Einer von Vier Strafverteidigern beleidigt?

Eigentlich kenne ich das nur von „Zivilisten“: Die Prozeßbevollmächtigten von Kläger und Beklagten beharken sich im Gerichtssaal, als wenn sie ihre eigenen Sachen vertreten würden. Auch schriftsätzlich hauen diese Kollegen sich häufig die Argumente mit reichlich Emotionen um die Ohren. Das hat schon oft etwas von einem Komödienstadel, wenn zwei in teures Tuch gekleidete Juristen sich wie Pubertisten aufführen.

Zwischen (professionellen) Strafverteidigern ist ein solches Verhalten eher unüblich. Davon gibt es Ausnahmen. Das sind dann die Fälle, in denen Geschädigte als Nebenkläger an dem Strafprozeß teilnehmen. Und vertreten werden von RechtsanwältInnen, die den Eindruck vermitteln, sie seien selbst das Opfer dieses angeklagten Schwerstverbrechers geworden.

Mit so einer Rechtsanwältin hatte es gestern wohl Werner Siebers, der Erste der Vier Strafverteidiger, zu tun. Die Kollegin Claudia Burgsmüller ist Nebenklägerinvertreterin. Als solche war sie mit einem Antrag von Werner Siebers, der einen Angeklagten verteidigt, nicht einverstanden. Statt sich damit auf Grundlage des ihr zur Verfügung stehenden Prozeßrechts sowie mit sachlichen Argumenten auseinander zu setzen, ließ Frau Burgsmüller ihren weiblichen Emotionen freien Lauf: Sie zeigt dem gestandenen Verteidiger einen Vogel.

Und? Ist Werner Siebers nun beleidigt? Ach was!! So, wie ich ihn seit Jahren kenne, ist er – auch von Statur – das Sinnbild einer Deutschen Eiche. Und wenn sich daran jemand kratzt … nun ja.

Aber ich kann mir sehr gut die Stimmung im Gerichtssaal vorstellen, die nach dieser Entgleisung dort herrschte. Denn immer dann, wenn Kerstin Rueber, die Zweite der Vier Strafverteidiger, anwesend ist, gibt es gute Laune. Daran wird auch die Miesepeterin aus Wiesbaden nichts geändert haben.

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