In einer Strafsache wegen Besitzes von Kinderpornographie habe ich Akteneinsicht beantragt. Die Fotos befinden sich in zwei Sonderbänden, die jeweils von einem fetten roten Aufkleber geziert werden:
Akteneinsicht nur auf der Geschäftsstelle, nicht dem Verteidiger mitgeben!
Die Mitarbeiterin der Geschäftsstelle hat diese Anweisung des Staatsanwalts übersehen und uns auch die beiden Sonderbände mit den Schweine-Pics zur Einsicht in unsere Kanzleiräume mitgegeben.
Da ich das noch im Gerichtsgebäude bemerkte, habe ich die beiden Sonderbände wieder zur Geschäftsstelle gebracht, um sie der Mitarbeiterin persönlich zu übergeben. Der Fehler, den Sie gemacht hat, sollte besser unter uns bleiben; muß ja nicht sein, daß sie deswegen einen Rüffel bekommt. Dachte ich mir.
Was denn jetzt noch? Hammse was vergessen?!
Ich stehe wie Pik-Sieben in der Geschäftsstelle und beantworte artig ihre Frage mit einem Hinweis auf die beiden roten Aufkleber. Die Dame reißt mir fast die Akten aus der Hand und faucht mich grimmig an:
Ist sonst noch was da drin, was Sie nicht brauchen?
Ein schlichtes: „Nein, den Rest nehme ich dann mit.“ und ich war froh, wieder auf dem Flur zu sein. Grußlos, eine größere Retourkutsche war sie mir nicht wert.
Manche Menschen mögen einfach keine Gefallen. Wenn man’s weiß, muss man sie ja das nächste mal nicht mehr ärgern… Einfach die Akten mitnehmen und dem Staatsanwalt persönlich zurückgeben (ist ja brisantes Material) ;-)
Undank ist der Welten Lohn…
Aber Frau von der Leyenhaft hatte den fetten roten Aufkleber nicht unterzeichnet, oder? ;-)
… man sieht sich immer 2 mal im Leben ;-)