der Trickser heißt, damit man gleich weiß, mit wem man zu tun hat.

  2. 2
    Beaker says:

    Hmm, mal übelegen.
    Der Richter verlegt wunschgemäß den Termin, der schon vor Monaten anberaumt war, obwohl es sich um eine Haftsache handelt. Der neue Termin ist wieder Monate später. Kurz vor diesem Termin legt der neue Verteidiger das Mandat nieder und es meldet sich der allerneueste Verteidiger. Die Verhandlung findet noch später statt, der Angeklagte verschimmelt in der Untersuchungshaft.
    RA Hoenig: Dieser Richter ist ein ganz mieser Charakter!
    RA Siebers: Wie heißt dieser Trickser?

  3. 3
    MadameLaStA says:

    Steht um die Finanzen im Osten so schlecht, dass die sich nichtmal Duplo-Akten leisten können?

  4. 4
    Tom Paris says:

    Ein solcher – nicht ganz ungewöhnlicher – Sachverhalt würde bei 99% aller Revisionen nicht zur Annahme eines absoluten Revisionsgrundes führen. Herr Hoenig hat wahrscheinlich Recht: da mag man in Dresden einen bestimmten Richter nicht. Anscheinend gilt er auch justizintern als personifizierte Befangenheit. Vielleicht gibt es einfach kein Dezernat mehr, wo er sich noch nicht unbeliebt gemacht hat. Abgeschoben in die Berufungskammer und beaufsichtigt vom OLG…

  5. 5

    In 2008 war zumindest bis September VRiLG Böcker Vorsitzender der Kleinen Strafkammer 5a. Den habe ich selbst in Fragen der Abstimmung und der Art und Weise der Durchführung des Verfahrens als durchaus nüchtern, sehr korrekt und angenehm empfunden (wenn das Urteil am Ende auch – inhaltlich – eher eine Zumutung war): http://tkdv-zittau.blogspot.com/2008/07/berufungsverhandlung-gegen.html

    Kann mir schwer vorstellen, dass es tatsächlich Böcker war, der hier im zugrundeliegenden Beschluss quergeschossen ist. Und wenn, dann muss das eine Vorgeschichte haben (die das – natürlich – nicht entschuldigen würde).