Das Geschwätz von der Niederlage

Eine erneute Niederlage mussten Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag im Kampf gegen linksextremistische Zündler hinnehmen: Der vor rund fünf Wochen als mutmaßlicher Brandstifter festgenommene Tobias P. ist wieder auf freiem Fuß. Der 23-Jährige konnte am Nachmittag das Untersuchungsgefängnis verlassen.

berichtet heute Hannes Heine im Tagesspiegel.

Niederlage“ ist das Stichwort, das auch von anderen so genannten Journalisten durch die Gazetten getrieben wird.

Ist es wirklich eine Niederlage, wenn die Strafverfolgungsbehörden (inklusive Haftrichter) zu dem Ergebnis kommen, daß sich der (Anfangs-)Verdacht nicht erhärten läßt?

Gehört es nicht zu den rechtsstaatlichen Aufgaben der Ermittler, auch nach Entlastung zu suchen?

Ist es nicht ein Erfolg, wenn am Ende feststeht, daß der Rechtsstaat – stellenweise – doch noch funktioniert?

Vielleicht liest mal einer von diesen Qualitäts-Journalisten den § 160 II StPO und denkt dann noch einmal nach über sein dummes Geschwätz.

Dieser Beitrag wurde unter Medien, Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

13 Antworten auf Das Geschwätz von der Niederlage

  1. 1

    Richtig, es ist ein Sieg des Rechtsstaates – und diese Niederlagen-Schwätzer haben keine Ahnung und sollten sich um Hertha oder wie diese komische Wurst heißt, kümmern.

  2. 2
    Ernst says:

    Gut gebrüllt, Löwe!

    Aber Sie zitieren doch selbst Hans Dahs: „Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben….“
    Auch ein Schwätzer?

    Es ist eben doch ein Kampf: Kampf um die Wahrheit im prozessualen Sinne, Kampf um ein Urteil, das richtig ist deswegen, weil es die Stärke der Anklage zutreffend bemisst. Eine Anklage, die trotz aller von dem Beschuldigten und der Verteidigung aufgeworfenen, betonten, verstärkten Zweifel für eine Verurteilung genügt. Und ein Kampf um ein Verfahren, das rechtsstaatlich ist deswegen, weil es der Beschuldigten ebenso wie der Anklage alle Möglichkeiten eröffnet, ihren Standpunkt und ihre Beweise darzulegen und einzubringen.

    Richtig ist aber auch: In § 160 II StPO geht es um das Ermittlungsverfahren, das gesetzestechnisch vor dem erwähnten „Kampf“ im Saal kommt. Dieser Kampf aber beginnt für den Verteidiger viel früher, etwa wenn er den Beschuldigten vor Weihnachten aus der U-Haft holen will. Und das soll für die StA nicht gelten, die eben den Haftrichter von der Stärke ihres Verdachtes überzeugen will? Wäre es dann nicht richtig, von einer Niederlage zu sprechen, wenn ihr das nicht gelingt?

  3. 3
    Ref.iur. says:

    @ crh

    Ich begrüße diese Auffassung nachdem Sie im Fall Tennessee Eisenberg noch argumentierten, dass es für die StA politisch nicht korrekt gewesen sei, das Verfahren nach § 160 II StPO einzustellen.

  4. 4
    Das Ich says:

    Also anscheinend ist doch die linksextremistische Gewalt schlimmer als die viel zitierte rechte Gewalt…Zumindest habt ihr in Berlin anscheinend mehr damit zu kämpfen.
    Ich erinnere mich hier in Köln an den Anti Islam Kongress von Pro Köln. Die einzige Gewalt ging von links aus. Und eben nur aus diesem Grunde mussten hier mal eben 5000 Polizisten aufmaschieren.

    Und ist es nicht so, dass der Staat, um seine Schäfchen zu schützen, eben auchmal gegen den bösen linken Wolf „kämpfen“ muss?

