Die Mühlen der (Jugendstraf-)Justiz

Mal wieder eine Jugendstrafsache. Und wieder die Frage: Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor oder nicht.

Mein Antrag auf Bestellung zum Pflichtverteidiger lehnt der Jugendrichter – reflexartig? – ab. Damit war zu rechnen, wenn man die Praxis der Jugendrichter kennt.

Dagegen gibt es – reflexartig! – das Rechtsmittel der Beschwerde. Und dann schaut sich das Landgericht die Sache genauer an. In den meisten Fällen gibt es auf diesem Wege etwas später die Bestätigung, daß ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt.

Damit ist das Thema aber noch nicht vom Tisch. Denn der Beschluß des Landgerichts muß ja noch bekannt gemacht werden. Auch dem Verteidiger. Das passierte in dem Fall, über den ich hier berichte, dann auch.

wege-in-moabit

Manchmal dauert es eben, bis der Beschluß dann beim Verteidiger landet.

Im vorliegenden Fall sind nun noch etwas mehr als 2 Wochen bis zum Termin. Bis ich Akteneinsicht erhalten und den Inhalt der Akte mit der Mandantin (und den besorgten Eltern) erörtert habe, dauert es ein paar Tage. Solange wird sich der Richter gedulden müssen, bis er seine Frage nach dem Umfang der Beweisaufnahme beantwortet bekommt. Aber spätestens am Terminstag wird er wissen, daß er sorgsamer mit den Ressourcen der Justiz umgehen sollte.

Übrigens: An irgendeiner westdeutschen Uni hat man herausgefunden, daß die frühzeitige Bestellung eines Pflichtverteidigers die Verfahren beschleunigt. Und damit billiger macht. Aber wen kümmert das schon …

Dieser Beitrag wurde unter Gericht, Justiz, Verteidigung veröffentlicht.

4 Antworten auf Die Mühlen der (Jugendstraf-)Justiz

  1. 1
    ben says:

    Bei Jugendlichen verfolgen die Gerichte m.E. eine zunehmend rechtswidrige Praxis – ein Schelm, wer an die Schonung des Justizhaushalts denkt.

    Ich durfte einmal als Verteidiger eines Mitangeklagten erleben, wie die StA für die 19-jährige, gerichtsunerfahrene, unverteidigte und durch meinen Mdt. belastete Angeklagte eine Jugendstrafe von 18 Monaten (auf Bewährung) gefordert hat. Der Richter reagierte hierauf nicht. Letztlich – ich denke er hatte das Problem gesehen – verhängte er 11 Monate.

    Hätte das Mädel nicht sofort auf Rechtsmittel verzichtet, ich hätte sie zu einem Kollegen geschickt. Das OLG hätte sicher seine Freude gehabt.

  2. 2
    RA JM says:

    Hatte der Beschluss keine Begründung? Wäre m.E. interessant.

  3. 3

    Ich weiß zwar nicht, wofür die Begründung in hiesigem Zus’hang interessant sein soll. Aber hier wird sie kommentiert.

  4. 4

    […] ist ja nicht nur so, daß die Müller in Berlin nicht in die Puschen kommen. In Potsdam sieht das nicht anders aus. Eine Bußgeldsache aus 2005 […]