Ich dachte, es liegt an meiner Erkältung und Halluzinationen haben meine Wahrnehmung vernebelt, als ich vor der Mittagspause die Post durchgesehen habe.
Aber es scheint echt zu sein: Drango hat Berufung gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt. Soviel Fieber kann ein Mensch doch gar nicht bekommen …
Das wird dann also der fünfte Durchgang, wenn ich mich nicht verzählt habe, in dem Drango dann zu hören bekommen wird: Nein, Du darfst den Anwalt nicht anrufen, wenn er es nicht will. Die nächste Suchtberatungsstelle findest Du in den Gelben Seiten.
Und auch die weiteren Kosten des Verfahrens trägt die Versichertengemeinschaft der Gothaer. Na, schönen Dank auch.
Könnten die Versicherten den Vorstand nicht wegen Untreue verklagen?
In Köln sind halt mal wieder die Narren los.
Für einen Moment dachte ich, dass die Welt keine anderen Probleme hat… Wie kann man sich nur über so einen Scheiß streiten und Gerichte beschäftigen?
Legt halt auf, wenn der anruft oder lasst euch verleumden. Da kann ein normaler Mensch nur mit dem Kopf schütteln.
@ Werner D.: Als Drango hier seinen Telefonterz begann, wäre das zu gefährlich geworden bei der Bearbeitung des laufenden Mandats. Danach wäre es mir egal und ich würde genau so verfahren.
Nun zwingt mich dieser Drango durch sein pathologisches Verhalten durch vier Instanzen hindurch zur Verteidigung gegen seine unsinnigen Rechtsmittel.
Wenn es mir nach ginge, wäre dieses Kasperl-Theater bereits vor Monaten beendet gewesen. Nun verpulvert er das gute Geld seines Arbeitgebers.
Aber solange eben dieses Geld in meiner Kasse landet, kann er damit gern weiter machen, bis zum EuGH oder so. Dann gibt es in der nächsten Saison eben ein neues Spielzeug. Auf Kosten der Gothaer.
LOL, Herr Kollege, Sie tun mir langsam wirklich leid. Mit der Gothaer hatte ich auch mal eine lustige Sache. http://www.mitfugundrecht.de/index.php?itemid=854 Es war wie im Sandkasten. Mein Gutachter ist aber besser als deiner, ätsch. Zum Schluss stand der ganze Laden kurz vor der Kontenpfändung. Das ist ein Käfig voller Narren…
Wirklich unglaublich – nicht zuletzt, weil und wie hier Versichertengelder verpulvert werden.
Auf die Erfolgsaussichten der Berufung wüde ich keinen Schilling setzen. ;-)
Falls er wider erwarten doch gewinnen sollte, hab ich letztens bei Herrn Vetter eine nette Möglichkeit gelesen: Er hat „Schweigen“ aufgenommen und dieses jemandem als Rufton zugewiesen. :)
nur mal so am rande wg. des neuen spielzeugs: wie bewähren sich eigentlich scheibenbremsen am fahrrad? laufen die konstant langfristig rund?
Der Rundlauf ist kein Problem, eher das Quietschen, wenn sie feucht werden. Aber auch das bekommt man in den Griff. crh
Ich prognostiziere mal eine Mißbrauchsgebühr vom BVerfG wird er auch noch versuchen einzustreichen. Vielleicht noch eine Individualbeschwerde beim EuG und EGMR?
@Malte S.: Und danach bleibt ja noch die Selbstjustiz. Obwohl … die kann auch vorher schon …
„Ich dachte, es liegt an meiner Erkältung […]“
Na, na. Die Geschichte ist aber sehr unglaubwürdig. Wir wissen doch: Ein Anwalt ist nicht krank.
vgl. http://www.ra-haensch.de/php/wordpress/?p=938
Das ist ja der totale Irrsinn… ;-)))
@Hanna:
Nein, kein Irrsinn. Gothaer!
@Flo:
Na gut: Befindlichkeitsstörung.
