Die Staatsanwaltschaft Potsdam stellte sich quer: Akteneinsicht nur Zug um Zug gegen Vorlage einer Vollmacht.
Der Verteidiger stellte sich auch quer: Akteneinsicht ohne Vollmacht.
Die Argumente waren ausgetauscht, deswegen hat „Mr. Dienstaufsichtsbeschwerde“ wieder zugeschlagen und gleichzeitig auch noch böswillig das Gericht ins Boot holen wollen.
Mit Erfolg, die Amtsleitung schreibt:
Gründe für eine Versagung der Akteneinsicht liegen nicht vor. Der Verteidiger hatte allerdings bereits Akteneinsicht gehabt, die Aktenlage ist unverändert. Zweifel an der Bevollmächtigung des Verteidigers bestehen nicht, soweit hier jedoch der Umfang seiner Bevollmächtigung nicht bekannt ist, können etwa Zustellungen an ihn nicht erfolgen.
Der Mandant hat keinen Wohnsitz in Deutschland. Wie man unschwer an dem letzten Satz der Amtsleiterin erkennen kann, ging es genau um das, was die Vollmachtsverweigerer eben gerade verhindern wollen: Eine Ersatzzustellung an den Verteidiger.
Übrigens: Mit der begehrten Akteneinsicht übersandte die Staatsanwaltschaft mir auch die Mitteilung, daß das Verfahren nach § 170 II StPO eingestellt wurde.
Mr. Dienstaufsichtsbeschwerde – köstlich. Vor allem der Hinweis auf die geläufigen Kommentierungen. Darf ich das bei Gelegenheit abkupfern?
Aber sicher doch. Am besten, Du legst dann auch gleich noch einen Link auf diese Seite hier und die Vier Strafverteidiger. crh
Die unterzeichnende Staatsanwältin ist doch garantiert nicht die „Amtsleitung“.
Und? crh
Das Gericht war sicher sehr amüsiert, da auch eine unnötige Dickmachung vermieden wurde, nur aufgrund welcher Anspruchsgrundlage hat die StA das verdient.
[…] Kanzlei Hoenig Info » Blog Archive » Die Vollmacht bei der StA Potsdam […]