Der Richter und die Terminsverlegung

Es geht um die Verlegung eines Termins beim Amtsgericht. Der Strafrichter hat den Termin entgegen meiner Bitte nicht abgesprochen.

Das gab nun eine Kollision mit einem Termin, den ich vor einiger Zeit mit dem Vorsitzenden einer Strafkammer vereinbart hatte. Folgendes habe dem Richter am Amtsgericht Bullmann daher mitgeteilt:

… bitte ich um die Verlegung des Termins, da ich an jenem Tage bereits einen abgesprochenen Termin vor dem Landgericht wahrzunehmen habe.

Der Richter forderte mich auf, die Kollision durch die Übersendung der Ladung glaubhaft zu machen.

Ich empfinde es nicht als höflich, wenn ein Richter mir nicht glaubt.

… teile ich mit, daß mir eine schriftliche Ladung nicht vorliegt. Ich rege an, daß sich Herr Richter am Amtsgericht Bullmann bei Herrn Vorsitzenden Richter am Landgericht Gluffke über meine Glaubwürdigkeit informiert.

Soll er sich doch vor seinem Kollegen zum Affen machen …

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4 Antworten auf Der Richter und die Terminsverlegung

  1. 1
    jojo says:

    Wenn er Sie kennt – o.k.
    Aber wenn er Sie nicht kennt – warum sollte er Ihnen glauben?

  2. 2

    Der Richter kannte/kennt mich nicht persönlich.

    Welche Anhaltspunkte hat er, mir *nicht* zu glauben.

  3. 3
    Liz says:

    Also, wissen Sie, lieber Herr Kollege CRH – wie kommen Sie auch dazu, sowas wie eine Unschuldsvermutung für sich in Anspruch nehmen zu wollen…. !? tztztztztz ;-)
    irgendwann plaudere ich vielleicht mal über die Praktiken einer Strafrichterin hier in MUC aus, die im Zuge von Terminierungen nach eigenen Fehlern (schriftlich anderer Termin in der Ladung als zuvor mit ihr abgesprochen) Termine nur hielt oder verlegen wollte, wenn man die Verteidigung auf das Strafmass beschränke…

  4. 4

    Du bist Organ der Rechtspflege, das allein spricht grundsätzlich dafür, dass Du gegenüber dem Gericht nicht lügst.

    Gruß aus BS

    Olaf