Hauptsache am Rahmen bleibt noch Platz für ein „Sponsored by Gothaer“ ;-)
Das ist doch sicher ein Karnevalsscherz, ansonsten sollte man vielleicht Betreuung und einen Vormund prüfen? ;-)
Wenn sich Menschen anderen Bürgern versuchen derart intensiv aufzunötigen, stimmt mit ihnen zumindest aus meiner Erfahrung oft etwas nicht, da unterbindet man dann jeden Kontakt, Ihnen scheint das bei Bedarf leider nur begrenzt vergönnt zu sein…
Kein schlechter Gedanke. Vielleicht sollte ich beim Kammergericht einmal anregen, Drango auf seine Prozeßfähigkeit untersuchen zu lassen.
Ich weiß allerdings nicht, ob und wie das funktioniert. Im Strafrecht würde ich einen Beweisantrag stellen, mit dem ich die Voraussetzungen des § 21 StGB als gegeben belegen würde.
@Bremsen: Welche Gummies liegen denn auf? Ich hab‘ mit „KoolStop“-Klötzchen recht feine Erfahrungen gemacht.
Ich habe noch die Orischinol-Bestückung der Avid Code in Betrieb. Und bin – nach ein bisschen Nacharbeit mit Schleifpapier – zufrieden. crh
Offenbar sind mit dem Beklagtenvertreter jetzt die Pferde der nahe gelegenen Rennbahn durchgegangen … ;-)
Hm, die Prozessfähigkeit substantiiert bestreiten und das Gericht anregen, sie erneut zu prüfen. Hier handelt es sich ja anders als im Strafrecht nicht um einen materiellen Aspekt, sondern um eine prozessuale Voraussetzung, die von Amts wegen zu prüfen ist.
Tätäää!
Hier kann doch sicher das Netzwerk der Blogger behilflich sein, vielleicht lesen ja auch Ballmann oder andere gestandene Zivilrechtler mit.
Wenn man sich das Verhalten von RA Hoenig in diesem Fall ansieht, bekommt man wieder ein Gefühl dafür, warum Juristen in der Welt so unbeliebt sind – wenn sie sich im Recht fühlen, ziehen sie das auch durch, egal wie banal der Anlass war (es war nicht der Mann von der Versicherung, der hier vor Gericht gezogen ist!). Die vielgeschmähten Lehrer sind Waisenknaben dagegen.
Eine besondere Pointe liegt natürlich darin, dass dieselben Juristen sich dann gleich lauthals beschweren, wenn die mit solchen Banalitäten belastete Justiz ihre Kostenbeschwerden nicht schnell genug bearbeitet.
@Dr. F.: Wie würden Sie sich denn verhalten, wenn jemand sie mit Anrufen derart belästigen würde, dass sie dies tatsächlich von der Arbeit abhält und sie zugleich darauf angewiesen sind, mit der Person aus geschäftlichen Gründen weiterhin in irgendeiner Form zu kommunizieren?
@Dr. F.:
Wenn Sie hier mal schauen möchten.
@Dr. F.
Wenn Sie schon Pauschalitäten bemühen möchten, was man als Postgraduierter eigentlich kaum tut, so ist der Unterschied zwischen Juristen und Lehrern doch der, dass Juristen wissen, wann sie einen Anspruch oder Grund zum Beschweren haben, Lehrer dies wohl aber grds. tun.
Mich persönlich würde es in o.g. SV ebenfalls sehr stören, wenn mich eine Person derart aufdringlich kontaktieren würde und meine kommunikative Nähe sucht, daher ist das Vorgehen von Herrn König nur denknotwendig geboten.
Man könnte ja auch mal über § 238 StGB nachdenken und dann sehen, ob die Verteidigung auf §§ 20, 21 StGB kommt. ;)
Oder könnte eine homoerotische Zuneigung bestehen? ;-)
[…] hat Drango seine Berufung begründet. Das Kammergericht hat sie mir zugestellt. Es ist herrlich zu lesen, was man sich alles […]
(Off Topic)
Kuriose Zufälle gibts. Trotz ihrer Unkenntlichmachung erkenne ich den gegnerischen RA, auch wenn er (warum auch immer) statt der Gemeinde „H_ _ _w“, wo er ansässig ist, „…garten“ geschrieben hat. Bei dem hätte ich anno dazumal beinah als Azubine angefangen.