  5. 5
    Irmgard says:

    Die Polizei sollte sich ein paar luxuriöse Bait Cars (Köder-Autos) zulegen und an geeigneten Orten abstellen.
    http://baitcar.com/video

  6. 6
    Lexus says:

    Polizei und Staatsanwaltschaft sollen Verbrechen aufdecken und die richtigen Personen festnehmen. Wenn man anscheinend den Falschen erwischt hat und diesen wieder freilassen muss, dann hat man wohl einen Rückschlag, oder auch eine Niederlage, eingesteckt… Denn anders als man zuerst dachte, scheint der wahre Täter ja nicht erwischt worden zu sein.

  7. 7
    RA Neldner says:

    Es ist in jedem Falle eine Niederlage im Kampf für die Ermittlung der Wahrheit, denn offensichtlich hat sich ja die bisher verfolgte Spur als falsch heraus gestellt oder die Belege für die bisherigen Vermutungen sind zumindest deutlich schwächer als gedacht. So verstandene Niederlagen sind aber nicht schlecht sondern immer auch zugleich ein Sieg des Rechtsstaats (oder wenigstens ein kleines Lebenszeichen).

    Aber so war der Artikel vermutlich nicht gemeint.

  8. 8
    madameLaStA says:

    Lexus hat recht, wenn sich herausstellt, dass der Festgenommene unschuldig ist bzw. ihm nichts nachzuweisen ist, habe ich einen Fehler gemacht. Das empfinde ich schon als (persönliche) Niederlage. Ganz erschütternd fand ich mal, dass ein Angeklagter sich nach der Hauptverhandlung bei mir dafür bedankt hat, dass ich Freispruch beantragt habe.

  9. 9
    cledrera says:

    MadameLaStA,
    ich finde gutes Benehmen nicht erschütternd.
    Es ist zwar die Aufgabe der StA im geeigneten Fall Freispruch beantragen zu müssen, das ändert aber nichts. Danke kann man sagen,ohne es schulden zu müssen.
    Ich habe einmal einem jungen StA-Kollegen nach über 30 Verhandlungstagen zugesehen, wie er mit wohlgesetzten Worten und pochenden Schläfenadern der versammelten Presse der beantragten und ergangenen Freispruch erläuterte.
    Danach habe ich mich bei ihm ganz allgemein bedankt. Er erwiderte, er habe nur seine Pflicht getan. Ein Dank wäre nicht nötig. Ich habe ihm beigepflichtet und erklärt, das ein Dank deshalb gerade angebracht wäre.
    Meiner Meinung nach sind die Momente, in denen ein zuvor vollends hinter der Anklage stehender Staatsanwalt voller Überzeugung Freispruch beantragt, Sternstunden der Rechtspflege.
    Die von Ihnen gezeigte Nachdenklichkeit (habe ich einen Fehler gemacht)gehört auch zu dieser Sternstunde.
    Wir sind alle nur Menschen.

    Allseits guten Rutsch

  10. 10
    egal says:

    Das Ich, Gewalt gegen Gegenstände ist doch wohl noch anders zu bewerten als die üblichen rechten KV-Delikte.

    Ich hab übrigens auch noch nichts von einem Mob Linker gehört, die einen Deutschen zum Tode gejagt haben …

  11. 11

    @egal:

    … von einem Mob Linker gehört, die einen Deutschen zum Tode gejagt haben …

    War da nicht mal was vor ca. 33 Jahren? Zum Beispiel „Kommando Siegfried Hausner“, schon mal gehört?

    Ich glaube, es ist ganz gut, wenn man mit *beiden* Augen guckt, und nicht eines verschließt. Egal welches.

  12. 12
    Das Ich says:

    @egal
    ne, nur in letzer Zeit Mordanschläge auf Polizisten…aber das ist ja nur Bagatelle, gelle?

    Guten Rutsch

  13. 13
    Kand.in.Sky says:

    auch 2010 wird alles in einen Topf geschmissen.

    kann ich auch: schafft RAs ab, sie sind unnötig, genau wie StAw arbeiten alle in Namen der Gerechtigkeit.

    #k.