Dunkle Gestalten

„Wegen fehlender Beleuchtung passiert ganz selten was.“ Aber wenn, sei fast immer auch der Autofahrer dran. Juristisch gehe von jedem Auto eine „allgemeine Betriebsgefahr“ aus. Die spiele nur dann keine Rolle, wenn den Unfallgegner eine besonders große Schuld treffe, also beispielsweise ein Radler bei Rot gefahren sei. Komme der Dunkelmann an gleichrangigen Straßen von rechts, treffe beide Beteiligte eine Mitschuld. Schlechte Karten haben Autofahrer, wenn sie einen parallel fahrenden Radler rammen, weil auch im Dunkeln „auf Sicht gefahren“ werden müsse.

Quelle: Tagesspiegel

Das ist einmal mehr eine Haftungsregelung, die keinem nicht-juristisch denkenden Menschen einleuchtet.

Der Kreuzberger Radfahrer im Gegenverkehr ohne Licht und im Regen, dahinter Autos mit aufgeblendeten Scheinwerfern. Wenn man diesen Radfahrer auf der Haube hat, hat man ein Problem.

Übrigens: „Radfahrer“ im Sinne dieses Beitrags sind auch „Radfahrerinnen“. Erst recht in Kreuzberg.

Dieser Beitrag wurde unter Kreuzberg, Verkehrs-Strafrecht, Verkehrsunfall veröffentlicht.

4 Antworten auf Dunkle Gestalten

  1. 1
    Auke says:

    Muss man jetzt schon explizit darauf hinweisen, dass es ein generisches Maskulin gibt? ;)

  2. 2
    Velofisch says:

    Das ist nur dann nicht verständlich, wenn der Unterschied zwischen Verschulden und Haftung nicht klar ist. Es gibt eine Menge Situationen im Leben, bei dem Leute für Gefahrquellen haften müssen, auch wenn sie kein Verschulden trifft. Gerade dafür gibt es auch Haftpflichtversicherungen.
    Sicherlich gibt es Leute, die dies ändern wollen und daher hieraus ein Problem konstruieren.

  3. 3
    at says:

    Übrigens: ‚Radfahrer‘ im Sinne dieses Beitrags sind auch ‚Radfahrerinnen‘. Erst recht in Kreuzberg.

    In diesem Zusammenhang viellicht nicht uninteressant: getting-more-bicyclists-on-the-road

  4. 4
    whocares says:

    Vorweg: ich halte radfahren ohne Licht für eine Eselei sondergleichen, einfach schon wegen der banalen Verkehrs-Grundregel „Sehen und gesehen werden“. Dennoch kann ich der derzeitigen Haftungslage ohne Bedenken zustimmen. Wer – egal mit welchem Verkehrsmittel – schneller fährt, als er ordentlich sehen kann, hat bei einem Unfall die Kappe (mit) auf – ich glaube, die Verkehrsrechtler nennen das „Sichtfahrgebot“. Ersetze einfach Radfahrer durch Fußgänger, die sind üblicherweise unbeleuchtet und mischen auch nachts trotzdem im Verkehr mit.