Businessplan für Scheibenwischer

Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (Linke) legt den Roma nahe, beim Ordnungsamt ein Gewerbe anzumelden. Auf diese Weise könnten die rumänischen Familien, die zurzeit in einem Spandauer Asylbewerberheim untergebracht sind, dauerhaft in Berlin bleiben – und zwar legal. „Sie können sich zum Beispiel als freiberufliche Reinigungskräfte anmelden“, sagt Anja Wollny, Sprecherin der Sozialverwaltung.

Quelle: Tagesspiegel

Ja-nee, ist klar. Mal eben ein Gewerbe anmelden. Freier Beruf. Das bisschen Buchhaltung und die Steuererklärung, Arbeitsschutz, Krankenversicherung, Berufsgenossenschaft … und das mit den Quittungen für meine Betriebsausgaben schaffen die Leute auch locker.

Sach ma, Frau Heidi Knake-Werner, geht’s noch?!

Nebenbei: Wenn Sie mal was richtig Gutes rauchen wollen, melden Sie sich einfach mal bei mir.

Dieser Beitrag wurde unter Behörden, Politisches veröffentlicht.

13 Antworten auf Businessplan für Scheibenwischer

  1. 1
    doppelfish says:

    Wie ist das eigentlich, den Schraubendreher, mit dem der Kotflügel der PKWs von waschunwilligen Fahrern zerkratzt wird, läuft das unter Werbungskosten? Oder wird das als Betriebsmittel abgeschrieben? Gleich mal den Steuerberater anrufen …

  2. 2
    shabazz says:

    Ich dachte als Freiberufler braucht man keinen Gewerbeschein, da man gerade kein Gewerbe nachgeht ;) .

  3. 3
    dpms says:

    Gut gelacht heißt gut gemacht.

  4. 4
    Trop says:

    Sorry aber bedeutet das im Umkehrschluss, dass ich mein Gewerbe dann auch abmelden kann und auch keine Steuern mehr zahlen muss?

    Ich erkenne den Grund nicht warum einige Leute ihr Geld schwarz verdienen dürfen und ich nicht. Wenn es denen zu kompliziert ist ein Gewerbe anzumelden, dann können Sie halt nicht legal Geld verdienen. Mich hat es auch angekotzt auf dem überfüllten Amt zu sitzen und all die Behördengänge hinter mich zu bringen. Aber nur weil es mir zu viel Arbeit war, wollte ich nicht schwarz arbeiten und den deutschen Steuerzahlern auf der Tasche liegen.

    Ich glaube fast, dass ich echt Pech habe Deutscher zu sein. Ständig muss ich mich an die deutschen Gesetze halten.

  5. 5
    RA JM says:

    „Wenn Sie mal was richtig Gutes rauchen wollen, melden Sie sich einfach mal bei mir.“ – § 29 BtMG? ;-)

  6. 6
    doppelfish says:

    RA JM: Sie kann CRH ja gleich mit der Verteidigung mandantieren. Zwei Fliegen, eine Klappe.

  7. 7
    shabazz says:

    @Trop
    Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass man ein Gewerbe anmelden muss, um Steuern zu zahlen.

  8. 8
    RA JM says:

    @ doppelfish: Gerne doch – aber vorher rauchen wir noch eine zusammen. ;-)

  9. 9
    Das Ich says:

    ….Ich habe schon von Bio-Gras gehört…Das soll gesund sein…Bitte in Betracht ziehen;-)

    Wie war das, Kauf ist verboten – Handel auch, aber das Konsumieren nicht?

  10. 10
    doppelfish says:

    Unter BioBio-GrasGras läuft hier gar nix.

  11. 11

    @ Das Ich:

    Wie war das, Kauf ist verboten – Handel auch, aber das Konsumieren nicht?

    RTF§29BtMG

  12. 12

    Vielleicht kannte Frau Knake-Werner schon den mikroBPW (BPW für Businessplanwettbewerb) Moabit-West? Der residiert als Pilotprojekt im Web unter http://www.mikrobpw.de

  13. 13
    Chak says:

    Shabazz, was Frau Wollny nicht weiß, Reinigungskräfte sind keine Freiberufler.