Der Schließer als Lieferant?

Wegen des Verdachts auf Drogenhandel im Gefängnis ist am Montag ein Bediensteter der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel festgenommen worden. Der 45 Jahre alte Beamte stehe im Verdacht, seit Mitte 2008 regelmäßig Rauschgift in die JVA eingeschmuggelt und dort verkauft zu haben, sagte die Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft, Simone Herbeth.

Bei der Durchsuchung seines vor der Haftanstalt geparkten Fahrzeugs wurden mehr als ein Kilogramm Haschisch und zehn Szenekugeln Heroin sichergestellt. Die Drogen waren in Cornflakes-Packungen versteckt.

Die Fahnder entdeckten laut Staatsanwaltschaft zudem mehrere Messer, eine geladene Schreckschusswaffe und eine Soft-Air-Waffe.

Quelle: Berliner Morgenpost

Der Mann bestreitet die ihm zur Last gelegte Tat. Er wird sicherlich Mühe gehabt haben, die Contenance zu bewahren, als ihm die Fahnder eröffnet haben, was nun die Diskussionsgrundlage ist: § 30a II Nr. 2 BtMG sichert für mindestens 5 Jahre den Arbeitsplatz seiner zukünftigen Ex-Kollegen.

Ziel der Verteidigung könnte nicht nur sein, möglichst in den minder schweren Fall (Absatz III) zu kommen. Sondern auch die Vollstreckung der zu erwartenden Freiheitsstrafe irgendwo anders, nur nicht in der JVA Tegel.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht, Strafvollstreckung veröffentlicht.

4 Antworten auf Der Schließer als Lieferant?

  1. 1
    egal says:

    Wie sollte man das als minderschweren Fall noch sehen können? Es handelt sich ja nicht um einen normalen Dealer, der grad mal sein Spielzeug im Auto vergessen hat. Es handelt sich um einen Beamten der JVA, der es ganz offensichtlich in die JVA schmuggeln wollte. Genau das wird seit Jahren (erfolglos) bekämpft (zumindest hier in Hessen) von der Justizverwaltung (bzw. in manchen Ländern von der Sozialverwaltung).

    Das ist doch der Archetypus für eine Freiheitsstrafe von mehr als nur 5 Jahren Untergrenze bei 30a.

    Natürlich wird man noch die Motivation beleuchten müssen, aber da wird wohl auch nicht viel mehr rauskommen außer Geldnöte/Gewinnstreben(/Spielsucht?) und ganz ganz schlimm natürlich der Verlust der Altersabsicherung. Nunja, aber minderschwerer Fall?

  2. 2
    ballmann says:

    „Das Ende des Wachtelkönigs“
    – wäre auch eine schöne Überschrift gewesen

  3. 3

    Es ist der Reflex eines Verteidigers, bei einer Qualifizierung stets an den msF zu denken. Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen (können), stand nicht in der Pressemitteilung.

  4. 4
    Heike Niemeyer says:

    Ich halte das ganze überhaupt nicht für einen minderschweren Fall und schon gar nicht war Herr Redinger ein ruhiger Bürger, das können die Ex-Freundinnen und Nachbarn des Guten mit Sicherheit bestätigen. Desweiteren müssen mehr als die in den Zeitungsartikeln stehenden Verkäufe getätigt werden, denn sonst kann keiner fast 100.000,00€ Kredit abzahlen seit 2007. Leute die den Drogenkonsum fördern und anstacheln gehören für mich für immer weggeschlossen.