Der Rechtsanwalt in einem südwestdeutschen Provinzstädtchen wurde beauftragt, irgend so eine Kleinigkeit beim Hunde-Aufsichts-Amt zu erledigen. Das war ihm mehr als lästig.
Aber nebenher sollte er mal eben ein Testament formulieren, die Hundehalterin wollte angeblich einen zweistelligen Millionenbetrag vererben. Da leuchteten die Äuglein, versetzte ihn der zwischen Tür und Angel erteilte Auftrag doch in die Lage, eine größere sechstellige Rechnung zu schreiben. „Das war die größte Gebührenrechnung, die ich je geschrieben habe“, hörte man ihn später tönen.
Daß ihn die Aussicht auf das leicht verdiente Geld den Verstand vernebelte hatte, merkte er erst, nachdem ihm diese unverdiente Irrsinnssumme nicht gezahlt wurde. Enttäuscht (über sich selbst?) schreibt er eine Strafanzeige. Er fühlte sich betrogen.
Drei Jahre später wird darüber verhandelt. Vor dem Strafrichter. Aber nicht in der südwestlichen Provinz, sondern nördlich von Berlin. Dazu mußte der Herr Rechtsanwalt als Zeuge anreisen.
Das paßte ihm natürlich überhaupt nicht. Deswegen pöbelte er herum. Und zwar in Richtung der Verteidigung. „Wie kann man diese Tat bestreiten?“ Für ihn war die Sache völlig klar. Da könne doch nur ein Geständnis helfen. Genau wie Herrn Zumwinkel auch.
Daß dieses Geständnis im Grunde längst abgegeben wurde, wußte er nicht. Er kannte weder den Gang der bereits fünftägigen Verhandlung, noch die Akten. Und den Umfang der Anklage (knapp 30 Fälle waren angeklagt) auch nicht.
Deswegen konnte dieser anwaltliche Choleriker auch nicht ahnen, worum es der Verteidigung geht. Aber vielleicht spielen Fragen einer psychischen Erkrankung und ihre Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit in der Provinz auch keine Rolle.
Wenigstens hat er mit seiner Aussage weitere wichtige Details geliefert, die später für einen psychiatrischen Gutachter von Bedeutung sein werden.
Ich verstehe so ein Verhalten nicht. Sollte doch gerade ein Rechtsanwalt wissen, daß es einfache Sachverhalte nicht gibt. Jedenfalls nicht vor dem Strafgericht, wenn es um einige Jahre Knast oder alternativ um Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus geht.
Nicht jeder Kollege ist eben imstande, das Niveau des Boulevards zu halten.
Natürlich gibt es einfache Dinge. Und man tut gut daran, die Dinge einfach zu halten. Die Juristerei ist da die Ausnahme. :)
Verstehe ich nicht. Offenbar ist der Mann doch tatsächlich im strafrechtlichen Sinne betrogen worden.
Wieso schreiben Sie dann Sachen wie „Sinne vernebelt“, „enttäuscht über sich selbst“ etc.?
Für einen Betrug „im strafrechtlichen Sinne“ gehört auch (und besonders) die Fähigkeit, Recht von Unrecht unterscheiden zu können. Wenn diese Fähigkeit aufgrund einer Erkrankung fehlt, ist die Angeklagte „unschuldig“. Das sollte ein Rechtsanwalt eigentlich wissen.
Die „Vernebelung“ – da haben Sie Recht – ist eine böswillige Unterstellung von mir. :-)
Nunja, nicht jede Erkrankung beeinflußt die Schuldfähigkeit gleich…
Die Dame hat also knapp 30 Anwälte mit einem Entwurf eines Testaments über ihr in Wirklichkeit nicht vorhandenes Millionenvermögen beauftragt und ist dann (natürlich) das Honorar schuldig geblieben ?
§§ 20, 21 sind da naheliegend
Woher hätte der betrogene Kollege auch von der Krankheit der Angeklagten wissen sollen?
Steht schon fest, dass die Angeklagte überhaupt wirklich krank ist?
Lassen Sie es einfach dabei bewenden, wenn ein Mandant nicht zahlt?
Klarer Fall des unerkannt gebliebenen Geisteskranken… ;-)
Das konnte er eben nicht wissen, deswegen hätte er sich auch bedeckt halten
könnenmüssen mit seinen Vorwürfen und Ratschlägen an die Verteidigung. Eben weil er es nicht wissen konnte.Ja, das steht fest. Jetzt geht es noch um die Frage, ob und inwieweit diese Krankheit den §§ 20,21 StGB auslöst. Und die wird alsbald ein Psychiater beantworten. (Hofft die Verteidigung)
Was das Strafrecht angeht: Ja, denn dann war ich zu blöd, daß ich ihm Gelegenheit dazu gegeben habe. Zivilrechtlich ist das manchmal (selten) anders.
Hätte die Dame denn wirksam einen Anwaltsvertrag abschließen und damit überhaupt einen Schaden im Sinne des Betruges anrichten können?
Ist das nicht irrelevant? Sie hat jedenfalls einen Irrtum bei dem „Geschädigten“ hervorgerufen und ihn damit zu einer vermögenswerten Leistung aka Vermögensverfügung bewegt. Eine solche Störung kommt auch häufiger vor – wird stark von der 24-Monats-Vertrags-Industrie unterstützt. Menschen mit 5 Handyverträgen sag ich nur…
Heyhey! Rechtsanwälte sind keine Handyhändler! ;-)
@Malte: Ja, deswegen hat sie ja Tatbestandsmässig gehandelt und wohl auch rechtswidrig. Ausgeschlossen wird ja „nur“ die Schuld. Hier geht es ums Strafrecht ;)
Nun ja, wenn mich jemand beauftragt und dann nicht bezahlt, gehe ich nicht standartmäßig davon aus, dass er eine psychische krankheit hat.
Vielleicht bin ich zu blöd, aber wenn ich einen Hartz 4 Empfänger da sitzen habe, der verteidigt werden will/muss, dann verständige ich mich auch mal auf Ratenzahlung. Und wenn dann jemand einfach so nicht mehr zahlt und auf nichts reagiert, dann zeige ich ihn auch an.
Wenn jemand wirklich kein Geld hat, dann erwarte ich, dass er sich meldet und bescheid sagt, dass er entweder kleinere Raten zahlen will oder einen Monat aussetzen muss.
Bringt das jemand nicht fertig, gehe ich davon aus, dass er mich von Anfang an betrügen wollte.
Zu dem Verhalten des Kollegen kann ich nichts sagen, aber einen gewissen Ärger über Außenstände kann ich verstehen.
Andererseits wäre ich bei solch einem hohen Betrag mehr als stutzig geworden…