Der Zeuge wurde von der Polizei vernommen und gebeten, den Beschuldigten zu beschreiben:
Eigentlich stelle ich meinen Mandanten die Kopien der Ermittlungsakte vollständig zur Verfügung; hier überlege ich, ob ich nicht doch mal den schwarzen Edding raushole.
Obwohl: Mit 2,7 Promille Alkohol im Blut hätte der Zeuge auch nicht viel anders ausgesehen.
Und wie kommt er darauf, dass es ein Deutscher war? Hat er seinen Ausweis kontrolliert?
@Hannes:
Vielleicht hat er ihn [hochdeutsch] sprechen oder lallen gehört.
wenn ich mit 2,7 Promille noch solch ein Schriftbild hätte, dann müßte ich mir erhebliche Gedanken machen, so von wegen Gewöhnung u.a.
@ Lupo
Nicht der Zeuge hatte 2,7 o/oo, sondern der Beschuldigte zum vermeintlichen Tatzeitpunkt…
Das ist bestimmt ein Schreibfehler und soll, angesichts der 2,7 Promille, DUSELIG heißen:
benebelt, betäubt, taumlig, instinktiv, taumelig, dösig, verwirrt, schwummerig, schwindlig, schlaftrunken, durcheinander, lethargisch, unbewusst, instinktmäßig, müde, dumpf, schwummrig, umnebelt, schläfrig, getrübt, matt, unterbewusst, rammdösig…
;-)