Ein Todeskandidat ist […] der Giftspritze vorläufig entgangen, weil die [Vollstrecker] keine Vene fanden. Zeitweise half der Delinquent bei der Suche.
Der Delinquent versuchte laut Medienberichten eine Stunde nach Beginn der Prozedur […] sogar, dem Team zu helfen, indem er den linken Arm auf und ab bewegte und die Muskeln anspannte. Schließlich ließ sich die Nadel auch einführen, dann kollabierte jedoch die Vene. Wie es in dem Bericht hieß, brach auf Brooms Stirn Schweiß aus, sein Oberkörper hob und senkte sich heftig, und die Füße zuckten.
Nein, das ist kein Bericht über einen Totschlags- oder Mordversuch durch eine kriminelle Vereinigung. Sondern der mißglückte Versuch der Vollstreckung der Todesstrafe in einem Land, daß sich berühmt, sich für die Menschenrechte einzusetzen.
Quelle: Tagesspiegel
Tja, mit Bloodbot wäre das nicht passiert:
http://www.engadget.com/2009/09/16/bloodbot-draws-blood-inspires-fear/
Es wird Zeit, dass sich die Anwaltschaft in Deutschland einmal klar positioniert gegenüber den Staaten. Zu deren Rechtssystem gehören nun einmal nicht nur die tollsten Kapitalmarktinstrumente, die von Mega-Kanzleien erarbeitet werden – sondern auch die Todesstrafe. Deutsche Anwälte, die sich für das US-Rechtssystem stark machen, blenden das gerne aus. Bezeichnend ist, dass der DAV die deutschen Ableger der US-Lawfirms stärker einbinden will – eine kritische Stellungnahme zu dem Thema Todesstrafe in den Staaten ist da in der Tat nicht hilfreich.
Im AmtsrichterBlog nebenan sind lustige Kommentare aufgetaucht.
Als Lesetip für den PDA auf der Toilette.
#k.
Der Mann wird sicher nicht wegen falschen Parkens zum Tode verurteilt worden sein.
Doch. Eigentlich trifft es das ziemlich genau.
Es ist schon erstaunlich. Man kann sich natürlich über die Todesstrafe an sich trefflich streiten. Aber wenn man sich schon dazu entscheidet, die Todesstrafe durchzuführen, dann sollte man sich auch eine sichere (um nicht zu sagen: todsichere) Methode überlegen. So wie es jetzt läuft, geht es wirklich gar nicht!
@06/BV
es gibt nichts Richtiges im Falschen.
#k.
Auch die hessische Verfassung liefert hier noch einen Eintrag.
http://www.123recht.net/article.asp?a=11953&ccheck=1
Altbekannt: Bundesrecht bricht Landesrecht. Zum Glück!
Das eröffnet ungeahnte philosophische Abgründe. Das Leben des Mannes ist nicht zu retten. Er erleidet Höllenqualen. Ist es in so einem Fall unterlassene Hilfeleistung, ihn _nicht_ zu erschießen…?
[…] meinem Beitrag über die amerikanische Mörderbande paßt das hier ganz […]
@Bert Bock:
1) Die großen Kanzleien machen sowieso kein Strafrecht, dementsprechend dürfte Kritik an der Todesstrafe einen amerikanischen M&A-Anwalt wenig interessieren.
2) Die Todesstrafe gibt es ja nicht in allen Bundesstaaten. Es ist Sache der Bundesstaaten, über die Todesstrafe zu entscheiden. Somit wäre eine Kritk an DEM US-Rechtssystem verfehlt. Wenn, dann muss es sich gegen einzelne bundesstaatliche Regelungen richten.