Ermittlungen abgeschlossen

Aus einer Akte einer Betrugssache, in der gegen den Geschäftsführer eines Unternehmens ermittelt wird:

Es ist erfahrungsgemäß aufwändig, objektiv festzustellen, ob die Geschädigten über einen PC Kontakt mit dem Internet-Account hatten oder ob ihre Daten von Adressbanken entnommen wurden. Die Zahl der Fälle scheint jedenfalls betrügerisches Vorgehen zu indizieren. Da die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind, wird das Ermittlungsverfahren zur weiteren Veranlassung an die Staatsanwaltschaft … abgegeben.

Allein die Anzahl der Anzeigen sind für den Kriminalhauptmeister, der den zitierten Satz in den Schlußbericht seiner Ermittlungen geschrieben hat, der – subjektiv – sichere Beweis, daß der Beschuldigte der Täter ist.

Objektiv betrachtet, liegt dem Ermittler nur die Strafanzeige der angeblich Geschädigten vor. Mehr nicht. Die Akte hat keine 10 Seiten.

Nebenbei: Der Beschuldigte hat mit dem Unternehmen, das hier im Visier des Ermittlers steht, 14 Monate vor der angeblichen Tatzeit schon nichts mehr zu tun gehabt.

Er überlegt, welcher Zeitpunkt wohl der günstigste ist, diese – im übrigen auch im Handelsregister nachlesbare – Information an die Justiz weiterzugeben. Und in welcher Form.

Dieser Beitrag wurde unter Polizei veröffentlicht.

4 Antworten auf Ermittlungen abgeschlossen

  1. 1
    doppelfish says:

    Vielleicht im Rahmen einer freundlichen Nachfrage, ob die Ermittler vielleicht schon mal selber auf den Trichter gekommen sind, im Handelsregister zu blättern?

  2. 2

    Ich bin mir nicht sicher, ob eine freundliche Nachfrage wirklich Ihr Wunsch wäre, wenn Sie mich mit der Verteidigung gegen einen Betrugsvorwurf beauftragt und bezahlt hätten, und dann so eine Akte zu lesen bekommen. Selbst wenn Sie unser Sonderangebot in Anspruch genommen hätten, wäre Ihnen dann nicht nach Freundlichkeit zumute. Oder?

  3. 3
    doppelfish says:

    Nein. Mir wäre – wie sicherlich vieler Ihrer Mandanten – nicht nach Freundlichkeit zu Mute. Aber dazu beauftragt man ja einen Anwalt. Schon zum Erhalt des geistigen und körperlichen Wohles der Ermittler, quasi.

    Und ein Anwalt, der nicht „auf’s Maul gefallen“ ist, wird schon noch den geeigneten Unterton finden, wenn er die Anfrage stellt. Oder? ;)

  4. 4
    MaxR says:

    Ich habe letztens auch anwaltlichen Beistand benötigt. Der Herr war überaus freundlich, aber in der Sache bestimmt – und das war auch gut so … ich selber wäre erheblich emotionaler gewesen, das wäre der Sache sicher nicht dienlich gewesen.