Über das Sauerlandverfahren berichtet der Journalist Holger Schmidt unter anderem in seinem Prozeßberichtsblog unter dem etwas verunglückten Titel „Terrorprozeß gegen Sauerland-Gruppe“.
Mit seinen Beiträgen stößt er – erwartungsgemäß – nicht überall auf Gegenliebe. Der Vertreter der Anklage, Bundesanwalt Brinkmann, habe ihn „geschimpft“, schreibt Blogger Schmidt in seinem Beitrag Schimpfe für den Blog:
Der “Journalist Schmidt” veröffentliche Informationen aus Vermerken, “die über das hinausgehen, was in der Hauptverhandlung besprochen wurde”. Was aus dem Mund eines Chefredakteurs ein Kompliment gewesen wäre, war beim Bundesanwalt als Drohung gemeint: Offenbar würde der Autor verbotenerweise Prozessunterlagen erhalten. Brinkmann stellte eine mögliche Strafbarkeit nach § 203 StGB in den Raum – der Vorsitzende Richter Breidling ergänze noch § 353 d StGB. Er habe einen konkreten Verdacht, meinte Brinkmann noch.
Die Bundesanwaltschaft und ebenso die Staatsanwaltschaften in größeren Verfahren informieren die Öffentlichkeit mit ihren speziell dafür ausgebildeten Pressesprechern. Hier in Berlin gibt es sogar eine Website mit der Presseübersicht der Staats- und Amtsanwaltschaften.
Man könnte den Eindruck haben, daß sofort ein neuer Aktenband angelegt wird, sobald sich jemand einmal dieser – oft einseitigen – staatsanwaltschaftlichen Berichterstattung entgegen stellt.
Geheimnisverrat im Sinne des § 203 StGB ist es sicherlich nicht, was man Herrn Schmidt vorwerfen könnte. Ich kann nicht glauben, daß Herr Brinkmann diesen abwegigen Vorwurf erhoben hat. Schließlich ist der Blogger erkennbar kein Tierarzt, Schwangerschaftsberater oder sonst ein Geheimnisträger.
Allerdings kommen tatsächlich die „Verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ gem. § 353d StGB in Betracht. Grundsätzlich. Allerdings, wenn man sich als Kundiger die Beiträge in dem Weblog von Holger Schmidt anschaut, weiß man recht schnell, daß auch dieser Vorwurf sicherlich völlig ins Leere geht.
Leere Drohungen also wie die eines bellenden Hundes? Jedenfalls kann ich Herrn Schmidt beruhigen:
Trotzdem möchte ich höchst vorsorglich anmelden, dass ich heimatnahe Haft vorziehen würde. Die JVA Bruchsal, zum Beispiel. Oder Stuttgart-Stammheim.
Dafür sind seine Beiträge ganz bestimmt viel zu harmlos.
Immer schön locker bleiben, lieber Herr Schmidt. ;-)
Was man nicht alles an neuen Straftatbeständen aus den Tiefen des StGB kennenlernt, wenn man so in seinem Feedreader liest! Danke! Ich gehe aber mal davon aus, dass ich nie in solche Bredoullie komme…
Ein kollegialer Gruß an Herrn Schmidt, so von Gerichtsblogospondent zu Gerichtsblogospondent!
Grüße auch aus Kiel nach Berlin!