Die Staatsanwaltschaft schreibt an den Mandanten namens Wilhelm Brause:
… unter vorstehendem Aktenzeichen führe ich gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen der Hehlerei.
Sie haben am 6. Juni 2008 den Computer „Superschnell, Seriennr.: W5678 PC bei der Firma Bullmann Enterpreis zur Reparatur gegeben. Dieses Gerät wurde zwischen dem 4. und 7. April 2006 bei einem Wohnungseinbruch im Wedding gestohlen.
Hehlerei liegt nur dann vor, wenn Sie positiv wussten oder aufgrund der Umstände des Erlangens wissen mussten, dass der Computer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen erichtete rechtswidrige Tat erlangt war, und Sie sich durch die Verschaffung bereichern wollten.
Von Interesse ist daher, wann und wo Sie den Computer erworben haben und zu welchem Preis? Können Sie den Verkäufer benennen, ggf. beschreiben und auf Lichtbildern erkennen? Können Sie die Bedienungsanleitung, Kaufunterlagen, ggf eine Quittung/Rechnung über den Ankauf vorlegen?
Der Mandant fragt mich, warum man gegen ihn ein knackiges Strafverfahren eingeleitet hat, wenn man ihn doch eigentlich als Zeugen vernehmen will. Seine Bereitschaft, den Ermittlern bei der Arbeit behilflich zu sein, ist durch den Schlußbericht des Polizeibeamten:
Es ist daher davon auszugehen, dass es sich bei BRAUSE um einen Hehler handelt.
auf den Gefrierpunkt von Wasser gesunken.
Das, was Brause mir mitteilte, was die Staatsanwaltschaft ihn könnte, kann ich hier nicht mitteilen.
Vielleicht kann ihn sein Anwalt mal darüber aufklären, dass es bei Leuten, die sich nachweislich im Besitz von Diebesgut befunden haben, zuweilen in der Folgezeit Hausdurchsuchungen gibt. Und dann kann er sich ja nochmal überlegen, ob er nicht zähnknirschend ein wenig kooperativ sein will …
Done! Das Risiko besteht vorliegend nicht (mehr).
Die Staatsanwaltschaft scheint mit einem veralteten Gesetzestext zu arbeiten. Subjektive Tatbestandsvoraussetzung der Hehlerei ist seit 1975 Vorsatz in Hinsicht darauf, dass die Sache aus einem Vermögensdelikt herrührt. Wissenmüssen reicht eben nicht aus.
Ja mei is des schö! Sehr geehrter Herr Cola, ääh Brause,
ich denke Sie sind ein Hehler. Falls Sie es aber nicht sind, dann helfen Sie mir doch bitte, den Hehler zu finden.
Freundliche Grüße
Ihre Staatsanwaltschaft
P.S.: Ich denke immer noch, dass Sie ein Hehler sind. Scheiß auf die Unschuldsvermutung. Ich will ja schließlich nochmal OStA werden :D
„Von Interesse“ ist zunächst einmal, ob ich Zeuge oder Beschuldigter bin. Deshalb sind polizeiliche Ladungen nachstehenden Typs oftmals nicht hilfreich.
„Sehr geehrter Herr Müller,
in einem Ermittlungsverfahren (gegen wen?) wegen Verdachts einer Straftat (welcher?) ist beabsichtigt, Sie zu vernehmen (in welcher Eigenschaft?).“
Manche Beamte fügen noch freundlich hinzu: „Wenn Sie nicht erscheinen, können Sie abgeholt werden.“ (Nette Geste? Wahlkabinen-Taxi?) Vielleicht könnte man auch noch aus gaaanz alten (ca. 70 Jahre) Formularen ergänzen: „Ihr Widerspruch ist nicht erwünscht und könnte für Sie nachteilige Folgen haben.