Erwartungsgemäß hat Drango seine Berufung begründet. Das Kammergericht hat sie mir zugestellt. Es ist herrlich zu lesen, was man sich alles einfallen läßt. Ich zitiere erst einmal nur eins von mehreren Highlights:
Unter den hier zu beleuchtenden Voraussetzungen grenzt es an reine Willkür, wenn es gebilligt wird, dass aus einer Interessenabwägung nicht standhaltenden Gründen ein Organ der Rechtspflege bestimmen kann, wie er mit Dritten kommunizieren will.
Folgt man stringent dem Ansatz des Landgerichts, so wäre abzuleiten, dass es denkbar und vorstellbar ist, dass ein Rechtsanwalt auch zukünftig bestimmen kann, eben nicht nur nicht mehr angerufen zu werden, sondern vielleicht zukünftig nur noch per Voice-Mail kommunizieren zu wollen oder falls auch das nicht in sein Konzept der Beweissicherung passt, verlangen zu können, dass grundsätzlich nur noch Videokonferenzen mit ihm zulässig seien.
Ich habe diesen Satz auch mehrmals gelesen, mir den Sand aus den Augen gewischt und bereits begonnen, eine traurige Arie anzustimmen. Dann bringt der Autor dieser Zeilen es selbst auf den Punkt:
Der Unterton der bewussten Übertreibung zeigt, in welcher abstrusen Gedankenwelt wir uns bei Fortspinnens dieses Gedankenansatzes unweigerlich befinden.
Whow! Das hätte ich nicht eleganter formulieren können. 8-)
… to be continued …
Richten Sie sich doch eine 0900-Nummer ein und bieten Sie „Drango“ an, über diese mit ihm zu sprechen. Dann hat er auf jeden Fall die Möglichkeit, Sie anzurufen (und wenn nur ein Anrufbeantworter dahinter hängt). Ein Recht darauf, mit einem Organ der Rechtspflege zu bestimmten Tarifen zu sprechen, wird er vermutlich nicht einklagen wollen. Oder doch? (Streitwert: 1,99 Euro pro Minute?)
Das würde sich bestimmt super auf dem Briefkopf machen:
Tel. 030 / …
Fax 030/ …
Notfälle 0170 / …
RSV 0900 / …
;-)
Auch Drango hat doch bestimmt einen Vorgesetzten. Kann man an den nicht mal eine nette Email schicken „… wissen Sie eigentlich, womit Ihr MA Ihr Geld und meine Zeit verschwendet?“
Oder haben Sie gar unterschwellig Ihren Spaß an dem kleinen Zwist? :-)
@Peter: Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass „Drango“ einfach so ohne Rücksprache mit seinen Vorgesetzten einen Rechtsstreit auf Kosten der Firma führt (führen darf).
Drango muss ja auch anwaltlich vertreten sein, insofern er nicht selbst zugelassener Anwalt ist. Mal ganz ehrlich, im ersten Absatz wimmelt es von Fehlern, der zweite enthält de facto keine Aussage und mit dem Dritten sorgt er dafür, dass die eigene Argumentation (so schlecht sie schon ist) vollends in die Hose geht. Wollte die RSV von Drango keinen richtigen Anwalt bezahlen?
Der Anwalt von Drango wurde (mutmaße ich) beauftragt von der Gothaer, die in diesem Fall als Kaskoversicherer (nicht als Rechtsschutzversicherer) auftritt. Der Kollege ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und eigentlich ganz sympathisch.
Ja man kann sich seine Mandanten nicht immer aussuchen. Da Drangos Prozeßbevollmächtigter sicher daran interessiert ist, den Großkunden Gothaer zu halten, beißt er halt in den sauren Apfel und führt auch dieses Verfahren.
@crh
Bye the way: Ist der Carbonrenner schon gekauft?
@ RA Anders:
Das Spielzeug aus Kohlenstoff gibt es dann nach Drangos Verfassungsbeschwerde. ;-)
@abc: kann schon sein, dann muss man halt immer ein Stück weiter oben einsteigen. Irgendwann trifft man jemanden mit Vernunft, oder aber zumindest jemanden, dem es zu peinlich ist, dass schon so viele im eigenen Haus die Geschichte kennen :-)
Ich rede aus Erfahrung.
Der Vorname einer bekannten Ente und der Name der Versicherung ergeben eine Laufzeit von 1:20:53 netto, ob’s passt?
Wie ist der Fall eigentlich weitergegangen? Oder ist das etwa noch in Bearbeitung?
hatte mich auch interessiert – hier gings weiter (der suchfunktion sei dank):
http://www.kanzlei-hoenig.info/kaiserschmarrn-sponsored-by-drango