Nicht nur den Mandanten gefällt es, wenn ein Haftbefehl aufgehoben wird und die Tore in die Freiheit sich für ihn öffnen. Gestern Abend rief mich die Mutter eines Mandanten an, der in der vergangenen Woche aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Sie bedankte sich bei mir für meine Arbeit und dafür, daß die Familie nun doch vollzählig das Weihnachtsfest feiern kann. Dabei hatte ich doch nur einen kleinen Antrag gestellt, dem ein mir unbekannter Richter am Landgericht stattgegeben hat. So ein Anruf mit einer solchen Rückmeldung ist mir ein viel wertvolleres Honorar als die Überweisungen zuvor.
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Vorsicht mit solchen Sätzen wie dem letzten. Demnächst schlagen die Mandanten vor, anstelle die Rechnung zu bezahlen, gerne die Mutti anrufen zu lassen… ;-)
Meine Mama „bezahlt“ gerne mit einem Anruf (falls ich es jemals nötig habe). ;)
Könnte in meinem Fall ausnahmsweise auch mein Papa anrufen? Meine Mama ist nicht mehr so fit.
BV: Eieiei. Je nach Gesamtsituation kann da auch § 240 StGB einschlägig sein.