Dummes Zeug, mehr nicht

Möglicherweise sind die Inhalte dessen, was geboten wurde, nicht besonders wertvoll, nicht sinnreich, keine guten Texte oder vielleicht auch einfach dummes Zeug. Aber es ist nicht strafbar, wenn man jemandem dummes Zeug verkauft.

Quelle: Oberstaatsanwältin Hildegard Becker-Toussaint, c’t magazin (-> 4:20)

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

4 Antworten auf Dummes Zeug, mehr nicht

  1. 1
    RA says:

    Nun ja, wenn man bei dem Verkauf den Eindruck erweckt, das Zeug hätte bestimmte Eigenschaften, das es dann doch nicht hat, fällt mir durchaus ein Tatbestand ein, den man prüfen könnte.

  2. 2
    Tilman says:

    Die Dame mit dem wichtig klingenden Doppelnamen würde vermutlich anders denken, wenn jemand aus ihrem Umfeld 84 Euro für etwas eigentlich kostenloses zahlen soll.

  3. 3
    RA JM says:

    … wenn man es denn ersichtlich verkauft – und nicht den Eindruck erweckt, den Schrott gäbe es gratis.

  4. 4
    Klaus says:

    Mir passt die da durchklingende „selbst schuld“-Einstellung der Frau Becker-Toussaint nicht wirklich.