Erfolgversprechende Besetzungsrügen

Die Vizepräsidentin des Landgerichts, Margarete Koppers, hat jetzt eingestanden, dass es bei der Auslosung der bis zum Jahr 2013 vom Gericht benötigten 2000 Hilfsschöffen im Dezember vergangenen Jahres zu einer Panne gekommen ist.

berichtet Ewald B. Schulte im Tagesspiegel

Es habe einen Fehler bei der Bekanntmachung des Auslosungstermins gegeben. Das insgesamt recht komplizierte Auswahlverfahren sorgt immer wieder einmal für Überraschungen. Wenn es – wie in dem Strafverfahren gegen Herrn Landowsky und weitere Ex-Bankmanager – denn von der Verteidigung geprüft wird.

Ich bin gespannt, wie sich das Verfahren gegen die Ex-Banker nun entwickeln wird. Das Risiko, daß der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichtes wegen der fehlerhaften Besetzung in einer Revision aufhebt, ist nicht kalkulierbar.

Dieser Beitrag wurde unter Justiz, Verteidigung veröffentlicht.

3 Antworten auf Erfolgversprechende Besetzungsrügen

  1. 1
    egal says:

    Woher wussten denn die Anwälte in diesem Fall davon oder haben sie „ins Blaue“ mal die Rüge erhoben?

  2. 2

    Das Gericht muß der Verteidigung rechtzeitig vor Beginn der Hauptverhandlung die Besetzung mitteilen (§ 222a StPO). Das ist dann der Zeitpunkt, in dem die Verteidigung Einsicht in die Schöffenwahlunterlagen nimmt (und die Geschäftsverteilung der Berufsrichter prüft) und die extrem zeitintensive Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen beginnen kann.

  3. 3

    […] hatte dieses Thema bereits hier angesprochen. Man hat sich wohl dazu durchgerungen, das Risiko einer erfolgreichen Revision einzugehen. Alles […]